Mittwoch, 20. Januar 2021

 BAC-Gruppe: Die Tricks des mutmaßlichen Firmenplünderers Oliver Schulz 


Im ersten Teil der Serie über die BAC-Gruppe und deren Ex-Finanzchef Oliver Schulz (43) aus Berlin Schlachtensee hatte der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net darüber berichtet, wie sich der heutige Geschäftsführer der Sworn-Gruppe bei den Gründern der BAC andiente, deren Vertrauen gewann und dann damit begann, Mittel und Kontakte der BAC für eigene Geschäfte zu missbrauchen, die das ihm anvertraute Mobilfunkmastgeschäft der BAC InfraTrust Fonds mit einem zwischenzeitlichen Schaden von 30 Millionen US-Dollar an den Rand des Ruins getrieben haben soll. Schulz streitet die Vorwürfe ab und schiebt den Schwarzen Peter den BAC-Gründern zu. 

Auf den bevorstehenden Gesellschafterversammlungen der BAC InfraTrust Sechs und Acht GmbH & Co. am 3. September 2013 im Berliner Novotel in Mitte sollen die Anleger darüber abstimmen, ob gegen Oliver Schulz und seinen Geschäftspartner Dr. Heinrich Böhmer eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe am Landgericht Berlin eingereicht wird. Vorgeworfen werden Schulz Pflichtverletzungen, Assetverschiebungen und Vereitelung von Geschäftschancen. 

Schulz selbst weist die Vorwürfe als Lügen von sich und stellte über seinen Anwalt Juri Schleicher für die bevorstehenden Gesellschafterversammlungen den Gegenantrag, die jetzige Fondsgeschäftsführung der InfraTrust Fonds rauszuwerfen und gegen eine noch von ihm zu benennende Firma auszutauschen, da sich die jetzige Fondsverwaltung immer noch von den BAC-Gründern Stefan Beiten und Nikolaus Weil beraten lassen würde. Es wäre für Schulz eine Rückkehr zu den BAC-InfraTrust Fonds durch die Hintertür. 

Der von Schulz angegriffene Fondsgeschäftsführer Stephan Bückl verwies in seiner Einladung zur Gesellschafterversammlung jedoch darauf, dass die BAC-Gründer nicht nur ein gültiges Beratungsmandat vom gerichtlich bestellten Treuhänder erhalten haben, welches sie seit Januar 2011 sogar unentgeltlich ausübten, sondern dass Beiten und Weil im Juni 2012 darüber hinaus eine Million Dollar aus ihrem Privatvermögen über den US-Mobilfunkmast-Verwalter CIG in die InfraTrust Fonds investierten und diese so vor einer drohenden Insolvenz retteten. 

Schulz dagegen habe sich eher als Firmenplünderer verhalten, wie interne BAC-Untersuchungen im Nachhinein ergaben. 

So wie jetzt mit dem Versuch, auf der kommenden Gesellschafterversammlung das Fondsmanagement auswechseln zu lassen, soll Schulz schon in seiner zweijährigen BAC-Amtszeit in den Jahren 2009 und 2010 mit etlichen Tricks versucht haben, "an die werthaltigen Mobilfunktürme in den USA zu kommen", wie es in der Einladung von Fondsgeschäftsführer Stephan Bückl heißt. 

GoMoPa.net-Recherchen ergaben: So trickreich habe Oliver Schulz versucht, das Vermögen der BAC-Gruppe ins Eigentum der Sworn-Gruppe zu überführen. 

Nachdem Oliver Schulz vor vier Jahren im Rahmen seiner angeblichen Restrukturierung der BAC Gruppe in den USA sämtliche konzerninternen Controlling- und Governance-Prozesse eliminiert hatte, täuschte er die nichtsahnenden BAC-Gründer Stefan Beiten, Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl mit hochtrabenden Plänen zum Ausbau des Managements vor Ort. 

Zu diesem Zeitpunkt, Ende 2009, hatte sich das US-Mobilfunkgeschäft der BAC Gruppe zumindest hinsichtlich der Kapitalaufnahme sehr positiv entwickelt. Die so eingesammelten Finanzmittel investierten Oliver Schulz und sein amerikanischer Kollege vor Ort, Dan Ryan, allerdings zunächst lediglich in Frühphasenprojekte, sogenannte Rings, und den verschwenderischen und im Ergebnis sinnlosen Aufbau eines teuren Managementapparats. 

Als die BAC 2010 endlich nachhaltig in den Erwerb von Funkturmportfolios investierte, werteten die BAC-Gründer dies als erstes Anzeichen für den beginnenden Erfolg des Managements von Oliver Schulz in den USA. Tatsächlich aber sollen die Investments von Oliver Schulz und Dan Ryan nicht etwa einer durchdachten Strategie, sondern mehr einer Art "Zufallsprinzip" gefolgt sein. 

Dass er dieses Geschäft in keiner Form beherrscht habe, störte Oliver Schulz offenbar wohl nicht. Wichtig sei ihm etwas anderes gewesen: Er soll mit dem Mobilfunkinfrastruktur-Geschäft zunehmend versucht haben, die eigene Bilanz zu stärken. 

So habe er veranlasst, dass die neu aufgelegten Private Placement Fonds (ITP 7 und 9) sowie die Publikumsfonds IT 2 und 5 über atypische stille Beteiligungen in den US-Dienstleister CIG investierten. 

Auffällig dabei war: 

Bilanziell wiesen einigen der Fondsbeteiligungen auch die Wertansätze von Frühphasenprojekten ("Rings") aus. Hierzu hatten Oliver Schulz und Dan Ryan eigens Wertgutachten in Auftrag gegeben. Ziel der beiden selbsternannten Infrastruktur-Spezialisten sei es auch gewesen, auf dieser Eigenkapitalgrundlage Fremdkapital aufzunehmen. Dazu führten Oliver Schulz und Dan Ryan Gespräche mit Banken wie Goldman Sachs. Eine nachhaltige Finanzierung scheiterte jedoch früh an der fehlenden Erfahrung dieses Managements, die in den Gesprächen auch den Vertretern der Banken offenbar wurde, und der mangelnden Kapitalmarktfähigkeit des Unternehmens. 

Die nicht eindeutige Strategie sowie die anhaltenden Misserfolge des Duos Schulz / Ryan hatten mittlerweile zu Verärgerung und Argwohn bei den BAC-Gründern geführt. 

Als dann Mitte 2010 die im Lebensversicherungsbereich fremdfinanzierende Bank Wells Fargo unerwartet die Finanzierung des Lebensversicherungs-Portfolios samt Refinanzierung über eine Kapitalmarktverbriefung kündigte, sah Oliver Schulz seine Chance offenbar gekommen: Er habe seinen ersten Versuch einer feindlichen Übernahme gestartet - mit einem einfachen, aber trickreichen Plan: 

Die BAC Gruppe, der Bereich der Lebensversicherungen und die Mitgesellschafter sollten scheinbar mit sämtlichen Verbindlichkeiten in den Bankrott getrieben werden. Parallel hierzu sollten die BAC-Gründer öffentlich und juristisch für mögliche Verluste verantwortlich gemacht werden. 

Gleichzeitig habe Oliver Schulz das inzwischen erfolgreich etablierte Mobilfunkgeschäft übernehmen und im eigenen Namen fortführen wollen, indem er Verbindlichkeiten der BAC-Gruppe und den Lebensversicherungen zuweisen und sämtliches werthaltiges Anlagevermögen in seine neu gegründete Gesellschaft überführen wollte - ähnlich wie im Märchen das "Aschenputtel": Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen. Einnahmen und Vermögenswerte sollten in die Firmen übergehen, die Oliver Schulz zu übernehmen gedachte. Risiken und Verbindlichkeiten sollten in der BAC-Gruppe verbleiben und den einstigen Partnern "wie ein Mühlstein um den Hals gehängt werden", wie es Oliver Schulz in einer E-Mail formulierte, die GoMoPa.net vorliegt. 

Um diesen Prozess zu beschleunigen und sich gleichzeitig möglichst unauffällig Liquidität für sein eigenes Unternehmen zu beschaffen, habe Oliver Schulz bewusst Gebührenzahlungen an die BAC für Geschäftsbesorgung und Dienstleistungen zurückgehalten. 

Anfang Oktober 2010 konfrontierte Oliver Schulz die BAC-Gründer mit der Idee einer Trennung der Geschäftsbereiche. 

Dazu läutete er eine Serie von Gesprächen zwischen ihm und seinen Mitgesellschaftern unter Leitung eines internen Beraters als sogenannten "Coach" ein. Dieser war, wie sich später herausstellte, ein Vertrauter von Schulz. Ziel war zunächst eine Trennung der Geschäftsbereiche. Als diese Bemühungen scheiterten, kündigte Oliver Schulz seinen Partnern am 28. Oktober 2010 überraschend an, er würde seinen Arbeitsvertrag kündigen. Gleichzeitig gab er vor, im Rahmen eines "Management Buy-Outs" beziehungsweise eines "Carve-Outs" mindestens 51 Prozent der Mobilfunkbeteiligungen und Mitarbeiter übernehmen zu wollen. In diesem Zusammenhang sollten selbstverständlich auch die zum Aufbau des Mobilfunkbereichs gewährten Konzerndarlehen mit übernommen worden. 

Zwar schenkten die BAC-Gründer dem Vorhaben von Oliver Schulz durchaus Glauben, hatten aufgrund der jüngsten Vorkommnisse aber kein volles Vertrauen mehr in ihn. Im November 2010 gab die BAC bekannt, dass man Oliver Schulz als Mit-Geschäftsführer der BAC Holding abberufen habe. 

