Oliver Schulz: SWORN ist inaktiv, der Nachfolger heißt SICC Capital
Das vor drei Jahren gegründete Berliner Emissionshaus für Mobilfunkmaste in Atlanta (USA) SWORN Capital GmbH ist offenbar zu einer Ein-Mann-Show des Inhabers und Unternehmensberaters Oliver Schulz (43) ohne jegliche Geschäfts-Aktivität verkümmert.
Schaut man sich die SWORN-Websitean, stellt man fest, dass dort die leitenden Mitarbeiter verschwunden sind, ebenso das Portfolio.
Im Sommer 2012 startete SWORN den Vertrieb für seinen geschlossenen Fonds SWORN Mobilfunkinfrastruktur Zwei, bei dem man ab 200.000 Euro plus 2 Prozent Agio einsteigen konnte. Bis Ende 2013 wollte SWORN 10 Millionen Euro einsammeln.
Ab 2015 wollte SWORN den Anlegern eine Rendite von 7 Prozent jährlich ausschütten. Für 16 Masten des Radiosenders Georgia Eagle Broadcasting Incorporation habe man schon eine Kaufoption gesichert, hatte SWORN in einer Presseaussendung im März 2013 mitgeteilt.
In einem Youtube-Video eines US-Fernsehsenders konnte man jedoch sehen, wie einer dieser 30 Jahre alten Masten wegen Verrottung gesprengt werden musste.
Auf der US-Büro-Nummer von SWORN meldet sich heute Google Phone mit einer Weiterleitung auf das private Handy von Dan Ryan, dem SWORN die Geschäftsführung über das Portfolio anvertraut hat. Der Hauptsitz in Atlanta ist verwaist, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net per Fotobeweis herausfand.
Nun stellt sich die Frage: Was hat SWORN drei Jahre lang gemacht, und weshalb gibt es die Firma immer noch?
GoMoPa.net hatte Schulz um Auskunft gebeten, bekam von ihm aber keine Antwort.
Stattdessen plauderte der Anwalt von Oliver Schulz, Wilhelm Bode L.L. M. (Bologna) aus Berlin Prenzlauer Berg, vor wenigen Tagen in einem Prozess vor dem Landgericht Berlin um die Herausgabe von Namen von Mitgesellschaftern von InfraTrust Fonds IT 6 und 8 des ehemaligen Emissionshauses BAC (Berlin Atlantic Capital), für die Schulz als Ex-BAC-Finanzchef bis zu seinem Rauswurf 2008 gearbeitet hat, aus, dass für die angeforderten persönlichen Daten keine Gefahr bestünde und diese von dem Inhaber des konkurrierenden Unternehmens SWORN, Oliver Schulz, gar nicht missbraucht werden könnten, da SWORN doch inaktiv sei. Das Gericht hat noch nicht über die Herausgabe der Gesellschafterliste von zwei IntraTrusfonds an Oliver Schulz entschieden. Es bestehe schließlich die Gefahr, dass Schulz SWORN jederzeit wieder aktivieren könnte.
Frisches Geld sammelt Schulz fleißig mit einer ganz neuen Unternehmung ein.
Sie nennt sich SICC Capital und findet sich in keinem deutschsprachigen Handelsregister. Schulz, der mit seiner Familie in einen Bungalow nach Kapstadt (Südafrika) umgezogen ist, hat am 5. März 2014 unter Angabe des Firmensitzes von SWORN in der Beuckestraße 4 in Berlin Zehlendorf die Internetseite SICC-Capital.com eingerichtet.
Obwohl Schulz im Sommer 2013 in der Schweiz in Pfungen in der Breiteackerstraße 54 eine eigene Software-Beraterfirma mit einem Stammkapital von rund 20.549 Euro aufgemacht hat, sie heißt Software Authority GmbH, legte er den Internetauftritt der SICC-Capital lieber in die Hände eines Verschleierungsprofis im Land Brandenburg - eines ehemaligen Hackers aus Berlin.
Der in Deutschland erstellte Internetauftritt hat weder ein Impressum, noch kann man Oliver Schulz in deutscher Sprache eine E-Mail senden. Um das Kontaktformular ausfüllen und versenden zu können, muss man sich erst bei einem Verschlüsselungsdienst für E-Mails anmelden.
Der gesamte Auftritt ist in englischer Sprache. Die SICC Capital behauptet, dass man ein "gefragter Berater für Regierungen und Industrieteilnehmer" sei.
Das Emissionshaus SWORN Capital GmbH ist ausweislich der letzten veröffentlichten Bilanz für das Jahr 2011 mit einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 270.000 Euro bilanziell überschuldet.
Hinzu kommt, dass der feindliche Übernahmeversuch der InfraTrust-Fonds durch SWORN missglückte und nun in einem Lügen-Disaster endete.
Oliver Schulz wurde nach zweieinhalb Jahren Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft als Lügner entlarvt.
Die Behörde stellte eine von ihm mit Falschbehauptungen gespickte Strafanzeige gegen die InfraTrust-Emittenten Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil mangels jeglichen Anfangsverdachtes ein (241 JS 14/12). Ziel von Schulz war es offenbar, von seinem Versuch einer feindlichen Übernahme abzulenken.
Die Ex-Gruner+Jahr-Journalistin Renate Daum (Financial Times Deutschland) druckte das Lügenkonstrukt von Schulz ohne kritisches Hinterfragen ab. Sie berät heute Verbraucher bei Finanztest. Selbst Branchendienstler Dr. Tilman Welther vom Berliner Fondstelegramm fiel auf die falsche Show von Schulz herein. Den GoMoPa.net-Fragen wich Schulz konsequent aus.
Was nicht heißt, dass der gescheiterte Manager nun aufgibt. Gestern (18. März 2014) teilte Schulz auf seinem persönlichen Internetblogzur Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin mit:
Fast trotzig konstatierte Schulz, des es doch einen Anfangsverdacht gegeben haben müsse, wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund der von ihm inszenierten anonymen Anzeige immerhin eine Razzia durchführte und Dokumente beschlagnahmte. Als ehemaliger Finanzvorstand der BAC hatte Schulz tiefe Einblicke in die Fondsstrukturen und konnte die Ermittler mit falsch zusammengestellten Teilwahrheiten tatsächlich eine Weile in die Irre führen.
Maren Herbst als Pressesprecherin der inzwischen offenbar aufgelösten SWORN Gruppe versandte am 28. März 2014 an die epk media GmbH & Co. KG (Verlag für geschlossene Fonds und Herausgeberin des Profimagazins) aus Landshut eine Stellungnahme.
Dieser ist zu entnehmen, dass Oliver Schulz die Einstellung des Verfahrens gegen Beiten, Przybyl und Weil nach Paragraph 170 II der Strafprozessordnung nicht als vollständige Entlastung sieht, sondern - so Schulz - die Staatsanwaltschaft es lediglich nicht geschafft habe, Behauptungen der drei BAC-Gründer zu widerlegen.
Das ist eine Verklärung der Wirklichkeit. Denn ein Verfahren wird nicht deshalb eingestellt, weil Behauptungen eines Beschuldigten nicht zu widerlegen sind, sondern weil ihm schlicht keine Schuld nachgewiesen werden konnte.
Eine Einstellung nach Paragraph 170 II der Strafprozessordnung bedeutet laut Gesetzestext folgendes: Da innerhalb des Ermittlungsverfahrens die Unschuldsvermutung galt und diese durch einen Schuldnachweis nicht widerlegt wurde, können negative rechtliche Konsequenzen grundsätzlich eben n i c h t mit der Einstellung "mangels hinreichendem Tatverdacht" verknüpft werden.
Außerdem will Schulz nun selbst gar keine Strafanzeige gestellt haben. Dabei belegen die Sprachgutachten, welche die Anwälte von Beiten, Przybyl und Weil in Auftrag gegeben haben, dass Schulz auch Erstatter der anonymen Anzeige war - er hatte das innerhalb seines Blogs ja auch quasi bestätigt.
Frisches Geld sammelt Schulz fleißig mit einer ganz neuen Unternehmung ein.
Sie nennt sich SICC Capital und findet sich in keinem deutschsprachigen Handelsregister. Schulz, der mit seiner Familie in einen Bungalow nach Kapstadt (Südafrika) umgezogen ist, hat am 5. März 2014 unter Angabe des Firmensitzes von SWORN in der Beuckestraße 4 in Berlin Zehlendorf die Internetseite SICC-Capital.com eingerichtet.
Obwohl Schulz im Sommer 2013 in der Schweiz in Pfungen in der Breiteackerstraße 54 eine eigene Software-Beraterfirma mit einem Stammkapital von rund 20.549 Euro aufgemacht hat, sie heißt Software Authority GmbH, legte er den Internetauftritt der SICC-Capital lieber in die Hände eines Verschleierungsprofis im Land Brandenburg - eines ehemaligen Hackers aus Berlin.
Der in Deutschland erstellte Internetauftritt hat weder ein Impressum, noch kann man Oliver Schulz in deutscher Sprache eine E-Mail senden. Um das Kontaktformular ausfüllen und versenden zu können, muss man sich erst bei einem Verschlüsselungsdienst für E-Mails anmelden.
Der gesamte Auftritt ist in englischer Sprache. Die SICC Capital behauptet, dass man ein "gefragter Berater für Regierungen und Industrieteilnehmer" sei.
Das Emissionshaus SWORN Capital GmbH ist ausweislich der letzten veröffentlichten Bilanz für das Jahr 2011 mit einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 270.000 Euro bilanziell überschuldet.
Hinzu kommt, dass der feindliche Übernahmeversuch der InfraTrust-Fonds durch SWORN missglückte und nun in einem Lügen-Disaster endete.
Oliver Schulz wurde nach zweieinhalb Jahren Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft als Lügner entlarvt.
Die Behörde stellte eine von ihm mit Falschbehauptungen gespickte Strafanzeige gegen die InfraTrust-Emittenten Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil mangels jeglichen Anfangsverdachtes ein (241 JS 14/12). Ziel von Schulz war es offenbar, von seinem Versuch einer feindlichen Übernahme abzulenken.
Die Ex-Gruner+Jahr-Journalistin Renate Daum (Financial Times Deutschland) druckte das Lügenkonstrukt von Schulz ohne kritisches Hinterfragen ab. Sie berät heute Verbraucher bei Finanztest. Selbst Branchendienstler Dr. Tilman Welther vom Berliner Fondstelegramm fiel auf die falsche Show von Schulz herein. Den GoMoPa.net-Fragen wich Schulz konsequent aus.
Was nicht heißt, dass der gescheiterte Manager nun aufgibt. Gestern (18. März 2014) teilte Schulz auf seinem persönlichen Internetblogzur Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin mit:
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft könne das Ermittlungsverfahren im Übrigen jederzeit wieder aufnehmen, sollte sich doch noch mit ausreichender Sicherheit widerlegen lassen, dass die Preise marktkonform waren (mit denen Fonds-zu-Fonds-Transaktionen durchgeführt wurden - Anmerkung der Redaktion) oder das (lediglich BACeigene - Anmerkung der Redaktion) Bewertungsmodul eingesetzt wurde.
Fast trotzig konstatierte Schulz, des es doch einen Anfangsverdacht gegeben haben müsse, wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund der von ihm inszenierten anonymen Anzeige immerhin eine Razzia durchführte und Dokumente beschlagnahmte. Als ehemaliger Finanzvorstand der BAC hatte Schulz tiefe Einblicke in die Fondsstrukturen und konnte die Ermittler mit falsch zusammengestellten Teilwahrheiten tatsächlich eine Weile in die Irre führen.
Maren Herbst als Pressesprecherin der inzwischen offenbar aufgelösten SWORN Gruppe versandte am 28. März 2014 an die epk media GmbH & Co. KG (Verlag für geschlossene Fonds und Herausgeberin des Profimagazins) aus Landshut eine Stellungnahme.
Dieser ist zu entnehmen, dass Oliver Schulz die Einstellung des Verfahrens gegen Beiten, Przybyl und Weil nach Paragraph 170 II der Strafprozessordnung nicht als vollständige Entlastung sieht, sondern - so Schulz - die Staatsanwaltschaft es lediglich nicht geschafft habe, Behauptungen der drei BAC-Gründer zu widerlegen.
Das ist eine Verklärung der Wirklichkeit. Denn ein Verfahren wird nicht deshalb eingestellt, weil Behauptungen eines Beschuldigten nicht zu widerlegen sind, sondern weil ihm schlicht keine Schuld nachgewiesen werden konnte.
Eine Einstellung nach Paragraph 170 II der Strafprozessordnung bedeutet laut Gesetzestext folgendes: Da innerhalb des Ermittlungsverfahrens die Unschuldsvermutung galt und diese durch einen Schuldnachweis nicht widerlegt wurde, können negative rechtliche Konsequenzen grundsätzlich eben n i c h t mit der Einstellung "mangels hinreichendem Tatverdacht" verknüpft werden.
Außerdem will Schulz nun selbst gar keine Strafanzeige gestellt haben. Dabei belegen die Sprachgutachten, welche die Anwälte von Beiten, Przybyl und Weil in Auftrag gegeben haben, dass Schulz auch Erstatter der anonymen Anzeige war - er hatte das innerhalb seines Blogs ja auch quasi bestätigt.
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