BAC: Amnesie des gefeuerten Finanzchefs Oliver Schulz
Auch wenn das Berliner Emissionshaus Berlin Atlantic Capital (BAC) mit dem Rauswurf ihres Finanzvorstands Oliver Schulz (41) Ende letzten Jahres gerade noch rechtzeitig verhindert habe, dass der Manager neben Firmengeldern auch noch Gelder von Anlegern aus den BAC-Funkmasten-Fonds in seine eigene Firma Sworn umleiten konnte, soll der geschasste Manager weiter an seinem Ziel, einer feindlichen Übernahme der BAC InfraTrust Fonds, festhalten.
Von seiner bewachten Villa in Zehlendorf aus soll Schulz nicht müde werden, BAC-Anleger und BAC-Vermittler auf seine Seite zu ziehen. Seine Begründung dafür lautet: Die BAC sei ein Schneeballsystem. Aber genau diese Behauptung hatte er bereits im Januar 2011 vor einem Gericht in Atlanta (US-Bundesstaat Georgia) widerrufen. Und nun änderte er schon wieder seine Meinung.
Im Januar 2011 war in den USA ein Verfahren der BAC Holding gegen Schulz und den Ex-BAC-Manager Daniel H. Ryan eröffnet worden, nachdem Schulz und Ryan versucht hätten, Fondsvermögen in die von ihnen geführten Gesellschaften Sworn Capital GmbH und Sworn Wireless LLC rechtswidrig zu verschieben. Derzeit ruht das Verfahren durch Gerichtsbeschluss, mit der Möglichkeit, es jederzeit wieder aufzunehmen.
Zunächst hatte Schulz am 3. Januar 2011 im Rahmen einer eidesstattlichen Erklärung behauptet, die BAC betreibe ein Schneeballsystem. Am 26. Januar 2011 zog Schulz seine Aussagen wieder zurück. Warum?
Wie der Finanznachrichtendienst GoMopPa.net aus sicherer Quelle erfuhr, liegt Material vor, dass Schulz massiv belastet. Eine Haftstrafe in den USA wäre die Folge gewesen. Wirtschaftsprüfer hätten aufgedeckt, dass Schulz in den Jahren 2009 und 2010 BAC-Firmengelder für seine eigene Funkmastfirma Sworn, für die Schulausbildung seiner drei Kinder in den USA und eine aufwändige Renovierung einer Privatvilla seiner Frau Cathrin in Berlin Zehlendorf in Höhe von rund 1,2 Millionen US-Dollar verwendet haben soll. Schulz zog seine Anschuldigung gegen die BAC zurück.
Die BAC-Manager drängten auf eine zügige Verfahrensbeendigung, vorausgesetzt, Schulz helfe, das verschobene Kapital zurückzuführen. Dazu gehörte, dass Schulz seine Behauptungen von einem Schneeballsystem widerrief, die sich auf fingierten Zahlen gründeten, wie Wirtschafsprüfer festgestellt hätten.
Schulz schwor: Ich nehme alles zurück
"Those statements ? are hereby retracted and withdraw" (Diese Erklärungen werden hiermit eingestampft und zurückgenommen), ließ Schulz das Bezirksgericht von Nord-Georgia in Atlanta wissen (siehe Ausriss).
Auch sein Kompagnon Dan Ryan widerrief sämtliche seiner Anschuldigungen ohne jede Einschränkung. Beide schlossen ihre dem US-Bundesgericht unter Eid abgegebenen Widerrufserklärungen mit einer deutlichen Entschuldigung ab: "I now regret the aforementioned statements in full" (Ich bedauere die oben genannten Aussagen in vollem Umfang).
Bei Oliver Schulz hielt dieses Versprechen nicht lange an. Schulz änderte in dem immer noch laufenden öffentlichen Verfahren (Aktenzeichen 1:10.cv.04069-WSD) um die Sicherung des Vermögens der BAC, mit dem sich Schulz und dessen Geschäftspartner Ryan vermutlich aus dem Staube machen wollten, mit erstaunlicher Regelmäßigkeit seine gerichtsgültigen Aussagen.
Dabei verwies Schulz fortwährend auf einen angeblich veränderten Informationsstand, ohne diesen jedoch glaubhaft zu konkretisieren.
Schulz: Mein Schwur gilt nicht mehr
Am Ende dieser Reihe widersprüchlicher Äußerungen steht nun seine jüngste Aussage in einer Presseerklärung vom 3. August 2011. Darin teilt Schulz mit, dass seine am 26. Januar 2011 gegenüber dem US-Gericht abgegebene Widerrufserklärung ("Retraction Notice Schulz") heute so nicht mehr gültig sei.
Seit August 2011 soll nun Schulz gegenüber BAC-Vertrieben und BAC-Anlegern wieder die alte Version von einem mutmaßlichen Schneeballsystem bei der BAC verbreiten, die, wie längst festgestellt wurde, auf fingierten Zahlen beruhte.