Unabhängig davon sollten die Verhandlungen für ein "Management Buy-Out" beziehungsweise "Carve-Out" fortgesetzt werden. Dazu sollten Oliver Schulz und der interne Berater die entsprechenden Zahlengrundlagen aufbereiten. Diese Verhandlungen zogen sich bis Ende November 2010 hin. Durchaus mit Kalkül, wie sich später zeigte. Denn Oliver Schulz führte offenbar sämtliche Gespräche und Verhandlungen lediglich zum Schein. 

Sein eigentliches Ziel sei wohl ein ganz anderes gewesen: Der Aufbau seines eigenen Unternehmens Sworn Capital. So ist es denn rückblickend betrachtet auch nicht verwunderlich, dass Oliver Schulz die "Carve-Out"-Verhandlungen Ende November 2010 scheitern ließ. Unter anderem hatte er sich geweigert, die im Rahmen der Verhandlungen zwingend notwendigen Auskünfte über Darlehensstände innerhalb des Konzerns zu erteilen. 

Tatsächlich habe Oliver Schulz zwischenzeitlich einen anderen Plan forciert: 

Unter dem Vorwand einer angeblicher Refinanzierungs-Anforderung hatte sich Oliver Schulz vom Treuhänder der InfraTrust Fonds IT 2, 5, 6 und 8 sowie ITP 7 und 9 die erforderlichen Vollmachten angefordert und so praktisch erschlichen, um in diesen die Komplementärgesellschaften mit einer von ihm privat kontrollierten Gesellschaft namens CSK Management GmbH heimlich auszutauschen. 

Tatkräftige Unterstützung habe ihm dabei beispielsweise die damalige BAC-Mitarbeiterin Chloe Kohlhoff geleistet, die heute Partnerin von Schulz innerhalb der Sworn-Gruppe ist. Sie und andere BAC-Mitarbeiter ermöglichten Schulz damals den Austausch sowie die Kontrolle über die Komplementärgesellschaften. 

In einem zweiten Schritt fingierte Oliver Schulz auf Grundlage des drohenden Scheiterns der Kreditverlängerung durch Wells Fargo ein - augenscheinlich unbegründetes - Insolvenzszenario und drohte, innerhalb einer von ihm berechneten 21-Tage-Frist Konkursantrag beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg zu stellen. 

Auf diese Weise wollte Oliver Schulz anscheinend eine nicht zu kontrollierende Zwangslage für die Mitgesellschafter und die BAC herbeiführen und sich ohne einen Cent Aufwand eine Unternehmensgruppe mit zehnjähriger Historie einverleiben. Die BAC-Gründer standen also plötzlich vor der Wahl: Entweder unterschreiben Stefan Beiten, Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl einen von Oliver Schulz einseitig aufgesetzten "Sanierungsvertrag" ohne Diskussion oder er stellt am nächsten Tag Insolvenzantrag. An diesem Punkt jedoch reagierten die BAC-Verantwortlichen endlich konsequent: Sie beriefen Oliver Schulz mit sofortiger Wirkung von allen Ämtern ab. 

Unbeeindruckt hiervon ließ Oliver Schulz die erstaunten BAC-Gesellschafter wissen, dass er von nun an doch die Kontrolle über sämtliche Fonds und deren Vermögen übernommen habe. Dazu legte er Vollmachten vor, die er sich, wie sich später herausstellte, vom Treuhänder der InfraTust Fonds, Stephan Bock von der Bock Berlin Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, erschlichen hatte. 

"Ich habe damals von Herrn Schulz beziehungsweise von ihm angewiesene Mitarbeiter der BAC schlichtweg falsche Informationen bekommen, um mich dazu zu bewegen, eine Handelsregistervollmacht auszustellen", erinnert sich Stephan Bock. "Erst danach habe ich erkannt, dass die Absichten des Herrn Schulz alles andere als ehrenhaft und auf den Schutz der Gesellschafter der Fondsgesellschaften ausgerichtet waren. Deshalb habe die missbräuchlich erwirkte Handelsregistervollmacht unverzüglich zurückgefordert." 

Letztlich misslang das Vorhaben. Das Urteil hierfür folgte spät, dafür aber umso deutlicher: 

Am 18. Juni 2013 wurde Oliver Schulz vor dem Landgericht Berlin (AZ: 98 O 67/11) zu Schadensersatz wegen der treu- und pflichtwidrigen Auswechslung der Komplementärgesellschaft der InfraTrust Fonds im Dezember 2010 verurteilt. Auf der Grundlage dieses Urteils in Höhe eines ersten Teilbetrags von 32.000 Euro wird der jetzige InfraTrust-Geschäftsführer Stephan Brückl weitere Forderungen in den USA sowie für die durch die Verzögerungen entstanden Schäden einklagen. 

Weiterhin wird die Geschäftsführung der IT-Fonds prüfen, in welchem Umfang die von Oliver Schulz begangene Pflichtverletzung auch den Tatbestand der strafrechtlichen Untreue erfüllt und strafrechtliche Maßnahmen zu veranlassen sind. 

Doch Ende 2010 war diese Entwicklung noch nicht abzusehen. Mit einstweiligen Verfügungsverfahren in Deutschland und in den USA versuchten die BAC-Gründer die Kontrolle über das von ihnen aufgebaute Geschäft zurückzugewinnen. Doch trotz der eindeutigen gerichtlichen Beschlüsse weigerte sich Oliver Schulz, die von ihm kontrollierten Fonds sowie deren Vermögen herauszugeben - übrigens ein Effekt, der auch aktuell immer wieder zu beobachten sei: 

Die jüngst gegen ihn erwirkten Gerichtsbeschlüsse, beispielsweise das Verbot, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung für die Fonds InfraTrust 6 und 8 einzuberufen, missachtete Oliver Schulz gleich mehrfach. Seinerzeit musste die BAC daraufhin den laufenden Vertrieb der Fondsbeteiligung IT 8 und im weiteren Verlauf das gesamte Emissionshausgeschäft einstellen. In der Folge musste ein Großteil der Belegschaft in Deutschland kurzfristig entlassen werden. 

Um die inzwischen begonnene Sanierung der BAC-Gruppe und die Substanz der BAC-Fonds nicht neuerlich zu gefährden, beschlossen die BAC-Gründer "gute Miene zu bösem Spiel" zu machen: 

Sie entwickelten einen Vergleichsvorschlag, innerhalb dessen Oliver Schulz straffrei ausgegangen wäre und überdies die für seine Privatausgaben und Luxussanierung unterschlagenen 1,3 Millionen US-Dollar hätte behalten dürfen. Doch das war Oliver Schulz nicht genug. Abermals zog er die Verhandlungen in die Länge, um sich so Zeit für den Aufbau seiner Sworn-Gruppe zu verschaffen. Einige BAC-Mitarbeiter, die heute für Sworn tätig sind, hätten Schulz dabei komfortabel mit BAC-Daten und Unterlagen ausgestattet. 

Doch offenbar obsiegte die Angst vor Strafverfolgung, speziell in den USA, vor der Schulzschen Dreistigkeit: Letztlich lenkte Schulz ein. Er widerrief vor einem US-Gericht seine unwahren Tatsachenbehauptungen über die BAC-Gruppe und deren Gründer. Um einer Strafverfolgung in den USA wegen falscher Behauptungen vor Gericht zu entgehen, entschuldigte sich Oliver Schulz sogar schriftlich beim zuständigen US-Bundesrichter. 

Doch sein "Bedauern" hielt nicht lange an. 

Kaum war er samt Familie aus den USA ausgereist, widerrief er in Pressemitteilungen seinen Widerruf. Nun droht dem Sworn-Gründer in den USA zusätzlich ein Strafverfahren wegen Meineids. Wohl auch deshalb ist Oliver Schulz in den USA nicht mehr gesehen worden. Nach Informationen von GoMoPa.net hat er sich schon vor geraumer Zeit nach Südafrika abgesetzt. 

Doch ein mutmaßlicher "Corporate Raider" (Firmenplünderer) wie Oliver Schulz, er hatte ähnliches schon bei seinem vorherigen Arbeitgeber, dem Bestattungsunternehmen Grieneisen AG, versucht, lässt sich von vertraglichen Vereinbarungen, gerichtlichen Beschlüssen und geltenden Gesetzen nicht von seinem Vorhaben abhalten. 

Zwar erklärte er sich seinerzeit bereit, das Fondsvermögen im Rahmen auf Basis eines "Memorandum of Understanding" (Vergleich) herauszugeben, doch mit einer ganz neuen Taktik stiftet er nun eine solche Verwirrung unter den InfraTrust-Anlegern, dass einige Gesellschafter gar einen verlustreichen Ausstieg (Versteigerung) der Fonds prüfen ließen. 

Wie Schulz aktuell trickst, täuscht und tarnt, um doch noch an die InfraTrust Fonds heranzukommen, lesen Sie im nächsten Teil.

 

 BAC: Neue Ermittlungen gegen Ex-Finanzvorstand Oliver Schulz 




Auf ihn lasteten vor 5 Jahren alle Hoffnungen des Berliner Emissionshauses BAC Berlin Atlantic Capital. Oliver Schulz aus Berlin Schlachtensee, der zuvor mehrere Bestattungshäuser in Görlitz, Dresden und Berlin geführt hatte, wurde von einem Headhunter angeworben und sollte ab dem 1. August 2008 als neuer Finanzvorstand der BAC Gruppe in Atlanta (USA) das Funkmastgeschäft für mehrere Infrastrukturfonds InfraTrust aufbauen. 

Doch am 7. Dezember 2010 wurde Schulz fristlos gefeuert. Wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net erfuhr, hätten Wirtschaftsprüfer aufgedeckt, dass Schulz in den Jahren 2009 und 2010 BAC-Firmengelder für seine eigene Funkmastfirma Sworn (Verschwörung), für die Schulausbildung seiner drei Kinder in den USA und eine aufwändige Renovierung einer Privatvilla seiner Frau Cathrin in Berlin Schlachtensee in Höhe von rund 1,2 Millionen US-Dollar verwendet haben soll.

Die BAC Gruppe zeigte ihren Ex-Finanzvorstand bei der Berliner Staatsanwalt an, zog dann aber die Anzeige wieder zurück, weil sich Oliver Schulz bereit erklärte, aus den Fonds abgezogene Gelder in Millionenhöhe wieder zurückzuführen. 

Die Gelder waren aber eingefroren, weil Oliver Schulz die Fonds in den USA insolvent gemeldet hatte. Er behauptete außerdem gegenüber einem US-Gericht, die BAC Gruppe betreibe ein Schneeballsystem. 

Um aber einer Strafverfolgung zu entgehen, widerrief Schulz seine Anschuldigung. Die InfraTrusts durften weiterarbeiten. 

Doch das Ausmaß der Verwüstung, das Schulz hinterlassen habe, sei so groß, dass die BAC Gruppe letztes Jahr erneut eine Strafanzeige gegen Schulz stellte. 

Die eingereichten Belege waren wohl so überzeugend, dass der Generalstaatsanwalt von Berlin jetzt die Staatsanwaltschaft anwies, das Ermittlungsverfahren gegen Oliver Schulz (Aktenzeichen 241Js 398/12) neu aufzurollen. 

Das habe die Generalstaatsanwaltschaft der Geschäftsführung der BEVW GmbH, der Nachfolgegesellschaft der ehemaligen Berlin Atlantic Capital (BAC) Gruppe, mitgeteilt, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net heute von BEVW-Pressesprecher Stephan Clausen erfuhr. 

Sprecher Clausen führt in seiner Erklärung aus:

 

Zitat:


Die beiden Geschäftsführer der BEVW, Stefan Beiten und Nikolaus Weil, hatten bereits im vergangenen Jahr wegen Vernichtung von Geschäftsunterlagen (§ 283 Abs. 1 Nr. 8 Strafgesetzbuch) sowie Urkundenunterdrückung (§ 274 Strafgesetzbuch) Strafanzeige gegen Oliver Schulz gestellt. 

Hintergrund: 

Der ehemalige Geschäftsführer der von Stefan Beiten und Nikolaus Weil gegründeten BAC Gruppe hatte nachweislich eine Mitarbeiterin angewiesen, Unterlagen und Dokumente der BAC Gruppe, im speziellen der InfraTrust Fonds, zu zerstören. 

Außerdem hatte Oliver Schulz sich an mehreren BAC Gesellschaften privat bereichert. 

"Die BAC- aber auch die Infratrust-Fonds wurden aufgrund zerstörter, aber auch unzureichend geordneter Geschäftsunterlagen in den vergangenen Jahren wiederholt beeinträchtigt", erklärt Nikolaus Weil. 

"Allein die Wiederaufarbeitung der Buchhaltung in den USA hat fast über zwei Jahre in Anspruch genommen, ebenso die genaue Zuordnung von Verträgen, Geschäftspapieren und sonstigen Unterlagen, die von der ehemaligen Geschäftsleitung unter Oliver Schulz und Dan Ryan in einem offensichtlich bewusst angerichteten Chaos hinterlassen wurden." 

Insofern, so der BEVW-Geschäftsführer, seien die Strafanzeige und die jetzt wieder aufgenommene Strafverfolgung nur konsequent und folgerichtig. 

Die Firma, dessen Geschäftsunterlagen seinerzeit auf Veranlassung von Oliver Schulz gelöscht worden waren, ist das BAC-Unternehmen "Patus 602", das zwischenzeitlich sogar als Sworn Group GmbH betrieben wurde und heute von Dr. Heinrich Böhmer als IT Anlegerschutz GmbH geführt wird - angeblich und nach Darstellung von Oliver Schulz und Dr. Heinrich Böhmer auf Veranlassung der Anleger der InfraTrust Fonds. 

Tatsächlich dient dieses Unternehmen lediglich dazu, die "feindliche Übernahme" der InfraTrust Fonds zu unterstützen.


GoMoPa.net bat Oliver Schulz um eine Stellungnahme und erhielt folgende Antworten: 

GoMoPa.net: Was sagen Sie zu der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens 241Js 398/12 gegen Sie? Was war denn die Einstellungsbegründung, und was ist der neue Fakt, der zur Wiederaufnahme geführt hat? 

Oliver Schulz: "Dass das Ermittlungsverfahren teilweise wieder aufgenommen wurde, hat nichts mit dem gestern verkündetem Urteil zu tun. Bereits im Herbst 2012 wurden die Ermittlungen aufgrund einer Beschwerde der Kanzlei Herbst Bröcker in einem Punkt aus eher formalen Gründen wieder aufgenommen - in allen übrigen Punkten ist das Verfahren weiterhin eingestellt. 

Dass die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden, ist übrigens lediglich auf eine Falschaussage von Stefan Beiten zurückzuführen." 

GoMoPa.net: Stimmt es also nicht, was Nikolaus Weil und Stefan Beiten in der Strafanzeige vom letzten Jahr gegen Sie behaupten? Sie hätten eine Mitarbeiterin angewiesen, Unterlagen und Dokumente der BAC Gruppe, im speziellen der InfraTrust Fonds, zu zerstören. Sollte mit der Löschung der Geschäftsunterlagen der Versuch einer feindlichen Übernahme der InfraTrust Fonds durch Sie vertuscht werden? 

Oliver Schulz: " In Bezug auf den Treuhandvertrag, den ich angeblich vor Stefan Beiten verheimlichen wollte, ist es tatsächlich so, dass dieser nachweislich falsche Vorwurf der Herren Beiten und Weil dazu geführt hat, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetrugs und der falschen Verdächtigung (Aktenzeichen: 241 Js 740/12) ermittelt: 

Stefan Beiten trug unter anderem auch in einem Zivilverfahren vor, dass er von dem besagten Treuhandvertrag erst verspätet und nur durch Wiederherstellung von durch mich gelöschten Email erfahren habe. Tatsächlich aber hat Stefan Beiten diesen - von mir angeblich verheimlichten - Treuhandvertrag am selben Tag wie ich von einer Mitarbeiterin zugemailt bekommen. Der Betreff der E-Mail "RAV Treuhandvertrag" und ihr Text sind absolut eindeutig: "Hallo Herr Beiten, haben Sie nach diesem Treuhandvertrag gefragt? Das pdf habe ich heute erhalten. Schönen Gruß, Helena Decker". 

Stefan Beiten hat also aktiv nach dem Treuhandvertrag gefragt und ihn am selben Tag per E-Mail erhalten. Das haben die Verantwortlichen der BAC allerdings in ihrer Strafanzeige nicht erwähnt, geschweige denn die fragliche Mail beigefügt, da sich sonst ihre Anzeige nicht mehr hätte aufrecht erhalten lassen. Dass die Herren in ihrer Strafanzeige und dem Zivilverfahren offensichtlich nachweislich gelogen haben ("Vielmehr hat Herr Schulz veranlasst, dass die relevanten Urkunden vor Kenntniserlangung, insbesondere durch Herrn Beiten, wieder vernichtet wurden"), war Grund genug für die Staatsanwaltschaft, gegen Stefan Beiten und Nikolaus Weil wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetrugs und der falschen Verdächtigung zu ermitteln. 

Im Übrigen habe ich Frau Decker nicht angewiesen, diesen Vertrag zu löschen. Da die Unterlagen vertraulich und Frau Decker und Herrn Beiten bekannt waren, hatte ich am Abend jenes Tages der Geschäftsführerin, die in den Mailverkehr involviert war, geantwortet, dass Frau Decker die vertraulichen Dokumente löschen möge, aus dem einfachen Grund, dass sie nicht länger auf dem E-Mail-Server liegen und damit von Unberechtigten eingesehen werden könnten. Und ebenfalls nicht uninteressant: Die Löschung der Dokumente ist nie erfolgt, was die Falschaussage von Stefan Beiten noch untermauert. 

Im Übrigen gab es nie den Versuch einer feindlichen Übernahme der InfraTrust-Fonds, auch wenn das von den BAC-Verantwortlichen immer wieder und wieder - einem Mantra gleich - behauptet wird. 

Es war nie geplant, die Stimm- und Vermögensrechte an den Fonds zu übernehmen. Daran ändern auch die gebetsmühlenartigen Wiederholungen nichts. Darüber hinaus hatte die Vorratsgesellschaft patus 602. damals absolut nichts mit den InfraTrust-Fonds zu tun, es handelte sich um eine bis dato nicht genutzte Vorratsgesellschaft, die für die BAC genutzt werden sollte, deren mehrfach angebotene Übertragung auf die BAC die Herren Beiten und Weil jedoch abgelehnt haben." 

GoMoPa.net: Die beiden behautpten, Sie, Herr Schulz, hätten sich an mehreren BAC Gesellschaften privat bereichert. 

Oliver Schulz: "Mitte Januar 2011 haben die BAC und ich ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, in dem die gegenseitigen Ansprüche geregelt sind. Leider haben sich die Herren Beiten, Weil und Przybyl und andere bei ausstehenden Gehaltszahlungen an mich nicht an die Vereinbarungen gehalten, weshalb die BAC vom Landgericht zur Leistung der entsprechenden Gehaltszahlungen verurteilt wurde. 

Wenn Sie mit der Frage auf die von GoMoPa bereits 2011 erhobenen haltlosen Behauptungen anspielen, finden Sie ausreichende Informationen hierzu in der Klage gegen Goldmann Morgenstern & Partners LLC (GoMoPa), Gomopa GmbH, Stefan Beiten, Nikolaus Weil, Michael Oehme (Aktenzeichen: 27 O 422/12). Sollte Ihnen die Klageschrift wider Erwarten nicht vorliegen, reiche ich Sie Ihnen gerne nach." 

GoMoPa.net: Herr Schulz, wir danken für das Interview. 

Obwohl wegen Oliver Schulz und seines ebenfalls gefeuerten Vorstandskollegen Dan Ryan zwei Infrastrukturfonds vorzeitig geschlossen werden mussten und weitere Fonds über einen längeren Zeitraum keine Reinvestition vornehmen konnten, gibt Schulz wohl nicht auf, den einen oder anderen InfraTrust Fonds doch wieder als Manager übernehmen zu können. 

Dafür hat Schulz am 14. März 2013 für Vertriebe und Anleger den Blog SWORN HILFT ANLEGERN ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Anleger zu außerordentlichen Gesellschaftsversammlungen der Fonds zu bewegen, um das BAC-Management abzuwählen und stattdessen ihm das Vertrauen zu schenken. 

Die Sworn Capital GmbH von Oliver Schulz, ehemals Patus 603 GmbH, in der Beuckestraße 4 in Berlin Zehlendorf war laut letzter Bilanz Ende 2011 mit einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 232.000 Euro überschuldet. Eine Insolvenz konnte nur durch Patronatserklärung, Rangrücktritt oder Bürgschaft Dritter abgewendet werden

 Causa BAC: Persilschein und Bankenklage 


Ausgerechnet der schärfste Kritiker des Emissionshauses BAC, die Abkürzung steht für Berlin Atlantic Capital, stellt den Berliner US-Lebensversicherungshändlern jetzt einen Persilschein aus. 

Alle Vorwürfe, die von dem wegen Untreue gefeuerten BAC-Chef Oliver Schulz aus Berlin Grunewald in einer zunächst anonymen Strafanzeige im Juni 2011 gemacht wurden und die am 20. September 2011 zu einer Hausdurchsuchung der Berliner Staatsanwaltschaft in der Firmenzentrale und an den Privatanschriften der Manager führte, seien "Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind", fand nun Rechtsanwalt Michael Minderjahn von der Kanzlei Nittel aus Heidelberg heraus. 

Deshalb wolle er wegen der ersten, erfolglos verstrichenen Frist (31. August 2011) zur Ablöse eines von der Wells Fargo Bank fällig gestellten Kredites in Höhe von 225 Millionen US-Dollar für 8 von der Bank beschlagnahmte Life Trust Fonds nun nicht das BAC-Management zur Verantwortung ziehen, sondern die Banken wegen Falschberatung zur Rückzahlung der Einlagen zwingen. Denn, nicht die Prospekte und das prospektgemäße Vorgehen waren falsch, sondern eine fehlende Weitergabe der Prospektinformationen an die Anleger vor Zeichnung und Finanzierung der Fondsanteile. 

Konkret habe die Kanzlei Nittel im Auftrag von mehreren BAC-Anlegern gegen die Sparda Bank München und die Karlsruher BBBank Klagen eingereicht.



Minderjahn verkündet in einer Pressemitteilung vom 24. September 2011 dazu: 

Zitat:


Falschberatung der Anleger nicht die Ausnahme sondern der Regelfall! 

Zahlreiche unserer Mandanten, denen sowohl durch Genossenschaftsbanken wie die Karlsruher BBBank oder die Sparda Bank als auch durch nicht bankgebundene Vermittler wie die Telis zur Zeichnung der BAC Life Trust Fonds geraten wurde, haben uns mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beauftragt. Gegen die Sparda Bank München und die BBBank sind bereits Klagen eingereicht. 

In vielen Fällen konnten wir eklatante Fehler bei der Beratung feststellen, mit denen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken begründet werden können. 

• So fand in der Regel nur eine Beratung statt, in der die Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind, nicht erörtert wurden. 

• Der Prospekt wurde in den allermeisten Fällen erst bei Zeichnung übergeben, so dass die Anleger keine Möglichkeit hatten, den Prospektinhalt, insbesondere die Risikohinweise vor der Unterschrift unter den Zeichnungsschein zu lesen. 

• In keinem uns bekannten Fall hat die beratende Bank darauf hingewiesen, dass sie Provisionen, so genannte kickbacks erhält, wenn der von ihr beratene Anleger die Fondsbeteiligung zeichnet. Über den daraus resultierenden Interessenkonflikt zwischen objektiver Beratung und dem Ziel, Provisionsumsatz zu generieren, wurden die Anleger nicht aufgeklärt. 

• In einigen der uns bekannten Fälle wurde die Beteiligung am BAC Life Trust Fonds als sichere Anlage angeboten, bei der insbesondere keine Verlustrisiken bestünden. Eine Aussage, die sich nun als falsch herausstellt.


Das sind von der Kanzlei Nittel ganz neue Töne 

Denn noch am 21. Juni 2011, als der Kanzlei die anonyme Strafanzeige (die sich später vom gefeuerten BAC-Chef Oliver Schulz herausstellte) zeitgleich mit der Staatsanwaltschaft zugespielt wurde, in der von Flucht der Manager die Rede war, obwohl die BAC nach Auslaufen des zehnjährigen Mietvertrages einfach nur planmäßig von der Gormannstraße 22 in Berlin Mitte zum Potsdamer Platz 11 nach Berlin Tiergarten umgezogen war, riet Rechtsanwalt Michael Minderjahn den 8.000 möglichen betroffenen Anlegern dringend dazu, sich der anonymen Strafanzeige anzuschließen. 

Minderjahn resümierte damals: "Wenn die Behauptungen des anonymen Anzeigeerstatters sich auch nur ansatzweise belegen lassen, haben wir mit unserem Rat, den Life Trust-Fonds kein frisches Geld zuzuführen, vollständig Recht gehabt." 

In der Strafanzeige, so gab damals die Kanzlei Nittel bekannt, wurde der BAC vorgeworfen, "der Anzeigeerstatter behauptet, Verantwortliche der BAC hätten den Neuabschluss von Versicherungen initiiert, die dann später von den Fonds übernommen worden seien, so dass die Fonds womöglich wenigstens mittelbar schon von Anfang an die Versicherungsprämien getragen haben." 

BAC-Geschäftsführer Franz-Philippe Przybyl stellte nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft, sondern auch öffentlich in einem Interview mit dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net klar, dass es geradezu gewollt gewesen sei und zur "Grundlage des Geschäftsmodells" gehört habe, dass ein Fonds selbst US-Lebensversicherungen initiierte und diese werthaltigen Policen dann an den nächsten BAC-Fonds verkaufte, der mit diesem Gegenwert im Portfolio wiederum neue Policen initiieren oder auf Kredit kaufen könnte. 

Das sei in einer Zeit, wo es auf dem US-Markt an werthaltigen Lebensversicherungspolicen mangelte, überlebenswichtig gewesen, um ein Handelsportfolio aufbauen zu können, das man einem Dritten mit Gewinn verkaufen könne. Andere deutsche Lebensversicherungsfonds hätten nicht das Glück gehabt, auf werthaltige Policen zugreifen zu können. Das alles sei aber in den Prospekten ausführlich beschrieben worden. 

Przybyl sagte unter anderem wörtlich: "Genau dieser Sachverhalt wird in den Life-Trust-Prospekten beschrieben und wurde von uns wiederholt in der Presse, bei Konferenzen und Anlegern kommuniziert. Die marktgerechte Bewertung und Übertragung zwischen Fonds vor Schaffung des Life Trust Asset Pools zur Portfolio-Optimierung ist prospektgemäß. So konnte auch bei überhitzten Märkten der Zugriff auf werthaltige Policen gewährleistet werden. 

Falsch ist darüber hinaus, dass Policen nicht als Teil des Finanzierungspakets der Wachovia ? heute Wells Fargo ? akzeptiert worden sind. Sämtliche Policen haften als Sicherungseigentum für das aufgenommene Darlehen. Einzelne Policen mussten aus regulatorischen Gründen direkt auf Life Trust 14 übertragen werden. Voraussetzung für diesen Schritt war die Genehmigung der Bank." 

Die Kanzlei Nittel bestätigte auf Nachfrage von GoMoPa.net, dass die Unschuldsvermutung gelte. Rechtsanwalt Minderjahn teilte GoMoPa.net mit: "Ob die aufgestellten Behauptungen tatsächlich so richtig sind, wird sich erweisen. Bis dahin gilt ja bekanntlich die Unschuldsvermutung." 

Als dann am 20. September 2011 die Staatsanwaltschaft bei der BAC anrückte - und zwar wegen des Vorwurfs, dass ein Fonds an den anderen Fonds verkauft hätte und nicht an Dritte - meldete Minderjahn, dass er den BAC-Vorstand Przybyl noch drei Wochen zuvor auf den Gesellschafterversammlungen dabei erwischt habe, das Przybyl den Vorwurf zugegeben habe. 

Minderjahn schrieb einen Tag nach der Razzia: "Insbesondere Franz-Philippe Przybyl hatte im Rahmen der letzten Gesellschafterversammlungen auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt, dass es einen Policen-Handel zwischen den Fonds gegeben habe." 

Allerdings musste Minderjahn schon im nächsten Absatz zugeben, dass das durch die Prospekte gedeckt gewesen sei. 

Minderjahn bescheinigte der BAC: "Liest man allerdings die Prospekte, so müssen die Anleger davon ausgegangen sein, dass die so genannte Generierung von Versicherungspolicen auch, aber nur am Rande getätigt werden sollte." 

Dennoch wirft der Rechtsanwalt dem BAC-Management vor: "Nach den uns vorliegenden Dokumenten gibt es dringenden Anlass zu der Befürchtung, dass kein einziger Life Trust Fonds jemals auch nur eine einzige Police an einen externen Dritten, also am Markt veräußern konnte.? 

Selbst wenn nun nach Minderjahns Befürchtung der geplante Verkauf der Policen an Dritte nicht von Erfolg gekrönt gewesen sei, mag man das als Schwäche des Managements auslegen. Aber der Handel mit Lebensversicherungen ist wie jeder Handel mit Risiken behaftet, die auch in den Prospekten ausgewiesen seien. 

Das hat Minderjahn nach dem gründlichen Studium aller Prospekte der betroffenen Life Trust 2, 6, 7, 8, 10, 11, 12 und 14 nun wohl drei Tage später selbst festgestellt, wenn er von "Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind", spricht und anstelle der BAC-Manager die Banken verklagt, die finanziert und offenbar falsch beraten hätten. 

Financial Times Deutschland schrieb über BAC, ohne wirklich zu recherchieren 

Die Gruner+Jahr-Finanzjournalistin Renate Daum aus Frankfurt ersparte sich einen prüfenden Blick in die Fondsprospekte und veröffentlichte einen Tag nach der Razzia bei der BAC die Einschätzung: "Das Emissionshaus Berlin Atlantic Capital (BAC) steht im Zentrum eines möglichen Anlagebetrugs." Dem Hinweis des BAC-Anwalts, den Daum damit zitiert, dass die Ermittlung auf eine Strafanzeige eines Ex-Managers beruhe, die Vorwürfe unbegründet und widerlegbar seien, geht Daum nicht auf den Grund. 

Lieber gibt Daum in ihrem Artikel den Vorwürfen von Oliver Schulz breiten Raum, obwohl die Verkäufe der Policen untereinander im Prospekt vorgesehen waren. Und obwohl Schulz genau die gleichen Vorwürfe schon mal vor einem US-Gericht vorgebracht hatte und dann aber wenig später eidesstattlich widerrief. 

Nun hat Schulz im August 2011 zwar behauptet, er habe den Vorwürfen gegen die BAC nur widersprochen, um zum Gefallen der Anleger vom Gericht eingefrorene Gelder freizubekommen. 

Aber selbst, wenn man Schulz diese Erklärung abnehmen wollte, verliert Schulz nun restlos seine Glaubwürdigkeit, wenn man weiß, dass die Vorwürfe des Policenverkaufs untereinander gar nicht einmal von ihm selbst stammten und er gegen diese Vorwürfe selbst schon einmal gekämpft hatte. 

PR-Profi Michael Oehme, BAC Berater für Kommunikationsfragen, erinnert sich, dass es im Jahre 2008 zu einem Streit zwischen dem inzwischen verstorbenen Heinz Gerlach (Direkter Anlegerschutz) und BAC gekommen sei. Gerlach, der dafür bekannt war, Vorwürfe zu erfinden, um Emittenten mit einer teuren Prospektvoruntersuchung "zur Ader zu lassen" (Spiegel: "Ruhe oder Rufschädigung"), warf damals BAC vor, deren Fonds-zu-Fondsgeschäft seien ein Schneeballsystem. Ohne einen Beweis dafür anzutreten. 

Oehme, als langjähriger Kenner der Szene, weiß noch ganz genau: "Es war CFO Schulz (die Stelle des Chief Financial Officer war extra für Schulz bei der BAC geschaffen worden - Anmerkung der Redaktion), der seinerzeit die Auseinandersetzung mit Gerlach führte und deshalb natürlich auch glänzend informiert war. Damals vertrat Schulz exakt die hundertprozentige Gegenmeinung wie heute. Entweder muss Schulz seinerzeit genau gewusst haben, dass an den Vorwürfen nichts dran sein konnte - oder Oliver Schulz hat damals (wieder einmal?) nicht die Wahrheit gesagt. 

Die damalige Auffassung von Schulz gegen Gerlach wird aus dem Umfeld der Berlin Atlantic Capital GmbH wie folgt kommentiert: 

Die Vorwürfe sind reine Public Relation. Juristisch reduziert sich die Angelegenheit auf einige recht simple Fragen: 

A.: Konnte ein Fonds vom andern Policen kaufen? (Anmerkung der Redaktion: Ja!) 

B.: Handelte es sich bei den dabei erzielten Abgabepreisen um marktübliche Preise, entsprechend den Investitionskriterien? 

C.: Durften weitere "BAC-Unternehmen" dafür Gebühren in der prospektierten Größenordnung nehmen (Anmerkung der Redaktion: Durften und haben sie)? 

Dieser Argumentation folgend war also genau der beschriebene Ablauf, der BAC nunmehr das Genick brechen soll, das eigentlich gewollte Geschäftsmodell und wurde von den Prospektangaben gedeckt. Das Drittfirmen aus regulatorischen und steuerlichen Gründen notwendig sein können ist bekannt. Sobald diese keine bedeutende, wirtschaftliche Rolle gespielt haben ist dagegen nichts einzuwenden. 

Im Übrigen: 

soll es sich bei der ganzen Sache nur um nur 5 Prozent des LTAP-Portfolios (23 von über 450 Policen) handeln. Der Abverkauf und damit Handel des kompletten Porfolios in den Kapitalmarkt war sowohl mit Wachovia als auch Wells Fargo vereinbart und vorbereitet. Mehr wurde von BAC auch zu keinem Zeitpunkt kommuniziert. 

In der kommenden Woche nun will BAC den Sachverhalt unter Einschaltung weiterer Gutachter komplett für die Staatsanwaltschaft aufbereiten. Die Sache bleibt höchst spannend.

 BAC: Amnesie des gefeuerten Finanzchefs Oliver Schulz

Auch wenn das Berliner Emissionshaus Berlin Atlantic Capital (BAC) mit dem Rauswurf ihres Finanzvorstands Oliver Schulz (41) Ende letzten Jahres gerade noch rechtzeitig verhindert habe, dass der Manager neben Firmengeldern auch noch Gelder von Anlegern aus den BAC-Funkmasten-Fonds in seine eigene Firma Sworn umleiten konnte, soll der geschasste Manager weiter an seinem Ziel, einer feindlichen Übernahme der BAC InfraTrust Fonds, festhalten. 

Von seiner bewachten Villa in Zehlendorf aus soll Schulz nicht müde werden, BAC-Anleger und BAC-Vermittler auf seine Seite zu ziehen. Seine Begründung dafür lautet: Die BAC sei ein Schneeballsystem. Aber genau diese Behauptung hatte er bereits im Januar 2011 vor einem Gericht in Atlanta (US-Bundesstaat Georgia) widerrufen. Und nun änderte er schon wieder seine Meinung. 

Im Januar 2011 war in den USA ein Verfahren der BAC Holding gegen Schulz und den Ex-BAC-Manager Daniel H. Ryan eröffnet worden, nachdem Schulz und Ryan versucht hätten, Fondsvermögen in die von ihnen geführten Gesellschaften Sworn Capital GmbH und Sworn Wireless LLC rechtswidrig zu verschieben. Derzeit ruht das Verfahren durch Gerichtsbeschluss, mit der Möglichkeit, es jederzeit wieder aufzunehmen. 

Zunächst hatte Schulz am 3. Januar 2011 im Rahmen einer eidesstattlichen Erklärung  behauptet, die BAC betreibe ein Schneeballsystem. Am 26. Januar 2011 zog Schulz seine Aussagen wieder zurück. Warum? 

Wie der Finanznachrichtendienst GoMopPa.net aus sicherer Quelle erfuhr, liegt Material vor, dass Schulz massiv belastet. Eine Haftstrafe in den USA wäre die Folge gewesen. Wirtschaftsprüfer hätten aufgedeckt, dass Schulz in den Jahren 2009 und 2010 BAC-Firmengelder für seine eigene Funkmastfirma Sworn, für die Schulausbildung seiner drei Kinder in den USA und eine aufwändige Renovierung einer Privatvilla seiner Frau Cathrin in Berlin Zehlendorf in Höhe von rund 1,2 Millionen US-Dollar verwendet haben soll. Schulz zog seine Anschuldigung gegen die BAC zurück. 

Die BAC-Manager drängten auf eine zügige Verfahrensbeendigung, vorausgesetzt, Schulz helfe, das verschobene Kapital zurückzuführen. Dazu gehörte, dass Schulz seine Behauptungen von einem Schneeballsystem widerrief, die sich auf fingierten Zahlen gründeten, wie Wirtschafsprüfer festgestellt hätten. 

Schulz schwor: Ich nehme alles zurück 

"Those statements ? are hereby retracted and withdraw" (Diese Erklärungen werden hiermit eingestampft und zurückgenommen), ließ Schulz das Bezirksgericht von Nord-Georgia in Atlanta wissen (siehe Ausriss). 

Auch sein Kompagnon Dan Ryan widerrief sämtliche seiner Anschuldigungen ohne jede Einschränkung. Beide schlossen ihre dem US-Bundesgericht unter Eid abgegebenen Widerrufserklärungen mit einer deutlichen Entschuldigung ab: "I now regret the aforementioned statements in full" (Ich bedauere die oben genannten Aussagen in vollem Umfang). 

Bei Oliver Schulz hielt dieses Versprechen nicht lange an. Schulz änderte in dem immer noch laufenden öffentlichen Verfahren (Aktenzeichen 1:10.cv.04069-WSD) um die Sicherung des Vermögens der BAC, mit dem sich Schulz und dessen Geschäftspartner Ryan vermutlich aus dem Staube machen wollten, mit erstaunlicher Regelmäßigkeit seine gerichtsgültigen Aussagen. 

Dabei verwies Schulz fortwährend auf einen angeblich veränderten Informationsstand, ohne diesen jedoch glaubhaft zu konkretisieren. 

Schulz: Mein Schwur gilt nicht mehr 

Am Ende dieser Reihe widersprüchlicher Äußerungen steht nun seine jüngste Aussage in einer Presseerklärung vom 3. August 2011. Darin teilt Schulz mit, dass seine am 26. Januar 2011 gegenüber dem US-Gericht abgegebene Widerrufserklärung ("Retraction Notice Schulz") heute so nicht mehr gültig sei. 

Seit August 2011 soll nun Schulz gegenüber BAC-Vertrieben und BAC-Anlegern wieder die alte Version von einem mutmaßlichen Schneeballsystem bei der BAC verbreiten, die, wie längst festgestellt wurde, auf fingierten Zahlen beruhte. 

Schulz sieht sich als Opfer 

Schulz sehe sich aber heute nicht als Täter, sondern als Opfer, der doch nur habe helfen wollen. Das gelte immer noch. Er könne Vermittlern und deren Kunden einen lukrativen Wechsels von der BAC zu seiner Firma Sworn anbieten. Gemeinsam mit dem luxemburgischen Prozessfinanzierer Intract GmbH mit Niederlassung in Wiesbaden habe er BAC-Vermittlern eine Provision von 15 Prozent versprochen - für jeden Kunden, den sie von der BAC zur Sworn herüberbringen. Natürlich nur, um die Anleger vor möglichen Verlusten bei der BAC zu bewahren. 

Vorübergehende Amnesie 

Der Prozesskostenfinanzierer Intract hatte begonnen, potentielle, vermeintlich Geschädigte der BAC genau mit der Argumentation zu ködern, die Schulz bereits zu Beginn des Jahres widerrief. In einem GoMopa.net vorliegenden Schreiben erklärt Schulz seine bedingungslose Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Intract. 

Vermutlich war es deshalb nötig, dass er anfang August in einer Presseerklärung vom Widerruf seiner Beschuldigung der BAC nichts mehr wissen wollte. Denn nur so konnte ja die Intract die alten Vorwürfe von Schulz gegen die BAC für die aktuelle Abwerbeaktion verwenden. 

Wie reagierte die BAC? 

Die BAC reagierte darauf, indem sie gegen die Intract und auch Vermittler, die sich auf die Seite von Schulz ziehen ließen, einstweilige Verfügungen erwirkte. Sie dürfen keine falschen Behauptungen und Dokumente mehr verbreiten. 

Das Landgericht Wiesbaden beispielsweise interessierte die leichten Amnesie-Störungen von Schulz nicht und erteilte die beantragte einstweilige Verfügung (Aktenzeichen: 3 0 150/11) gegen die Intract. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Intract versucht habe, Anleger mit Argumenten zu ködern, deren Relevanz Schulz zuvor bereits in Frage gestellt hatte. 

Dennoch blieb das Dauerfeuer gegen die BAC nicht ohne Wirkung: 

Auf einer außerordentliche Gesellschafterversammlung der Funkmastfonds ITP 1 und ITP 4 am 12. August 2011 versuchte Schulz einmal mehr, sein Muster der feindlichen Übernahmen. Die anwesenden Gesellschafter stimmten dafür, dass die Sworn GmH von Oliver Schulz als die neue Geschäftsführerin und Komplementärin eingesetzt werden soll. Die bisherige Komplementärin, BAC Asset Management GmbH, sollte abberufen werden. Allerdings war der Beschluss am Ende nichtig und unwirksam, weil die BAC-Vertreter mit den Vollmachten der nicht anwesenden Gesellschafter die Schulz-Befürworter überstimmten. 

Ein BAC-Vertreter sagte gegenüber GoMoPa.net: "Dieser Handstreich ist ein weiterer Versuch des ehemaligen Geschäftsführers des US-Geschäfts der Berlin Atlantic Group, Oliver Schulz, sich Fonds des Infratrust-Segments und damit das Vermögen der Anleger einzuverleiben." 

Die offenen Fragen sollen nun auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Infrastrukturfonds der BAC am morgigen Montag (29. August 2011) in Berlin geklärt werden.
BAC: Darum musste Finanzvorstand Oliver Schulz gehen 

Privatdetektive bewachen die Villa des Managers Oliver Schulz (41) in der Beuckestraße 4 in Berlin Zehlendorf (Foto © google streetview). Von hier leitet Schulz seine beiden Firmen, die deutsche Sworn Capital GmbH und die amerikanische Sworn Wireless LLC in Atlanta (USA). Aber wovor fürchtet sich ein Mann, der doch nur Geld von Anlegern für Mobilfunkmasten in Nordamerika einsammelt? 

Schulz selbst wollte sich dazu nicht äußern. Doch der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net fand eine mögliche Antwort in seinem plötzlichen und unrühmlichen Abgang Ende vorigen Jahres bei seinem ehemaligen Arbeitgeber, dem deutsch-amerikanischen Emissionshaus Berlin Atlantic Capital mit Sitzen in Berlin Tiergarten und ebenfalls in Atlanta (USA). 

Die Erklärung zur Entlassung ihres Managers Schulz fiel, gemessen an einer zweijährigen Zusammenarbeit an der Spitze des Unternehmens, mehr als knapp aus. Am 8. Dezember 2010 veröffentlichte die BAC: "Oliver Schulz, Mit-Geschäftsführer der BAC Berlin Atlantic Capital GmbH und Managing Partner der Berlin Atlantic Holding, ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr für die Berlin Atlantic Gruppe tätig." 

Das verwunderte sehr. Schließlich war Schulz noch im August 2008 mit fliegenden Fahnen aus dem Vorstandsvorsitz eines IDEAL-Unternehmens (Ahorn AG mit 1.200 Mitarbeitern) an die Spitze der BAC geholt worden. Für den Diplomvolkswirt wurde eigens die Position des Chief Financial Officer bei der BAC geschaffen. Schulz leitete daraufhin alle administrativen und kaufmännischen Bereiche des Unternehmens. 

Zum Geschäft der 2004 gegründeten BAC gehört neben dem Handel mit gebrauchten US-Lebensversicherungen (Life Trust Fonds) auch das Entwickeln und Betreiben von Mobilfunkmasten in den USA. Dafür hat die BAC mehrere InfraTrust Fonds aufgelegt. Schulz genoss das Vertrauen der BAC-Gruppe und sollte sich insbesondere eigenverantwortlich um das Mobilfunkmastgeschäft kümmern. Im Jahre 2009 siedelte Schulz dafür sogar mit seiner Familie in die USA um. 

Schulz wollte scheinbar mehr 

Doch Schulz wollte scheinbar mehr. Er baute während seiner Amtszeit nebenher ein eigenes Mobilfunkmastgeschäft auf. Schließlich habe Schulz sogar die feindliche Übernahme der BAC-InfraTrust-Fonds durch seine neue Firma Sworn vorbereitet. Dafür soll er während seiner Amtszeit BAC-Gelder im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich in die Parallelfirma umgeleitet haben. 

Außerdem soll Schulz mit Geldern der BAC die Schulausbildung seiner drei Kinder in den USA sowie ein Darlehen und die Sanierung seiner privaten Villa in Berlin-Zehlendorf bezahlt haben, die auf den Namen seiner Frau lief. Insgesamt habe Schulz so über 1,2 Millionen US-Dollar den BAC-Kassen entnommen. Alleine die Entnahmen für seine Villensanierung habe sich auf über 700.000 US-Dollar summiert, ohne dass er die BAC-Gesellschafter davon informierte, die Handwerker haben die Rechnung schließlich direkt an die BAC-Firma in den USA gestellt, die unter seiner Kontrolle stand. 

Gegen Schulz laufen deshalb im Augenblick mehrere Schadensersatz-Klagen, wie die BAC kürzlich mitteilte. 

Die BAC veröffentlichte dazu am 5. August 2011 folgendes Statement: "Die BAC Gruppe sowie die InfraTrust Fonds klagen derzeit gegen ihren fristlos entlassenen ehemaligen Geschäftsführer Oliver Schulz auf Schadensersatz wegen eines rechtswidrigen Übernahmeversuchs von Fondsgesellschaften und ? vermögen.  Dabei wurden zuvor geführte Verfahren alle zugunsten der BAC Gruppe sowie der Fondsgesellschaften entschieden und der feindliche Übernahmeversuch so verhindert." 

Auf dem Blog von Oliver Schulz (Foto © Schulz) liest sich dessen Engagement in Sachen Sworn heute rückblickend für das Jahr 2009, also während seiner Zeit als BAC-Manager, so: "2009 ging ich als Präsident und Vorstandsmitglied zu einem mittelständischen privaten US-Mobilfunkmastbetreiber und entwickelte das Unternehmen zu einem der 20 größten privaten Mastbetreiber der USA." 

Kein Wort von den Fakten, die Wirtschaftsprüfer herausfanden, nachdem Schulz die BAC verlassen hatte. 

Scheinverhandlungen verschleierten wahre Absichten von Schulz 

Demnach schmiedete Oliver Schulz über Monate einen Plan, um das Mobilfunkgeschäft der BAC hinter dem Rücken seiner Geschäftspartner aus der BAC Holding herauszulösen. Im Sommer 2010 ließ er die Mitgesellschafter wissen, dass er das US-Mobilfunkgeschäft künftig in alleiniger Regie führen wolle. Wochenlang wurde verhandelt, wie eine Übertragung der Gesellschaft an Schulz im Rahmen eines Management Buy-Outs (MBO) von statten gehen könne. Währenddessen soll sich Schulz das US-Geschäft hinter dem Rücken seiner Geschäftspartner bereits überschrieben haben. 

Als die Scheinverhandlungen schließlich, wie von ihm geplant, scheiterten, sei der Plan ohne die notwendige Zustimmung der Gesellschafter längst ausgeführt worden. Das obligatorische Einverständnis des Anlegervertreters habe sich Schulz unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen. 

Vermögen sei der BAC Holding gezielt entzogen worden 

Erst im Nachhinein wurde erkennbar, mit welcher Perfektion der mit allen Vollmachten ausgestattete Finanzchef seinen Coup über viele Monate hinweg systematisch vorbereitet und im Stillen umgesetzt haben soll. Teil des Plots sei es gewesen, Finanzströme planmäßig von der Holding in die Mobilfunktochter umzuleiten. Dabei seien die übrigen Gesellschafter regelmäßig mit falschen Zahlen und Fakten in die Irre geführt worden, längst fällige Rechnungen der Holding seien nicht beglichen worden, sogar Barvermögen der BAC sei in die neue Gesellschaft Sworn unter Kontrolle von Schulz verschoben worden. Forderungen gegen Dritte seien im Mobilfunkbereich der Sworn gelandet, Verbindlichkeiten dagegen seien bei der BAC Holding geblieben. Schulz rechtfertigte sich später damit, dass er nur den Vollzug des Management Buyout vorbereiten wollte. Der Schaden ist schwer zu beziffern. 

Wegen dieser Parallelwelt, in die Schulz BAC-Gelder umgeleitet habe, mussten im Jahre 2010 zwei Infrastrukturfonds von BAC vorzeitig geschlossen werden. Weitere BAC-Fonds konnten über einen längeren Zeitraum keine Reinvestition vornehmen. 

Schulz soll die BAC schließlich erpresst haben 

Wie GoMoPa.net aus zuverlässiger Quelle erfuhr, soll Schulz das Berliner Management Anfang Dezember 2010 mit einem Erpressungsversuch überrascht haben. Er lautete: Entweder ihr verkauft mir die InfraTrust Fonds oder ich treibe die BAC in den Bankrott. 

Das Berliner Management konterte, dass das ja wohl nicht ginge, da die BAC gar nicht bankrott sein kann, ein Blick in die Konten genüge. Aber Schulz hatte diesen Tag der Übernahme wohl gründlich vorbereitet. Schulz drohte mit einem fingierten Insolvenzantrag, der auf frei erfundenen Zahlen und Begründungen zur Liquiditätssituation der BAC Gruppe basierte, wie ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer auch bestätigte. 

Zwei BAC-Manager unterstützten Schulz beim Aufbau eines Sworn-Scheinportfolios 

Unterstützt wurde Schulz von zwei weiteren inzwischen entlassenen BAC-Managern: Marketingmann Wilm-Peter Post und Dan Ryan. Ryan war CEO der BAC Tochterfirma CIG und gründete mit Schulz die Sworn Gruppe und soll dann das Geschäft der BAC und der Fonds gestohlen haben. Dabei hätten die abtrünnigen Manager Geschäftskontakte, Adressen und Opportunitäten aus dem Pool der BAC und den InfraTrust Fonds genutzt. 

Sworn scheinbar nur Fassade 

Über das neu gegründete Konkurrenzunternehmen Sworn, das nur über ein Scheinportfolio verfüge, hätten die drei versucht, deutsche Anleger zu täuschen. 

Ein Blick hinter die Kulissen der Sworn Gruppe zeigt: Ein echtes Geschäft im Mobilfunkbereich existiert nicht, nur eine Website. Die Firmensitze in Berlin und Atlanta sind deckungsgleich mit den Privatadressen von Schulz und Ryan. Die Mobilfunktürme im Sworn-Portfolio sind nur geliehen und gehören einem ehemaligen Zulieferer der BAC. Dieses Leihportfolio ist noch dazu mit BAC-Geldern gesichert worden. Mit gezielten Falschaussagen hätten die drei weiter versucht, Vertriebs- und Geschäftspartner der BAC für die eigene Sache zu gewinnen. 

Doch das war von außen nur schwer zu durchschauen. In mehreren zugänglichen Schreiben und Telefonaten gegenüber Vertriebspartnern warf Schulz der BAC ein Schneeballsystem vor. 

Und wem sollten die Vertriebspartner mehr glauben als einem Finanzvorstand, der Zugang zu allen Konten hatte? 

Die BAC ließ sich nicht erpressen 

Doch das Team um den Vorstandsvorsitzenden Franz-Philippe Przybyl ließ sich nicht erpressen. Der fingierten Insolvenz kamen die Gesellschafter zuvor, indem sie Schulz seines Amtes enthoben. 

Die Kontrolle über die US-Mobilfunkgesellschaften, die er sich rechtswidrig selbst überschrieben hatte, wurde noch im Dezember 2010 per Einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin an die BAC zurückübertragen. Außerdem geriet Schulz vor Gericht in den USA unter Druck: Seine Lügen und Widersprüche ließen sich nicht mehr halten, ein Meineidsverfahren drohte. 

Die Angst vor einer Gefängnisstrafe im neuen Jahr brachte den Familienvater Schulz wohl zunächst einmal zur Vernunft. Schulz gab vor einem US-Gericht eine Eidesstattliche Versicherung ab, dass alle von ihm erhobenen Vorwürfe gegen die BAC frei erfunden waren. Bis sich die US-Gerichte einen Überblick über die Vorgänge verschafft hatten, blieb das US-Vermögen über Wochen eingefroren, das rechtmäßige US-Management war handlungsunfähig. 

Schließlich stimmte Schulz im Februar 2011 einer Vereinbarung zu, die eine Rückübertragung des gesamten Vermögens vorsah. Der Schaden für die BAC ist dennoch enorm: Nachdem Schulz teilweise auch Dritte für seinen Plan instrumentalisierte, um BAC öffentlich unter Druck zu setzen, ist die Reputation des Emissionshauses enorm beschädigt, das Emissionsgeschäft musste eingestellt und dutzende Mitarbeiter entlassen werden. 

Anonyme Strafanzeige gegen BAC sollte wohl Schadensersatzklagen verhindern 

Während es nun die BAC-Manager im Folgenden bei Zivilklagen gegen Schulz beließen und lediglich Schadenersatz in sechsstelliger Höhe fordern, wurden die verbliebenen BAC-Manager von einer anonymen Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft überrascht. Darin wird fünf Managern und dem Treuhänder Stefan Bock Untreue vorgeworfen. 

Der Rechtsanwalt Michael Minderjahn von der Kanzlei Nittel aus Heidelberg, dem die Anzeige am 21. Juni 2011 zugespielt wurde, veröffentlichte sogar eine Warnung. Die BAC hätte per 14. Juni 2011 die Büroräume in der Gormannstraße 22 in Berlin Mitte verlassen und wolle sich "in Luft auflösen", damit sie den Anlegern und Vertrieben und auch der Staatsanwaltschaft entkommen könne. Minderjahn empfahl den BAC-Anlegern sogar, sich der Strafanzeige anzuschließen, um eine Flucht des BAC-Managements zu verhindern. 

Die Strafanzeige entpuppte sich schnell als Luftnummer, denn die BAC hatte lediglich ihr Büro von Berlin Mitte an den Potsdamer Platz 11 in Berlin Tiergarten verlegt. Ein lange geplanter Umzug, weil der alte Mietvertrag auslief, wie Przybyl gegenüber GoMoPa.net erklärte. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte die Strafanzeige wegen mangelnden Anfangsverdachts ein. 

Die BAC leitete intern eine umfassende Untersuchung ein, wie es überhaupt zu so einer Anzeige kommen konnte. Demnach hat der ehemalige Geschäftsführer Oliver Schulz ganz offensichtlich die Anzeige gemeinsam mit diversen Anlegerschutzanwälten erstellt. Dies jedenfalls lässt sich durch die Wertung der laufenden Untersuchungen von Umständen und den Inhalten der Strafanzeige schließen. 

Offenbar will er so der eigenen Klage auf Schadensersatz in sechsstelliger Höhe entgehen, die mehrere Fondsgesellschaften der BAC Gruppe gegen ihn erhoben haben. Bezeichnend ist auch, dass mehrere Anlegerkanzleien die Strafanzeige veröffentlichten, bevor sich die Staatsanwaltschaft damit befassen konnte. Die wahre Absicht des ehemaligen Geschäftsführers scheint indes zu sein, mit dem zuvor von seinem ehemaligen Arbeitgeber erschlichenen Vermögen eine Konkurrenzfirma aufzubauen. 

Die Leitlinie der Firma Sworn lautet übrigens: "Stehe zu deinem Wort. Integrität ist entscheidend. Wir setzen realistische Erwartungen und leben eine ehrliche Geschäfts- und Kommunikationspolitik." 

Berlin Atlantic Capital AG: Fondspirat Oliver Schulz endgültig als Lügner abgeurteilt 


(ss) Wie viele Beweise braucht Renate Daum (einst Gruner+Jahr-Journalistin, jetzt Verbraucherberaterin bei der Stiftung Warentest in Berlin) noch, ehe sie einsieht, dass sie einem Lügner auf den Leim gegangen ist? 

Am 1. April 2015 jammerte Daum im NDR-Magazin ZAPP wieder einmal, dass der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net versucht habe, ihre Arbeit schlecht zu machen. 

In der Sendung bezog man sich auf einen sogenannten Rechercheverbund aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung und behauptete: "Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net steht im Verdacht, deutsche Investmentfirmen massiv unter Druck gesetzt zu haben. Das geht aus Unterlagen hervor, die NDR und 'SZ' einsehen konnten." 

Zu dem Rechercheverbund meinte vorgestern Michael Mross, der Chefredakteur und Herausgeber des Berliner Nachrichtenportals MMnews: 

Zitat:


Wenn der sogenannte "Rechercheverbund" WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung zuschlägt, kann man getrost das Gegenteil annehmen.


Die Crux an der Story gegen GoMoPa.net war dann tatsächlich auch, dass alle in den Unterlagen einsehbaren und von NDR und der Süddeutschen Zeitung befragten Unternehmen mit der Arbeit von GoMoPa.net sehr zu zufrieden waren und sind. 

Und auch Renate Daum hatte schon mal vor drei Jahren in Unterlagen von GoMoPa.net Einblick genommen und verdächtigte GoMoPa.net der Wahrheitswidrigkeit gegen Bezahlung. 

Das Gegenteil war der Fall, wie nun höchstrichterlich entschieden und bewiesen wurde. 

Es betraf das einstige deutsch-amerikanische Fondshaus Berlin Atlantic Capital AG vom Potsdamer Platz 11 in Berlin Mitte. 

Das stand unter Beschuss des einstigen Finanzvorstands Oliver Schulz (44), der sich als Fondspirat entpuppte und mit allen Mitteln versuchte, die BAC-Anleger abspenstig zu machen und in seine eigens gegründete Konkurrenzfirma herüberzuholen. 

Obwohl Renate Daum praktisch live bei den GoMoPa.net-Recherchen zu BAC und Oliver Schulz dabei war (jede neue Meldung landete sofort in ihrem E-Mailfach), zog sie es vor, die Wahrheit zu ignorieren und sich auf Kosten eines Emissionshauses mit falschen Anschuldigungen des rausgeworfenen Managers Schulz zu profilieren. 

Oliver Schulz hat sich inzwischen nach Burma abgesetzt, wie die BAC Advisory GmbH aus Berlin Mitte auf ihrer Homepage veröffentlichte. 

Renate Daum hatte offenbar ungeprüft den Inhalt einer anonymen Untreue-Anzeige vom 21. Juni 2011 für bare Münze genommen, wonach die verbliebenen BAC-Vorstände und der Treuhänder untreu gewesen seien und versuchen würden, "sich in Luft aufzulösen". 

Die Anzeige stammte von Oliver Schulz, wie Gutachter nachweisen konnten. Sie löste eine Razzia der Staatsanwaltschaft Berlin aus, die das Verfahren aber wieder einstellte. Der Mietvertrag war ausgelaufen, und BAC ist einfach nur von der Grolmannstraße an den Potsdamer Platz umgezogen. 

Weil GoMoPa.net die BAC AG ohne Beweise natürlich nicht niederschrieb, inszenierte Renate Daum nicht nur gegen die BAC, sondern auch gleich noch gegen GoMoPa.net eine Schmutzkampagne. 

Am 18. Oktober 2010 nannte Daum das Portal GoMoPa.net abwertend einen "umstrittenen Finanznachrichtendienst", der "mehrfach mit peinlichen Fehlern" auffiel. 

Und das Ganze natürlich nur, weil auch die BAC AG ein Klient GoMoPa's war. 

Doch ihr Zeuge Oliver Schulz platzte bei der Berliner Staatsanwaltschaft. 

Die Ermittlungsbehörde stellte im März 2014 ein durch eine Strafanzeige von Oliver Schulz in Gang gesetztes Ermittlungsverfahren gegen die BAC-Gründer Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil mangels jeglichen Anfangsverdachtes ein (241 JS 14/12). 

Die Staatsanwaltschaft hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen festgestellt, dass den BAC-Gründern entgegen der konstruierten Behauptungen von Oliver Schulz keinerlei Vorwürfe zu machen sind. Demzufolge wurden die Ermittlungen nach § 170 II der Strafprozessordnung eingestellt. 

Oliver Schulz gab noch nicht auf. Am 18. März 2014 veröffentlichte Schulz auf seinem Internetblog folgende Stellungnahme dazu: 

Zitat:


Die Staatsanwaltschaft könne das Ermittlungsverfahren im Übrigen jederzeit wieder aufnehmen, sollte sich doch noch mit ausreichender Sicherheit widerlegen lassen, dass die Preise marktkonform waren (mit denen Fonds-zu-Fonds-Transaktionen durchgeführt wurden - Anmerkung der Redaktion) oder das (lediglich BAC-eigene - Anmerkung der Redaktion) Bewertungsmodul eingesetzt wurde.


Doch die Richter haben einen endgültigen Schlussstrich gezogen und Oliver Schulz als Lügner abgeurteilt. Revisionen sind nicht mehr zugelassen. 

Die BAC Advisory GmbH teilte dazu am 10. April 2015 mit: 

Zitat:


Mehrere Senate des Kammergerichtes Berlin bestätigen als endgültige Instanz die vielfachen Gutachter und erstinstanzlichen Urteile: 

Keine Prospektfehler, keine Prospekthaftung. 

Die Vorwürfe gegen das Emissionshaus BAC Berlin Atlantic Capital und ihre Gründer entbehren jeder Grundlage.


Beispielhaft gibt es zu den Urteilen folgende Aktenzeichen: 

Landgericht Berlin 3 O 318/1; Landgericht Berlin 2 0 87/13; Landgericht Berlin 2 O 235/13; Landgericht Berlin 37 O 241/14; 31 O 327/13 

Kammergericht Berlin 10 U 59/14; Kammergericht Berlin 20 U 282/13; Kammergericht Berlin 23 U 282/13 und 23 U 281/13; Kammergericht Berlin 20 U 93/14 und die Verurteilung von Schulz zu Schadensersatz vom Kammergericht Berlin 14 U 69/13. 

Die Geschäftsführer der BAC Advisory GmbH, Stefan Beiten und Nikolaus Weil, kommentieren die Urteile unter anderem so: 

Zitat:


Der Fall BAC ist ein Paradebeispiel dafür, wie einfach es heutzutage ist, durch fingierte, öffentliche Behauptungen und geringem Aufwand mithilfe des Internets die Presse und sogar Justizbehörden und Gerichte zu anfangs voreiligen Reaktionen zu verleiten. Presseartikel und staatliche Aktionen als Reaktion darauf zementieren dann die Ausgangsbehauptung, ein "Beweis" ist nicht mehr nötig. 

Der Gegenbeweis aber ist meistens gar nicht und wenn, wie im Fall BAC, nur Jahre später möglich. Der angerichtete Schaden ist dann jedoch nicht mehr wieder gutzumachen. Das Ziel der Kampagne ist damit erreicht. 

Im Ergebnis wurden durch die begleitende Verleumdungs- und Internetkampagne sowie gezielt manipulierenden Presseartikeln mit nun für jeden offensichtlich unhaltbaren Unterstellungen und Vorwürfen tausende von Anleger geschädigt. Die Inhaber der BAC Gruppe als größte Privatinvestoren mussten selber Millionenbeträge abschreiben. 

Viele Fonds konnten damit durch das Emissionshaus nicht mehr erfolgreich zu Ende geführt oder restrukturiert werden, da das Management derart in Verteidigungstätigkeiten eingebunden war, dass wirtschaftliche sinnvolle Aktivitäten im Sinne der Anleger nur noch sehr eingeschränkt möglich waren. 

Nutznießer sind am Ende die diversen Anleger"schutz"anwälte, die ihre Honorare auf gesetzlicher Basis abrechnen, und damit unabhängig von den desaströsen Resultaten ihrer Arbeit. 

Inwieweit hierbei Anleger gezielt falsch beraten und über die bereits abweisenden Urteile nicht informiert wurden, wird derzeit unter dem Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges untersucht.


Hinsichtlich Renate Daum und GoMoPa.net stellte Stefan Beiten klar: 

Zitat:


 Es gibt also mehrere Kammergerichtsurteile, die die damalige Gomopa-Unterstützung der BAC bestätigen: 

1. Die BAC Prospekte sind als fehlerfrei festgestellt worden, und damit haben sich alle alten Vorwürfe von Renate Daum als falsch erwiesen. 

2. Der Verursacher der Kampagne gegen BAC (und die Quelle von Renate Daum) Oliver Schulz ist ebenfalls vom Kammergericht verurteilt und jetzt nach Burma untergetaucht.


Bei dieser Beweislast wäre endlich eine öffentliche Entschuldigung von Renate Daum fällig. Nun denn... 

 

Dienstag, 22. Dezember 2020

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