BAC Gruppe: SWORN hilft Anlegern - und vor allem sich selbst
Seit Monaten schon tobt eine Schlacht um die InfraTrust Fonds der ehemaligen Berlin Atlantic Capital (BAC) Gruppe. Anleger und Vermittler sind verunsichert und fürchten um das von ihnen investierte beziehungsweise vermittelte Kapital.
Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net begleitet die Geschehnisse um die InfraTrust Fonds und hat hierzu auch schon mehrfach berichtet.
Im ersten und zweiten Teil der Serie über die BAC Gruppe und Oliver Schulz hatte GoMoPa.net darüber berichtet, wie sich der heutige Gesellschafter der SWORN Gruppe nach einem gescheiterten "Corporate Raiding" (Firmenplünderung) bei der Grieneisen AG bei den Gründern der BAC andiente, deren Vertrauen gewann und dann damit begann, Mittel und Kontakte der BAC für eigene Geschäfte zu missbrauchen.
Außerdem deckte GoMoPa.net auf, wie Oliver Schulz trickreich versuchte, das Vermögen der BAC Gruppe ins Eigentum der von ihm gegründeten SWORN Gruppe zu überführen, aber letztlich an den BAC-Gründern scheiterte, die ihn nach dem Versuch einer Einigung im Sinne der BAC-Anleger, den Oliver Schulz abermals für seine Zwecke missbrauchen wollte, hinaus warfen. Seitdem versucht Oliver Schulz auf anderen Wegen an die werthaltigen Assets der InfraTrust Fonds zu gelangen.
Im dritten Teil der Serie über BAC, SWORN und Oliver Schulz kam heraus: Mit fingierten Strafanzeigen, die seinen ehemaligen Partnern Hausdurchsuchungen bescherten und einen erheblichen Reputationsschaden beibrachten, sowie der naiven Unterstützung (es wurde nicht nachgefragt) der Journalisten Renate Daum und Dr. Tilman Welther wurden die BAC und ihre Fonds öffentlich in Misskredit gebracht.
Heute lesen Sie: wie Oliver Schulz mit künstlichen und tatsächlichen, missbräuchlich angeeigneten Identitäten gegen seine ehemaligen Partner bei der BAC mobil machte, innerhalb der InfraTrust Fonds erhebliche Schäden anrichtete und sich trotz etlicher Urteile gegen ihn nicht einmal von Gerichten stoppen lassen will.
Zu allem Überfluss versuchte sich der Mann, dessen Missmanagement die BAC Gruppe fast an den Rand des Ruins gebracht hätte, dann auch noch als Anlegerschützer aufzuspielen. Den Anfang machte "Meister Wilhelm", eine von Oliver Schulz künstlich aufgebaute Identität, die vor allen im Blog des Fondstelegramms gegen die BAC-Gründer Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil mobil machte.
Unter dem Pseudonym Dr. Wilhelm Meister trat Oliver Schulz erstmals am 4. November 2011 im Blog von Dr. Tilman Welther auf und forderte Vertriebspartner der InfraTrust Fonds im Zusammenhang mit der seinerzeit angekündigten Gesellschafterabstimmung über die Veräußerung der für das Management des US-Mobilfunkgeschäfts verantwortlichen Projektgesellschaften an den Schweizer Investor ENEX Management Group S.A., ihre Kunden gezielt zu beeinflussen.
Die ENEX war seinerzeit gerade als neuer Investor der in den USA ansässigen CIG als wichtigstem Partner der Fonds in das von Oliver Schulz völlig desolat zurückgelassene Mobilfunkgeschäft eingestiegen. Oliver Schulz alias Dr. Wilhelm Meister riet den Anlageberatern zum (vermeintlichen) Schutz der Anleger, diese aktiv anzusprechen und dazu aufzufordern, die geplanten Beschlüsse abzulehnen.
Dazu verwies "Meister Wilhelm" auf die der Einladung zur Gesellschafterversammlung beigefügte Vollmacht und riet dazu, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu bevollmächtigen und bei der Abstimmung über die entsprechenden Tagesordnungspunkte mit Ablehnung zu stimmen.
Schon an diesem Punkt deutete sich an, welches Ausmaß an Zerstörung Oliver Schulz in den kommenden Monaten anrichten würde.
Als Dr. Wilhelm Meister forderte er offen dazu auf, gegen den Tausch von Vermögenswerten in Aktien zu stimmen und verhinderte so eine erfolgreiche Restrukturierung der InfraTrust Fonds bereits zu diesem frühen Zeitpunkt. Auffällig bereits zu dieser Zeit: auf seinen eigenen Internetseiten wies Oliver Schulz scheinheilig nachdrücklich auf die Veröffentlichungen von "Meister Wilhelm" hin, um die InfraTrust-Anleger auf dessen wertvolle Tipps aufmerksam zu machen.
Und damit nicht genug: In der Folge verunglimpfte "Meister Wilhelm" die neuen Investoren der CIG mit verleumderischen Darstellungen und falschen Tatsachenbehauptungen so lange, bis die ENEX-Verantwortlichen ihr Angebot an die Fonds schließlich entnervt zurückzogen. Die geplante Abstimmung der Gesellschafter platzte also - die InfraTrust-Anleger hatten das Nachsehen und Oliver Schulz seinen ersten vermeintlichen Coup gelandet.
Selbstverständlich beteuerte der ehemalige BAC-Geschäftsführer fortwährend, mit dieser Kampagne nichts zu tun zu haben. Glaubwürdig war das für den kritischen Beobachter schon seinerzeit nicht und ist es heute noch viel weniger. Denn mittlerweile hat ein renommierter Sprachgutachter eine detaillierte Analyse erstellt. Das Ergebnis: Oliver Schulz ist mit "allergrößter Wahrscheinlichkeit"- in der Wissenschaft steht diese Formulierung für fast 100 Prozent - der Urheber der "Meister Wilhelm Kampagne".
Offensichtlich begeistert von der Wirkungsweise seiner neuen Systematik kultivierte Oliver Schulz sein perfides Spielchen mit der Angst der Anleger - in den folgenden Monaten weitete er seine irreführenden und diffamierenden Behauptungen noch aus:
Das Kapital sei so gut wie verloren, wenn der neuen Geschäftsführung gefolgt werde und überhaupt seien an allem die BAC-Gründer Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil schuld. Konkrete Belege für diese Behauptungen konnte Oliver Schulz zwar nicht erbringen. Aber die diffusen und spektakulär aufgezogenen Beiträge verfehlten ihre Wirkung dennoch nicht.
Unter dem Einfluss der zu diesem Zeitpunkt dahinsiechenden Fonds ließen sich wohl einige Vertriebspartner von den phantasievollen Darstellungen blenden und entwickelten Sympathien für den vermeintlichen Retter Oliver Schulz.
"Tadellos und überzeugend im Auftritt, tatsächlich aber in höchstem Maße illoyal, ausschließlich an seinen Interessen orientiert", sagt ein in Berlin ansässiger Rechtsanwalt, der die zweifelhafte Karriere von Schulz schon länger beobachtet und sich im Auftrag von InfraTrust-Fondsanlegern aktuell auch eingehend mit dem Fall BAC auseinandersetzt.
Oliver Schulz zeigte sich über die Maßen rührig und erfindungsreich. Denn, nachdem Oliver Schulz offenbar erkannt hatte, dass er die InfraTrust Fonds nicht so schnell unter seine Kontrolle bringen würde, schlug er einen anderen Weg ein:
Er kopierte das Geschäftsmodell der BAC Gruppe, gründete sein eigenes Unternehmen mit dem ambitionierten Namen "SWORN" (zu Deutsch Verschwörung) und legte zu Beginn des Jahres 2012 zwei eigene Fonds, SWORN Mobilfunkinfrastruktur und SWORN Mobilfunkinfrastruktur II, auf , die übrigens bis heute nicht über eigene Mobilfunktürme verfügen. Aber dazu im weiteren Verlauf dieses Berichts mehr.
Die Emittierung eigener Fonds führte zum Aufatmen bei seinen ehemaligen BAC-Partnern: Oliver Schulz schien endlich zur Vernunft gekommen zu sein. Zwar wilderte er mit seinem absolut identischen gestalteten Fondsmodellen, die wie die InfraTrust Fonds Investitionen in Mobilfunk-Infrastruktur in den USA anboten, im Revier der BAC. Aber immerhin, so dachten die BAC-Gründer seinerzeit, bestünde nun die Chance, die Restrukturierungsbemühungen für die InfraTrust Fonds fortzusetzen.
Doch die Ruhe war trügerisch. Wie sich sehr bald herausstellte, hatte Oliver Schulz bereits die nächste Kampagne initiiert.
Diesmal trat allerdings nicht ein virtueller Anlegerschützer in Blogs wie zuletzt "Meister Wilhelm" auf, sondern höchst offiziell ein Rechtsanwalt: Dr. Christoph J. Partsch. Der mit seiner Kanzlei gleichen Namens in Berlin ansässige Jurist hat nicht allein Rechtswissenschaften, sondern auch Medizin und Kunstgeschichte studiert und wirbt auf seiner Website damit, eine "auf kreative Lösungen spezialisierte Wirtschaftskanzlei" zu sein.
Und überdies freut sich Dr. Partsch innerhalb seines Internetauftritts auch darüber, dass "uns Frau Senatorin von der Aue entsprechend dem Auftrag des Abgeordnetenhauses mit Wirkung zum 1. Oktober 2011 zum Vertrauensanwalt des Landes Berlin zur Korruptionsbekämpfung bestellt hat".
Was Gesetzestreue betrifft, hätte Rechtsanwalt Dr. Partsch auch bei seinem Geschäftspartner Oliver Schulz vielleicht etwas genauer hinsehen sollen. Doch das stets smarte Auftreten des ehemaligen Bestattungsunternehmers überzeugte offenbar auch den aufstrebenden Rechtsanwalt. Der jedenfalls gründete flugs die Zita Holdings GmbH, benannte den Diplom-Kaufmann Michael Tuchen, bis 2011 Finanzvorstand der gemeinnützigen gut.org gAG (betreibt Deutschlands größte Internetspendenplattform "betterplace.org") zum Geschäftsführer und schickte sich an, die aktuelle InfraTrust-Geschäftsführung zu beerben.
"Diese Konstellation aus einem renommierten Juristen, einem erfahrenen Kaufmann und einem starken Partner in den USA ermöglicht sowohl rechtlich und kaufmännisch als auch auf Asset-Management-Ebene eine optimale Betreuungssituation für die Anleger und schafft das Fundament für eine positive Entwicklung ihrer Beteiligung", formulierte der rührige Rechtsanwalt auf seiner inzwischen abgeschalteten Website der Zita Holdings.
Und weiter hieß es dort an die InfraTrust-Anleger gerichtet: "Für Ihre Information und den Austausch untereinander steht Ihnen beispielsweise der Blog des Journalisten Tilman Welther zur Verfügung. Bereits im vergangenen Jahr hat er sich des Themas angenommen. Der Blog steht allen Anlegern, Vertriebsberatern und anderen Interessierten offen und lädt Sie zum Meinungsaustausch ein."
Nichts wirklich Neues also für die InfraTrust-Geschäftsführung und die von ihr vertretenen Anleger - wieder ein vermeintlicher Retter, der in Verbindung mit dem Fondstelegramm von Dr. Tilman Welther in der Öffentlichkeit auftritt.
Doch das junge Glück zwischen den Schulz und Dr. Partsch währte nicht lange.
Nach einigen ähnlichen Aktivitäten der Zita Holdings, die InfraTrust-Geschäftsführer Stephan Brückl und seinem Team zwar viel Arbeit bescherten und die Restrukturierungsmaßnahmen bremsten, verschwand das junge Unternehmen ebenso geräuschlos, wie es aufgetaucht war. Aus dem Umfeld des umtriebigen Rechtsanwaltes heißt es, dass dieser irgendwann erkannt haben soll, dass auch er Oliver Schulz auf den Leim gegangen war. Oliver Schulz übrigens verwies auf seinen einschlägigen Internetseiten noch lange Zeit auf die Zita Holding. Doch inzwischen ist deren website nicht mehr aktiv, das Unternehmen selbst wurde in die MEGAP (Middle East and Gulf Automotive for Purchasing) GmbH umfirmiert, und Rechtsanwalt Dr. Partsch möchte von seinem einstigen Engagement nichts mehr wissen.
Also auf zur nächsten Runde:
Nun versuchte Oliver Schulz nicht länger die Vertriebspartner anzusprechen, damit die ihre Kunden, also die InfraTrust-Anleger, davon überzeugten, die InfraTrust Fonds unter der Geschäftsführung von Stephan Brückl zu sabotieren. Der Berliner dachte praktisch und wurde selbst Vertriebspartner, diesmal unter dem Synonym Ernst Fischer.
Das Problem: Ernst Fischer gibt es tatsächlich und er ist auch im realen Leben Vertriebspartner.
Der erfundene Ernst Fischer alias Oliver Schulz wurde erstmals im Dezember 2012 tätig, als die InfraTrust Fonds zur Gesellschafterversammlung einluden. Im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen hatte Geschäftsführer Stephan Brückl ein Angebot für die Funktürme, in die die Anleger investiert haben, eingeholt. Der Verkauf sollte auf Basis eines Wertgutachtens über den Wert der Funktürme erfolgen. Die Fonds hätten mehrere Millionen US-Dollar erhalten, die sie zur Ausschüttung an die Anleger oder zu Reinvestitionen hätten nutzen können.
Doch dieses Angebot war nicht nach dem Geschmack von "Ernst Fischer" alias Oliver Schulz, der ja schließlich kein Interesse daran haben konnte, dass die InfraTrust Fonds gesunden.
Also informierte "Ernst Fischer" andere Vertriebspartner über die vermeintlich negativen Folgen dieses Vorschlags und trat so eine Lawine los. Mit den hinlänglich bekannten falschen Behauptungen und Verleumdungen torpedierte "Ernst Schulz" alias Oliver Schulz dieses Angebot und besaß dann sogar noch die Dreistigkeit, sich mit destruktiv formulierten Fragen - ganz im Sinne des Anlegerschutzes - an Stephan Brückl zu wenden.
Der InfraTrust-Geschäftsführer antwortete pflichtgemäß - in dem Glauben, einem Vertriebspartner behilflich zu sein. Erst durch gezielte Recherchen im Umfeld von "Ernst Fischer" erfuhr die Geschäftsführung die Wahrheit: Zwar war ein Ernst Fischer tatsächlich Vermittler dieses Fonds gewesen, aber eben nicht dieser "Ernst Fischer".
Der tatsächliche Ernst Fischer, tätig für die TELIS FinancialServicesHolding AG in Regensburg, hatte von der Identitätsanmaßung des falschen "Ernst Fischer" durch Oliver Schulz keine Ahnung. Die Rechtsabteilung des Vertriebsunternehmens reagierte auf den Hinweis der InfraTrust-Geschäftsführung entsprechend aufgeschreckt:
Zitat:
Guten Tag Herr Brückl,
wie Sie dem E-Mail Verlauf entnehmen können, handelt es sich bei der Ihrerseits angesprochenen E-Mail-Adresse (ernstfischer1968@gmail.com) um keine E-Mail Adresse, welche durch unseren Vermittler Herrn Ernst Fischer (geb. 14.09.1963) gehalten und genutzt wird.
Sofern hierzu weitere Erkenntnisse vorliegen, würden wir eine Mitteilung Ihrerseits sehr begrüßen.
Beste Grüße aus Regensburg
Andreas Karg
RechtsabteilungTELIS FinancialServicesHolding AG, Ziegetsdorfer Straße 116, 93051 Regensburg
Dennoch zeigte das destruktive Wirken des Oliver Schulz einmal mehr Ergebnisse: Aufgrund der von "Ernst Fischer" künstlich erzeugten Verunsicherung wurde dieses attraktive Angebot, das einen Barkaufpreis entsprechend beziehungsweise sogar oberhalb des gutachterlich bestätigten Marktwertes der Funktürme vorsah, vereitelt - zu Lasten der InfraTrust Fonds und deren Anleger. Bis heute hat es übrigens keine vergleichbaren Angebote für die Türme gegeben.
Nachdem all diese Finten zwar eine erfolgreiche Sanierung der angeschlagenen InfraTust Fonds verhindert hatten, aber Oliver Schulz seinem mutmaßlichen eigentlichen Ziel, endlich die Kontrolle über die InfraTrust Fonds zu gewinnen, noch nicht ein Stück näher gekommen war, erfand er sich einmal mehr neu.
Diesmal mit der Kampagne "Sworn hilft Anlegern".
Diesmal traute sich Oliver Schulz endlich offiziell aufzutreten, und diesmal ging er aggressiver denn je zuvor vor.
Am 15. März 2013 startete Oliver Schulz auf seiner persönlichen Internetseite sowie der "Sworn hilft Anlegern"-Website eine Diffamierungskampagne, die auf dem Markt der Geschlossenen Fonds bislang beispiellos ist. Begleitet wurde dieser Auftakt von Hinweisen im in dieser Angelegenheit allgegenwärtigen Blog von Dr. Tilman Welther, die Oliver Schulz höchst selbst dort einstellte:
Zitat:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
28 Monaten nach seinem Austritt aus der BAC meldet sich Oliver Schulz das erste Mal über seine website zu Wort.
Oliverschulz.com
Sehr geehrte Geschäftspartner,
seitdem ich im Oktober 2010 bei der BAC Berlin Atlantic Capital-Gruppe gekündigt habe, wurde viel über meine Person, meine Familie und die Hergänge innerhalb der BAC-Gruppe berichtet und spekuliert. Heute möchte ich Ihnen über diesen Blog zum ersten Mal meine Sicht der Dinge zu den Ereignissen darlegen...
Was Oliver Schulz unter "seiner Sicht der Dinge zu den Ereignissen" versteht, gibt er seitdem nahezu täglich zum Besten. Ein Blick auf diese Websites offenbart, was in Deutschland trotz eines relativ eindeutig formulierten Presserechts möglich ist. Oliver Schulz veröffentlicht dort eine Ansammlung von Falschbehauptungen, Diskreditierungen und Verunglimpfungen.
Die Überschriften der inzwischen über sechs Blog-Seiten verteilten Artikel sprechen Bände:
Am 23. Mai 2013: "Haben die Herren STEPHAN BRÜCKL und NIKOLAUS WEIL den Anlegern von InfraTrust 2, InfraTrust 5 und InfraTrust Premium 9 Schaden zugefügt, und droht nun auch den Anlegern von InfraTrust 6 und InfraTrust 8 eine Schädigung?"
Am 5. Juni 2013: "Stefan Beiten und Nikolaus Weil greifen nachweislich entscheidend in die Geschäftsführung und Verwaltung der InfraTrust-Fonds ein".
Am 20. Juni 2013: "Rechtsanwaltsgesellschaft HERBST BRÖCKER aus Berlin bestätigt u.E. - wohl aus Versehen -, dass Beiten und Weil die Strippenzieher im Hintergrund sind".
Und auch die kritische Berichterstattung von GoMoPa.net über das zweifelhafte Vorgehen von Oliver Schulz sowohl aktuell als auch in der Vergangenheit ist dem SWORN-Geschäftsführer eine dieser einfallsreichen Überschriften wert:
Am 20. Juni 2013: "Und täglich grüßt die GoMoPa: Abwahl der Fondsgeschäftsführung soll anscheinend durch fragwürdige Geschäftskontakte aus dem BAC-Umfeld verhindert werden".
Wie genau es Oliver Schulz in seinem Blog mit der Wahrheit nimmt, verdeutlicht eindrucksvoll eine Veröffentlichung vom 19. Juni 2013:
"Klage gegen Oliver Schulz in Bezug auf den IT6 vollständig, im Übrigen zu rund 90 % abgewiesen. Was sind die Folgen aus dem für die Fonds vernichtenden Urteil des Landgerichts Berlin im Streit der InfraTrust-Fonds und ihrer Hintermänner gegen Oliver Schulz?"
Unter dieser Überschrift "informiert" Oliver Schulz über ein gegen ihn verhängtes Urteil des Landgerichtes Berlin wegen persönlicher Treuepflichtverletzungen (AZ: 98 O 67/11).
Das Gericht hatte den SWORN-Geschäftsführer am 18. Juni 2013 wegen der treu- und pflichtwidrigen Auswechslung der Komplementärgesellschaften zahlreicher InfraTrust-Fonds zu Schadensersatz in einer Höhe von zunächst 32.000 Euro verurteilt. Oliver Schulz hatte im Dezember 2010 versucht, die InfraTrust Fonds IT 2, 5, 6, 8 sowie ITP 7 und 9 durch den heimlichen Austausch der Komplementärgesellschaften mit einer von ihm privat kontrollierten Gesellschaft namens CSK Management GmbH zu übernehmen.
Im Blog von Oliver Schulz allerdings liest sich diese eindeutige Treuepflichtverletzung wie eine Bagatelle.
So behauptet der Verurteile, dass der Austausch der Komplementärgesellschaften laut Gerichtsurteil auf Basis der Gesellschaftsverträge der InfraTrust-Fonds hätte durchgeführt werden dürfen. Diese Behauptung ist allerdings eindeutig unwahr. Tatsächlich hat das Landgericht begründet, dass es für die Urteilsfindung dahinstehen kann, ob die Auswechslung der Komplementärinnen als solche vom Gesellschaftsvertrag gedeckt war bzw. ob diese gegen eine Zustimmungsbedürftigkeit nach dem Gesellschaftsvertrag verstieß und deswegen pflichtwidrig war.
Weiterhin behauptet Oliver Schulz, das Landgericht hätte festgestellt, dass es der Berlin Atlantic Capital (BAC) beziehungsweise dem Treuhänder Stefan Bock nicht gestattet gewesen sei, für die Geschäftsführung der betroffenen InfraTrust Fonds wöchentlich rund 26.500 Euro zweifach als Komplementärvergütung abzurechnen.
Auch diese Behauptung ist falsch.
Tatsächlich nimmt das Urteil zur Vergütung von Stefan Bock beziehungsweise der BBT GmbH zwar Stellung. Die BAC allerdings wird in der Urteilsbegründung überhaupt nicht erwähnt. Auch wird mit keinem Satz erwähnt, dass die BBT GmbH keinen Anspruch auf eine Vergütung gehabt hätte. Eine Aussage zur Höhe der Vergütung enthält das Urteil ebenfalls nicht.
Dieser großzügige Umgang mit der Wahrheit bescherte Oliver Schulz in den vergangenen Monaten zahlreiche weitere gegen ihn gerichtete Gerichtsbeschlüsse.
So verbot das Landgericht Berlin nur eine Woche später, am 24. Juni 2013, den im Interesse von Oliver Schulz handelnden Rechtsanwälten B/R/G die Einberufung von Gesellschafterversammlungen für die Fonds IT 6 und 8 mittels einer einstweiligen Verfügung (Aktenzeichen: 21 O 191/13).
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass allein die Geschäftsführung der InfraTrust Fonds berechtigt ist, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Exakt dies hatte die Fonds-Geschäftsführung aber bereits getan. Somit waren die auf Betreiben von Oliver Schulz und durch die B/R/G einberufenen Gesellschafterversammlungen sowohl treuwidrig als auch unzulässig.
Nur einen Tag später, am 25. Juni 2013, verbot das Landgericht Berlin Oliver Schulz, weiterhin falsche Behauptungen über den Status quo sowie die Entwicklung der InfraTrust-Fonds zu verbreiten. Konkret erließ das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die CSK Management GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Oliver Schulz, sowie gegen Oliver Schulz persönlich (27 O 340/13).
Oliver Schulz hatte innerhalb der von ihm initiierten "Sworn hilft Anlegern"-Kampagne unter anderem behauptet, dass den Fonds IT 2, IT 5 und ITP 9 angeblich seit dem 1. Januar 2013 weitere hohe Verluste zugeschrieben worden wären und diese nur noch über 25 Prozent der Substanz verfügten.
Tatsächlich ist das aber nicht der Fall.
Wie eine GoMoPa.net-Recherche ergab, ist es der Geschäftsleitung der InfraTrust Fonds im Gegenteil gelungen, weitere Verlustzuweisungen der Fonds zu beenden und die Kapitalkonten bei der CIG LLC zugunsten der Fonds festzuschreiben.
Darüber hinaus hat sich die CIG Wireless verpflichtet, den Fonds zirka 1,3 Millionen US-Dollar Barkapital zuzuführen.
Rund einen Monat später musste das Landgericht Berlin erneut eine Entscheidung gegen Oliver Schulz verhängen.
Diesmal hatte Oliver Schulz wahrheitswidrig behauptet, dass Dr. Christian Herbst, Anwalt der InfraTrust Fonds, die durch die SWORN Gruppe widerrechtlich einberufene Gesellschafterversammlung der Fonds 6 und 8 am 25. Juni 2013 als ordnungsgemäß und beschlussfähig erachtet habe. Konkret hatte Oliver Schulz auf seiner Website www.sworn-hilft-anlegern.de formuliert:
"Für die Versammlung vom 25. Juni 2013 war ordnungsgemäß eingeladen worden, und sie war beschlussfähig, wie Herr Dr. Herbst auch auf Frage von Stefan Winter zugegeben hat."
Tatsächlich war der SWORN Gruppe die Einberufung dieser Gesellschafterversammlung durch eine gerichtliche Verfügung des Landgerichts Berlin vom 20. Juni 2013 (Az. 21 O 191/13) untersagt worden, weil die Einladungen aus mehreren Gründen treuwidrig waren.
Als mandatiertem Anwalt der InfraTrust-Fonds war Dr. Christian Herbst dies selbstverständlich bewusst, weshalb er die von Oliver Schulz fälschlicherweise zitierte Aussage nachweislich nie getroffen hat. Aus diesem Grund erließ das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung (AZ 27 O 435/13) gegen Oliver Schulz sowie gegen die von diesem geführte CSK Management GmbH.
Da Oliver Schulz sich nach seiner Flucht aus den USA, wo er wegen falscher Behauptungen über die BAC nur knapp einer Verurteilung entgangen war, nach Südafrika absetzte, fühlt er sich dort vor dem Arm des deutschen Gesetzgebers offenbar sicher.
Anders sind seine fortwährenden Rechtsbrüche und sein leichtfertiger Umgang mit der Wahrheit wohl kaum zu erklären.
Denn, ob es nun die leerstehenden Büros in Atlanta sind, die Oliver Schulz großspurig als SWORN-Firmensitz in den USA anpreist (GoMoPa.net berichtete) oder die angeblich zahlreichen Mobilfunktürme, in die die Fonds Sworn Mobilfunkinfrastruktur und Sworn Mobilfunkinfrastruktur II investiert haben sollen - bei einem gründlichen prüfenden Blick löst sich all das schnell in Luft auf.
An einem Video, das auf dem Videoportal youtube eingestellt worden ist, lässt sich der Unterschied zwischen den vollmundigen Ankündigungen von Oliver Schulz gut ablesen. Das Video zeigt einen Funkturm aus dem sogenannten Eagle Media Portfolio mit Funktürmen in Georgia, USA.
In einer SWORN-Presseinformation vom 27. März 2013 heißt es dazu: "Der Sworn Mobilinfrastruktur II hat das erste Portfolio vertraglich gesichert. Damit stehen jetzt die ersten 16 vermieteten Funktürme fest, in die der Publikumsfonds investieren wird."
Aber sehen Sie selbst, wie es tatsächlich um diese Funktürme bestellt ist: Hier ist der Link zum youtube-Video.
Die Täuschung der Anleger, die immer noch in den Fonds Sworn Mobilinfrastruktur II investieren, ist offensichtlich. Sie werden geradezu in "Schrottimmobilien" getrieben.
Eine ähnliche "Luftnummer" ist nach GoMoPa.net-Recherchen das Pinpoint-Portfolio, welches die SWORN Gruppe auf ihrer Website vorstellt. Tatsächlich sollen die Mobilfunktürme mit Genehmigung von Pinpoint gegen einen Kostenbeitrag lediglich auf der Website abgebildet sein, Umsätze bei SWORN erzeugen sie aber offenbar nicht.
Und auch die auf der SWORN-Website vorgestellten Beiratsmitglieder wie beispielsweise Mister Tom Holland von Pacific Telecom Services stehen GoMoPa.net-Recherchen nicht wirklich in Diensten der SWORN.
Ihre Referenz ist quasi lediglich geliehen - und zwar ohne Einwilligung. So soll Tom Holland bereits verlangt haben, dass sein Name von der SWORN-Website gelöscht wird. Geschehen ist bislang nichts - bahnt sich hier ein weiterer Rechtsbruch durch Oliver Schulz an?
Zunächst einmal steht dem SWORN-Geschäftsführer aber auf deutschem Boden eine weitere rechtliche Auseinandersetzung bevor.
Im Rahmen der für den 2. und 3. September 2013 in Berlin geplanten Gesellschafterversammlungen der InfraTrust Fonds wollen die Anleger darüber entscheiden, ob eine Schadenersatzklage gegen Oliver Schulz in Höhe von 2 Millionen US-Dollar, welche die Fonds-Geschäftsführung vorbereitet hat, beim Landgericht Berlin eingereicht werden soll.
Damit hätten die Anleger die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Schäden, die Oliver Schulz bei seinen ergebnislosen Versuchen, die InfraTrust Fonds zu übernehmen, angerichtet hat, für sich zu kompensieren. Nun denn...
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