Schulz sieht sich als Opfer
Schulz sehe sich aber heute nicht als Täter, sondern als Opfer, der doch nur habe helfen wollen. Das gelte immer noch. Er könne Vermittlern und deren Kunden einen lukrativen Wechsels von der BAC zu seiner Firma Sworn anbieten. Gemeinsam mit dem luxemburgischen Prozessfinanzierer Intract GmbH mit Niederlassung in Wiesbaden habe er BAC-Vermittlern eine Provision von 15 Prozent versprochen - für jeden Kunden, den sie von der BAC zur Sworn herüberbringen. Natürlich nur, um die Anleger vor möglichen Verlusten bei der BAC zu bewahren.
Vorübergehende Amnesie
Der Prozesskostenfinanzierer Intract hatte begonnen, potentielle, vermeintlich Geschädigte der BAC genau mit der Argumentation zu ködern, die Schulz bereits zu Beginn des Jahres widerrief. In einem GoMopa.net vorliegenden Schreiben erklärt Schulz seine bedingungslose Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Intract.
Vermutlich war es deshalb nötig, dass er anfang August in einer Presseerklärung vom Widerruf seiner Beschuldigung der BAC nichts mehr wissen wollte. Denn nur so konnte ja die Intract die alten Vorwürfe von Schulz gegen die BAC für die aktuelle Abwerbeaktion verwenden.
Wie reagierte die BAC?
Die BAC reagierte darauf, indem sie gegen die Intract und auch Vermittler, die sich auf die Seite von Schulz ziehen ließen, einstweilige Verfügungen erwirkte. Sie dürfen keine falschen Behauptungen und Dokumente mehr verbreiten.
Das Landgericht Wiesbaden beispielsweise interessierte die leichten Amnesie-Störungen von Schulz nicht und erteilte die beantragte einstweilige Verfügung (Aktenzeichen: 3 0 150/11) gegen die Intract. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Intract versucht habe, Anleger mit Argumenten zu ködern, deren Relevanz Schulz zuvor bereits in Frage gestellt hatte.
Dennoch blieb das Dauerfeuer gegen die BAC nicht ohne Wirkung:
Auf einer außerordentliche Gesellschafterversammlung der Funkmastfonds ITP 1 und ITP 4 am 12. August 2011 versuchte Schulz einmal mehr, sein Muster der feindlichen Übernahmen. Die anwesenden Gesellschafter stimmten dafür, dass die Sworn GmH von Oliver Schulz als die neue Geschäftsführerin und Komplementärin eingesetzt werden soll. Die bisherige Komplementärin, BAC Asset Management GmbH, sollte abberufen werden. Allerdings war der Beschluss am Ende nichtig und unwirksam, weil die BAC-Vertreter mit den Vollmachten der nicht anwesenden Gesellschafter die Schulz-Befürworter überstimmten.
Ein BAC-Vertreter sagte gegenüber GoMoPa.net: "Dieser Handstreich ist ein weiterer Versuch des ehemaligen Geschäftsführers des US-Geschäfts der Berlin Atlantic Group, Oliver Schulz, sich Fonds des Infratrust-Segments und damit das Vermögen der Anleger einzuverleiben."
Die offenen Fragen sollen nun auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Infrastrukturfonds der BAC am morgigen Montag (29. August 2011) in Berlin geklärt werden.
Im Januar 2011 war in den USA ein Verfahren der BAC Holding gegen Schulz und den Ex-BAC-Manager Daniel H. Ryan eröffnet worden, nachdem Schulz und Ryan versucht hätten, Fondsvermögen in die von ihnen geführten Gesellschaften Sworn Capital GmbH und Sworn Wireless LLC rechtswidrig zu verschieben. Derzeit ruht das Verfahren durch Gerichtsbeschluss, mit der Möglichkeit, es jederzeit wieder aufzunehmen.
Zunächst hatte Schulz am 3. Januar 2011 im Rahmen einer eidesstattlichen Erklärung behauptet, die BAC betreibe ein Schneeballsystem. Am 26. Januar 2011 zog Schulz seine Aussagen wieder zurück. Warum?
Wie der Finanznachrichtendienst GoMopPa.net aus sicherer Quelle erfuhr, liegt Material vor, dass Schulz massiv belastet. Eine Haftstrafe in den USA wäre die Folge gewesen. Wirtschaftsprüfer hätten aufgedeckt, dass Schulz in den Jahren 2009 und 2010 BAC-Firmengelder für seine eigene Funkmastfirma Sworn, für die Schulausbildung seiner drei Kinder in den USA und eine aufwändige Renovierung einer Privatvilla seiner Frau Cathrin in Berlin Zehlendorf in Höhe von rund 1,2 Millionen US-Dollar verwendet haben soll. Schulz zog seine Anschuldigung gegen die BAC zurück.
Die BAC-Manager drängten auf eine zügige Verfahrensbeendigung, vorausgesetzt, Schulz helfe, das verschobene Kapital zurückzuführen. Dazu gehörte, dass Schulz seine Behauptungen von einem Schneeballsystem widerrief, die sich auf fingierten Zahlen gründeten, wie Wirtschafsprüfer festgestellt hätten.
Schulz schwor: Ich nehme alles zurück
"Those statements ? are hereby retracted and withdraw" (Diese Erklärungen werden hiermit eingestampft und zurückgenommen), ließ Schulz das Bezirksgericht von Nord-Georgia in Atlanta wissen (siehe Ausriss).
Auch sein Kompagnon Dan Ryan widerrief sämtliche seiner Anschuldigungen ohne jede Einschränkung. Beide schlossen ihre dem US-Bundesgericht unter Eid abgegebenen Widerrufserklärungen mit einer deutlichen Entschuldigung ab: "I now regret the aforementioned statements in full" (Ich bedauere die oben genannten Aussagen in vollem Umfang).
Bei Oliver Schulz hielt dieses Versprechen nicht lange an. Schulz änderte in dem immer noch laufenden öffentlichen Verfahren (Aktenzeichen 1:10.cv.04069-WSD) um die Sicherung des Vermögens der BAC, mit dem sich Schulz und dessen Geschäftspartner Ryan vermutlich aus dem Staube machen wollten, mit erstaunlicher Regelmäßigkeit seine gerichtsgültigen Aussagen.
Dabei verwies Schulz fortwährend auf einen angeblich veränderten Informationsstand, ohne diesen jedoch glaubhaft zu konkretisieren.
Schulz: Mein Schwur gilt nicht mehr
Am Ende dieser Reihe widersprüchlicher Äußerungen steht nun seine jüngste Aussage in einer Presseerklärung vom 3. August 2011. Darin teilt Schulz mit, dass seine am 26. Januar 2011 gegenüber dem US-Gericht abgegebene Widerrufserklärung ("Retraction Notice Schulz") heute so nicht mehr gültig sei.
Seit August 2011 soll nun Schulz gegenüber BAC-Vertrieben und BAC-Anlegern wieder die alte Version von einem mutmaßlichen Schneeballsystem bei der BAC verbreiten, die, wie längst festgestellt wurde, auf fingierten Zahlen beruhte.
Schulz sieht sich als Opfer
Schulz sehe sich aber heute nicht als Täter, sondern als Opfer, der doch nur habe helfen wollen. Das gelte immer noch. Er könne Vermittlern und deren Kunden einen lukrativen Wechsels von der BAC zu seiner Firma Sworn anbieten. Gemeinsam mit dem luxemburgischen Prozessfinanzierer Intract GmbH mit Niederlassung in Wiesbaden habe er BAC-Vermittlern eine Provision von 15 Prozent versprochen - für jeden Kunden, den sie von der BAC zur Sworn herüberbringen. Natürlich nur, um die Anleger vor möglichen Verlusten bei der BAC zu bewahren.
Vorübergehende Amnesie
Der Prozesskostenfinanzierer Intract hatte begonnen, potentielle, vermeintlich Geschädigte der BAC genau mit der Argumentation zu ködern, die Schulz bereits zu Beginn des Jahres widerrief. In einem GoMopa.net vorliegenden Schreiben erklärt Schulz seine bedingungslose Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Intract.
Vermutlich war es deshalb nötig, dass er anfang August in einer Presseerklärung vom Widerruf seiner Beschuldigung der BAC nichts mehr wissen wollte. Denn nur so konnte ja die Intract die alten Vorwürfe von Schulz gegen die BAC für die aktuelle Abwerbeaktion verwenden.
Wie reagierte die BAC?
Die BAC reagierte darauf, indem sie gegen die Intract und auch Vermittler, die sich auf die Seite von Schulz ziehen ließen, einstweilige Verfügungen erwirkte. Sie dürfen keine falschen Behauptungen und Dokumente mehr verbreiten.
Das Landgericht Wiesbaden beispielsweise interessierte die leichten Amnesie-Störungen von Schulz nicht und erteilte die beantragte einstweilige Verfügung (Aktenzeichen: 3 0 150/11) gegen die Intract. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Intract versucht habe, Anleger mit Argumenten zu ködern, deren Relevanz Schulz zuvor bereits in Frage gestellt hatte.
Dennoch blieb das Dauerfeuer gegen die BAC nicht ohne Wirkung:
Auf einer außerordentliche Gesellschafterversammlung der Funkmastfonds ITP 1 und ITP 4 am 12. August 2011 versuchte Schulz einmal mehr, sein Muster der feindlichen Übernahmen. Die anwesenden Gesellschafter stimmten dafür, dass die Sworn GmH von Oliver Schulz als die neue Geschäftsführerin und Komplementärin eingesetzt werden soll. Die bisherige Komplementärin, BAC Asset Management GmbH, sollte abberufen werden. Allerdings war der Beschluss am Ende nichtig und unwirksam, weil die BAC-Vertreter mit den Vollmachten der nicht anwesenden Gesellschafter die Schulz-Befürworter überstimmten.
Ein BAC-Vertreter sagte gegenüber GoMoPa.net: "Dieser Handstreich ist ein weiterer Versuch des ehemaligen Geschäftsführers des US-Geschäfts der Berlin Atlantic Group, Oliver Schulz, sich Fonds des Infratrust-Segments und damit das Vermögen der Anleger einzuverleiben."
Die offenen Fragen sollen nun auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Infrastrukturfonds der BAC am morgigen Montag (29. August 2011) in Berlin geklärt werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen