Mittwoch, 20. Januar 2021

 BAC Gruppe: SWORN hilft Anlegern - und vor allem sich selbst 




Was hat der Inhaber der SWORN Capital GmbH Oliver Schulz (43) aus Berlin tatsächlich mit den InfraTrust Fonds vor? 

Seit Monaten schon tobt eine Schlacht um die InfraTrust Fonds der ehemaligen Berlin Atlantic Capital (BAC) Gruppe. Anleger und Vermittler sind verunsichert und fürchten um das von ihnen investierte beziehungsweise vermittelte Kapital. 

Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net begleitet die Geschehnisse um die InfraTrust Fonds und hat hierzu auch schon mehrfach berichtet. 

Im ersten und zweiten Teil der Serie über die BAC Gruppe und Oliver Schulz hatte GoMoPa.net darüber berichtet, wie sich der heutige Gesellschafter der SWORN Gruppe nach einem gescheiterten "Corporate Raiding" (Firmenplünderung) bei der Grieneisen AG bei den Gründern der BAC andiente, deren Vertrauen gewann und dann damit begann, Mittel und Kontakte der BAC für eigene Geschäfte zu missbrauchen. 

Außerdem deckte GoMoPa.net auf, wie Oliver Schulz trickreich versuchte, das Vermögen der BAC Gruppe ins Eigentum der von ihm gegründeten SWORN Gruppe zu überführen, aber letztlich an den BAC-Gründern scheiterte, die ihn nach dem Versuch einer Einigung im Sinne der BAC-Anleger, den Oliver Schulz abermals für seine Zwecke missbrauchen wollte, hinaus warfen. Seitdem versucht Oliver Schulz auf anderen Wegen an die werthaltigen Assets der InfraTrust Fonds zu gelangen. 

Im dritten Teil der Serie über BAC, SWORN und Oliver Schulz kam heraus: Mit fingierten Strafanzeigen, die seinen ehemaligen Partnern Hausdurchsuchungen bescherten und einen erheblichen Reputationsschaden beibrachten, sowie der naiven Unterstützung (es wurde nicht nachgefragt) der Journalisten Renate Daum und Dr. Tilman Welther wurden die BAC und ihre Fonds öffentlich in Misskredit gebracht. 

Heute lesen Sie: wie Oliver Schulz mit künstlichen und tatsächlichen, missbräuchlich angeeigneten Identitäten gegen seine ehemaligen Partner bei der BAC mobil machte, innerhalb der InfraTrust Fonds erhebliche Schäden anrichtete und sich trotz etlicher Urteile gegen ihn nicht einmal von Gerichten stoppen lassen will. 

Zu allem Überfluss versuchte sich der Mann, dessen Missmanagement die BAC Gruppe fast an den Rand des Ruins gebracht hätte, dann auch noch als Anlegerschützer aufzuspielen. Den Anfang machte "Meister Wilhelm", eine von Oliver Schulz künstlich aufgebaute Identität, die vor allen im Blog des Fondstelegramms gegen die BAC-Gründer Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil mobil machte. 

Unter dem Pseudonym Dr. Wilhelm Meister trat Oliver Schulz erstmals am 4. November 2011 im Blog von Dr. Tilman Welther auf und forderte Vertriebspartner der InfraTrust Fonds im Zusammenhang mit der seinerzeit angekündigten Gesellschafterabstimmung über die Veräußerung der für das Management des US-Mobilfunkgeschäfts verantwortlichen Projektgesellschaften an den Schweizer Investor ENEX Management Group S.A., ihre Kunden gezielt zu beeinflussen. 

Die ENEX war seinerzeit gerade als neuer Investor der in den USA ansässigen CIG als wichtigstem Partner der Fonds in das von Oliver Schulz völlig desolat zurückgelassene Mobilfunkgeschäft eingestiegen. Oliver Schulz alias Dr. Wilhelm Meister riet den Anlageberatern zum (vermeintlichen) Schutz der Anleger, diese aktiv anzusprechen und dazu aufzufordern, die geplanten Beschlüsse abzulehnen. 

Dazu verwies "Meister Wilhelm" auf die der Einladung zur Gesellschafterversammlung beigefügte Vollmacht und riet dazu, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu bevollmächtigen und bei der Abstimmung über die entsprechenden Tagesordnungspunkte mit Ablehnung zu stimmen. 

Schon an diesem Punkt deutete sich an, welches Ausmaß an Zerstörung Oliver Schulz in den kommenden Monaten anrichten würde. 

Als Dr. Wilhelm Meister forderte er offen dazu auf, gegen den Tausch von Vermögenswerten in Aktien zu stimmen und verhinderte so eine erfolgreiche Restrukturierung der InfraTrust Fonds bereits zu diesem frühen Zeitpunkt. Auffällig bereits zu dieser Zeit: auf seinen eigenen Internetseiten wies Oliver Schulz scheinheilig nachdrücklich auf die Veröffentlichungen von "Meister Wilhelm" hin, um die InfraTrust-Anleger auf dessen wertvolle Tipps aufmerksam zu machen. 

Und damit nicht genug: In der Folge verunglimpfte "Meister Wilhelm" die neuen Investoren der CIG mit verleumderischen Darstellungen und falschen Tatsachenbehauptungen so lange, bis die ENEX-Verantwortlichen ihr Angebot an die Fonds schließlich entnervt zurückzogen. Die geplante Abstimmung der Gesellschafter platzte also - die InfraTrust-Anleger hatten das Nachsehen und Oliver Schulz seinen ersten vermeintlichen Coup gelandet. 

Selbstverständlich beteuerte der ehemalige BAC-Geschäftsführer fortwährend, mit dieser Kampagne nichts zu tun zu haben. Glaubwürdig war das für den kritischen Beobachter schon seinerzeit nicht und ist es heute noch viel weniger. Denn mittlerweile hat ein renommierter Sprachgutachter eine detaillierte Analyse erstellt. Das Ergebnis: Oliver Schulz ist mit "allergrößter Wahrscheinlichkeit"- in der Wissenschaft steht diese Formulierung für fast 100 Prozent - der Urheber der "Meister Wilhelm Kampagne". 

Offensichtlich begeistert von der Wirkungsweise seiner neuen Systematik kultivierte Oliver Schulz sein perfides Spielchen mit der Angst der Anleger - in den folgenden Monaten weitete er seine irreführenden und diffamierenden Behauptungen noch aus: 

Das Kapital sei so gut wie verloren, wenn der neuen Geschäftsführung gefolgt werde und überhaupt seien an allem die BAC-Gründer Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil schuld. Konkrete Belege für diese Behauptungen konnte Oliver Schulz zwar nicht erbringen. Aber die diffusen und spektakulär aufgezogenen Beiträge verfehlten ihre Wirkung dennoch nicht. 

Unter dem Einfluss der zu diesem Zeitpunkt dahinsiechenden Fonds ließen sich wohl einige Vertriebspartner von den phantasievollen Darstellungen blenden und entwickelten Sympathien für den vermeintlichen Retter Oliver Schulz. 

"Tadellos und überzeugend im Auftritt, tatsächlich aber in höchstem Maße illoyal, ausschließlich an seinen Interessen orientiert", sagt ein in Berlin ansässiger Rechtsanwalt, der die zweifelhafte Karriere von Schulz schon länger beobachtet und sich im Auftrag von InfraTrust-Fondsanlegern aktuell auch eingehend mit dem Fall BAC auseinandersetzt. 

Oliver Schulz zeigte sich über die Maßen rührig und erfindungsreich. Denn, nachdem Oliver Schulz offenbar erkannt hatte, dass er die InfraTrust Fonds nicht so schnell unter seine Kontrolle bringen würde, schlug er einen anderen Weg ein: 

Er kopierte das Geschäftsmodell der BAC Gruppe, gründete sein eigenes Unternehmen mit dem ambitionierten Namen "SWORN" (zu Deutsch Verschwörung) und legte zu Beginn des Jahres 2012 zwei eigene Fonds, SWORN Mobilfunkinfrastruktur und SWORN Mobilfunkinfrastruktur II, auf , die übrigens bis heute nicht über eigene Mobilfunktürme verfügen. Aber dazu im weiteren Verlauf dieses Berichts mehr. 

Die Emittierung eigener Fonds führte zum Aufatmen bei seinen ehemaligen BAC-Partnern: Oliver Schulz schien endlich zur Vernunft gekommen zu sein. Zwar wilderte er mit seinem absolut identischen gestalteten Fondsmodellen, die wie die InfraTrust Fonds Investitionen in Mobilfunk-Infrastruktur in den USA anboten, im Revier der BAC. Aber immerhin, so dachten die BAC-Gründer seinerzeit, bestünde nun die Chance, die Restrukturierungsbemühungen für die InfraTrust Fonds fortzusetzen. 

Doch die Ruhe war trügerisch. Wie sich sehr bald herausstellte, hatte Oliver Schulz bereits die nächste Kampagne initiiert. 

Diesmal trat allerdings nicht ein virtueller Anlegerschützer in Blogs wie zuletzt "Meister Wilhelm" auf, sondern höchst offiziell ein Rechtsanwalt: Dr. Christoph J. Partsch. Der mit seiner Kanzlei gleichen Namens in Berlin ansässige Jurist hat nicht allein Rechtswissenschaften, sondern auch Medizin und Kunstgeschichte studiert und wirbt auf seiner Website damit, eine "auf kreative Lösungen spezialisierte Wirtschaftskanzlei" zu sein. 

Und überdies freut sich Dr. Partsch innerhalb seines Internetauftritts auch darüber, dass "uns Frau Senatorin von der Aue entsprechend dem Auftrag des Abgeordnetenhauses mit Wirkung zum 1. Oktober 2011 zum Vertrauensanwalt des Landes Berlin zur Korruptionsbekämpfung bestellt hat". 

Was Gesetzestreue betrifft, hätte Rechtsanwalt Dr. Partsch auch bei seinem Geschäftspartner Oliver Schulz vielleicht etwas genauer hinsehen sollen. Doch das stets smarte Auftreten des ehemaligen Bestattungsunternehmers überzeugte offenbar auch den aufstrebenden Rechtsanwalt. Der jedenfalls gründete flugs die Zita Holdings GmbH, benannte den Diplom-Kaufmann Michael Tuchen, bis 2011 Finanzvorstand der gemeinnützigen gut.org gAG (betreibt Deutschlands größte Internetspendenplattform "betterplace.org") zum Geschäftsführer und schickte sich an, die aktuelle InfraTrust-Geschäftsführung zu beerben. 

"Diese Konstellation aus einem renommierten Juristen, einem erfahrenen Kaufmann und einem starken Partner in den USA ermöglicht sowohl rechtlich und kaufmännisch als auch auf Asset-Management-Ebene eine optimale Betreuungssituation für die Anleger und schafft das Fundament für eine positive Entwicklung ihrer Beteiligung", formulierte der rührige Rechtsanwalt auf seiner inzwischen abgeschalteten Website der Zita Holdings. 

Und weiter hieß es dort an die InfraTrust-Anleger gerichtet: "Für Ihre Information und den Austausch untereinander steht Ihnen beispielsweise der Blog des Journalisten Tilman Welther zur Verfügung. Bereits im vergangenen Jahr hat er sich des Themas angenommen. Der Blog steht allen Anlegern, Vertriebsberatern und anderen Interessierten offen und lädt Sie zum Meinungsaustausch ein." 

Nichts wirklich Neues also für die InfraTrust-Geschäftsführung und die von ihr vertretenen Anleger - wieder ein vermeintlicher Retter, der in Verbindung mit dem Fondstelegramm von Dr. Tilman Welther in der Öffentlichkeit auftritt. 

Doch das junge Glück zwischen den Schulz und Dr. Partsch währte nicht lange. 

Nach einigen ähnlichen Aktivitäten der Zita Holdings, die InfraTrust-Geschäftsführer Stephan Brückl und seinem Team zwar viel Arbeit bescherten und die Restrukturierungsmaßnahmen bremsten, verschwand das junge Unternehmen ebenso geräuschlos, wie es aufgetaucht war. Aus dem Umfeld des umtriebigen Rechtsanwaltes heißt es, dass dieser irgendwann erkannt haben soll, dass auch er Oliver Schulz auf den Leim gegangen war. Oliver Schulz übrigens verwies auf seinen einschlägigen Internetseiten noch lange Zeit auf die Zita Holding. Doch inzwischen ist deren website nicht mehr aktiv, das Unternehmen selbst wurde in die MEGAP (Middle East and Gulf Automotive for Purchasing) GmbH umfirmiert, und Rechtsanwalt Dr. Partsch möchte von seinem einstigen Engagement nichts mehr wissen. 

Also auf zur nächsten Runde: 

Nun versuchte Oliver Schulz nicht länger die Vertriebspartner anzusprechen, damit die ihre Kunden, also die InfraTrust-Anleger, davon überzeugten, die InfraTrust Fonds unter der Geschäftsführung von Stephan Brückl zu sabotieren. Der Berliner dachte praktisch und wurde selbst Vertriebspartner, diesmal unter dem Synonym Ernst Fischer. 

Das Problem: Ernst Fischer gibt es tatsächlich und er ist auch im realen Leben Vertriebspartner. 

Der erfundene Ernst Fischer alias Oliver Schulz wurde erstmals im Dezember 2012 tätig, als die InfraTrust Fonds zur Gesellschafterversammlung einluden. Im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen hatte Geschäftsführer Stephan Brückl ein Angebot für die Funktürme, in die die Anleger investiert haben, eingeholt. Der Verkauf sollte auf Basis eines Wertgutachtens über den Wert der Funktürme erfolgen. Die Fonds hätten mehrere Millionen US-Dollar erhalten, die sie zur Ausschüttung an die Anleger oder zu Reinvestitionen hätten nutzen können. 

Doch dieses Angebot war nicht nach dem Geschmack von "Ernst Fischer" alias Oliver Schulz, der ja schließlich kein Interesse daran haben konnte, dass die InfraTrust Fonds gesunden. 

Also informierte "Ernst Fischer" andere Vertriebspartner über die vermeintlich negativen Folgen dieses Vorschlags und trat so eine Lawine los. Mit den hinlänglich bekannten falschen Behauptungen und Verleumdungen torpedierte "Ernst Schulz" alias Oliver Schulz dieses Angebot und besaß dann sogar noch die Dreistigkeit, sich mit destruktiv formulierten Fragen - ganz im Sinne des Anlegerschutzes - an Stephan Brückl zu wenden. 

Der InfraTrust-Geschäftsführer antwortete pflichtgemäß - in dem Glauben, einem Vertriebspartner behilflich zu sein. Erst durch gezielte Recherchen im Umfeld von "Ernst Fischer" erfuhr die Geschäftsführung die Wahrheit: Zwar war ein Ernst Fischer tatsächlich Vermittler dieses Fonds gewesen, aber eben nicht dieser "Ernst Fischer". 

Der tatsächliche Ernst Fischer, tätig für die TELIS FinancialServicesHolding AG in Regensburg, hatte von der Identitätsanmaßung des falschen "Ernst Fischer" durch Oliver Schulz keine Ahnung. Die Rechtsabteilung des Vertriebsunternehmens reagierte auf den Hinweis der InfraTrust-Geschäftsführung entsprechend aufgeschreckt: 

Zitat:


Guten Tag Herr Brückl, 

wie Sie dem E-Mail Verlauf entnehmen können, handelt es sich bei der Ihrerseits angesprochenen E-Mail-Adresse (ernstfischer1968@gmail.com) um keine E-Mail Adresse, welche durch unseren Vermittler Herrn Ernst Fischer (geb. 14.09.1963) gehalten und genutzt wird. 

Sofern hierzu weitere Erkenntnisse vorliegen, würden wir eine Mitteilung Ihrerseits sehr begrüßen. 

Beste Grüße aus Regensburg 

Andreas Karg 

RechtsabteilungTELIS FinancialServicesHolding AG, Ziegetsdorfer Straße 116, 93051 Regensburg


Dennoch zeigte das destruktive Wirken des Oliver Schulz einmal mehr Ergebnisse: Aufgrund der von "Ernst Fischer" künstlich erzeugten Verunsicherung wurde dieses attraktive Angebot, das einen Barkaufpreis entsprechend beziehungsweise sogar oberhalb des gutachterlich bestätigten Marktwertes der Funktürme vorsah, vereitelt - zu Lasten der InfraTrust Fonds und deren Anleger. Bis heute hat es übrigens keine vergleichbaren Angebote für die Türme gegeben. 

Nachdem all diese Finten zwar eine erfolgreiche Sanierung der angeschlagenen InfraTust Fonds verhindert hatten, aber Oliver Schulz seinem mutmaßlichen eigentlichen Ziel, endlich die Kontrolle über die InfraTrust Fonds zu gewinnen, noch nicht ein Stück näher gekommen war, erfand er sich einmal mehr neu. 

Diesmal mit der Kampagne "Sworn hilft Anlegern". 

Diesmal traute sich Oliver Schulz endlich offiziell aufzutreten, und diesmal ging er aggressiver denn je zuvor vor. 

Am 15. März 2013 startete Oliver Schulz auf seiner persönlichen Internetseite sowie der "Sworn hilft Anlegern"-Website eine Diffamierungskampagne, die auf dem Markt der Geschlossenen Fonds bislang beispiellos ist. Begleitet wurde dieser Auftakt von Hinweisen im in dieser Angelegenheit allgegenwärtigen Blog von Dr. Tilman Welther, die Oliver Schulz höchst selbst dort einstellte: 

Zitat:


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, 

28 Monaten nach seinem Austritt aus der BAC meldet sich Oliver Schulz das erste Mal über seine website zu Wort. 

Oliverschulz.com 

Sehr geehrte Geschäftspartner, 

seitdem ich im Oktober 2010 bei der BAC Berlin Atlantic Capital-Gruppe gekündigt habe, wurde viel über meine Person, meine Familie und die Hergänge innerhalb der BAC-Gruppe berichtet und spekuliert. Heute möchte ich Ihnen über diesen Blog zum ersten Mal meine Sicht der Dinge zu den Ereignissen darlegen...


Was Oliver Schulz unter "seiner Sicht der Dinge zu den Ereignissen" versteht, gibt er seitdem nahezu täglich zum Besten. Ein Blick auf diese Websites offenbart, was in Deutschland trotz eines relativ eindeutig formulierten Presserechts möglich ist. Oliver Schulz veröffentlicht dort eine Ansammlung von Falschbehauptungen, Diskreditierungen und Verunglimpfungen. 

Die Überschriften der inzwischen über sechs Blog-Seiten verteilten Artikel sprechen Bände: 

Am 23. Mai 2013: "Haben die Herren STEPHAN BRÜCKL und NIKOLAUS WEIL den Anlegern von InfraTrust 2, InfraTrust 5 und InfraTrust Premium 9 Schaden zugefügt, und droht nun auch den Anlegern von InfraTrust 6 und InfraTrust 8 eine Schädigung?" 

Am 5. Juni 2013: "Stefan Beiten und Nikolaus Weil greifen nachweislich entscheidend in die Geschäftsführung und Verwaltung der InfraTrust-Fonds ein". 

Am 20. Juni 2013: "Rechtsanwaltsgesellschaft HERBST BRÖCKER aus Berlin bestätigt u.E. - wohl aus Versehen -, dass Beiten und Weil die Strippenzieher im Hintergrund sind". 

Und auch die kritische Berichterstattung von GoMoPa.net über das zweifelhafte Vorgehen von Oliver Schulz sowohl aktuell als auch in der Vergangenheit ist dem SWORN-Geschäftsführer eine dieser einfallsreichen Überschriften wert: 

Am 20. Juni 2013: "Und täglich grüßt die GoMoPa: Abwahl der Fondsgeschäftsführung soll anscheinend durch fragwürdige Geschäftskontakte aus dem BAC-Umfeld verhindert werden". 

Wie genau es Oliver Schulz in seinem Blog mit der Wahrheit nimmt, verdeutlicht eindrucksvoll eine Veröffentlichung vom 19. Juni 2013: 

"Klage gegen Oliver Schulz in Bezug auf den IT6 vollständig, im Übrigen zu rund 90 % abgewiesen. Was sind die Folgen aus dem für die Fonds vernichtenden Urteil des Landgerichts Berlin im Streit der InfraTrust-Fonds und ihrer Hintermänner gegen Oliver Schulz?" 

Unter dieser Überschrift "informiert" Oliver Schulz über ein gegen ihn verhängtes Urteil des Landgerichtes Berlin wegen persönlicher Treuepflichtverletzungen (AZ: 98 O 67/11). 

Das Gericht hatte den SWORN-Geschäftsführer am 18. Juni 2013 wegen der treu- und pflichtwidrigen Auswechslung der Komplementärgesellschaften zahlreicher InfraTrust-Fonds zu Schadensersatz in einer Höhe von zunächst 32.000 Euro verurteilt. Oliver Schulz hatte im Dezember 2010 versucht, die InfraTrust Fonds IT 2, 5, 6, 8 sowie ITP 7 und 9 durch den heimlichen Austausch der Komplementärgesellschaften mit einer von ihm privat kontrollierten Gesellschaft namens CSK Management GmbH zu übernehmen. 

Im Blog von Oliver Schulz allerdings liest sich diese eindeutige Treuepflichtverletzung wie eine Bagatelle. 

So behauptet der Verurteile, dass der Austausch der Komplementärgesellschaften laut Gerichtsurteil auf Basis der Gesellschaftsverträge der InfraTrust-Fonds hätte durchgeführt werden dürfen. Diese Behauptung ist allerdings eindeutig unwahr. Tatsächlich hat das Landgericht begründet, dass es für die Urteilsfindung dahinstehen kann, ob die Auswechslung der Komplementärinnen als solche vom Gesellschaftsvertrag gedeckt war bzw. ob diese gegen eine Zustimmungsbedürftigkeit nach dem Gesellschaftsvertrag verstieß und deswegen pflichtwidrig war. 

Weiterhin behauptet Oliver Schulz, das Landgericht hätte festgestellt, dass es der Berlin Atlantic Capital (BAC) beziehungsweise dem Treuhänder Stefan Bock nicht gestattet gewesen sei, für die Geschäftsführung der betroffenen InfraTrust Fonds wöchentlich rund 26.500 Euro zweifach als Komplementärvergütung abzurechnen. 

Auch diese Behauptung ist falsch. 

Tatsächlich nimmt das Urteil zur Vergütung von Stefan Bock beziehungsweise der BBT GmbH zwar Stellung. Die BAC allerdings wird in der Urteilsbegründung überhaupt nicht erwähnt. Auch wird mit keinem Satz erwähnt, dass die BBT GmbH keinen Anspruch auf eine Vergütung gehabt hätte. Eine Aussage zur Höhe der Vergütung enthält das Urteil ebenfalls nicht. 

Dieser großzügige Umgang mit der Wahrheit bescherte Oliver Schulz in den vergangenen Monaten zahlreiche weitere gegen ihn gerichtete Gerichtsbeschlüsse. 

So verbot das Landgericht Berlin nur eine Woche später, am 24. Juni 2013, den im Interesse von Oliver Schulz handelnden Rechtsanwälten B/R/G die Einberufung von Gesellschafterversammlungen für die Fonds IT 6 und 8 mittels einer einstweiligen Verfügung (Aktenzeichen: 21 O 191/13). 

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass allein die Geschäftsführung der InfraTrust Fonds berechtigt ist, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Exakt dies hatte die Fonds-Geschäftsführung aber bereits getan. Somit waren die auf Betreiben von Oliver Schulz und durch die B/R/G einberufenen Gesellschafterversammlungen sowohl treuwidrig als auch unzulässig. 

Nur einen Tag später, am 25. Juni 2013, verbot das Landgericht Berlin Oliver Schulz, weiterhin falsche Behauptungen über den Status quo sowie die Entwicklung der InfraTrust-Fonds zu verbreiten. Konkret erließ das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die CSK Management GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Oliver Schulz, sowie gegen Oliver Schulz persönlich (27 O 340/13). 

Oliver Schulz hatte innerhalb der von ihm initiierten "Sworn hilft Anlegern"-Kampagne unter anderem behauptet, dass den Fonds IT 2, IT 5 und ITP 9 angeblich seit dem 1. Januar 2013 weitere hohe Verluste zugeschrieben worden wären und diese nur noch über 25 Prozent der Substanz verfügten. 

Tatsächlich ist das aber nicht der Fall. 

Wie eine GoMoPa.net-Recherche ergab, ist es der Geschäftsleitung der InfraTrust Fonds im Gegenteil gelungen, weitere Verlustzuweisungen der Fonds zu beenden und die Kapitalkonten bei der CIG LLC zugunsten der Fonds festzuschreiben. 

Darüber hinaus hat sich die CIG Wireless verpflichtet, den Fonds zirka 1,3 Millionen US-Dollar Barkapital zuzuführen. 

Rund einen Monat später musste das Landgericht Berlin erneut eine Entscheidung gegen Oliver Schulz verhängen. 

Diesmal hatte Oliver Schulz wahrheitswidrig behauptet, dass Dr. Christian Herbst, Anwalt der InfraTrust Fonds, die durch die SWORN Gruppe widerrechtlich einberufene Gesellschafterversammlung der Fonds 6 und 8 am 25. Juni 2013 als ordnungsgemäß und beschlussfähig erachtet habe. Konkret hatte Oliver Schulz auf seiner Website www.sworn-hilft-anlegern.de formuliert: 

"Für die Versammlung vom 25. Juni 2013 war ordnungsgemäß eingeladen worden, und sie war beschlussfähig, wie Herr Dr. Herbst auch auf Frage von Stefan Winter zugegeben hat." 

Tatsächlich war der SWORN Gruppe die Einberufung dieser Gesellschafterversammlung durch eine gerichtliche Verfügung des Landgerichts Berlin vom 20. Juni 2013 (Az. 21 O 191/13) untersagt worden, weil die Einladungen aus mehreren Gründen treuwidrig waren. 

Als mandatiertem Anwalt der InfraTrust-Fonds war Dr. Christian Herbst dies selbstverständlich bewusst, weshalb er die von Oliver Schulz fälschlicherweise zitierte Aussage nachweislich nie getroffen hat. Aus diesem Grund erließ das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung (AZ 27 O 435/13) gegen Oliver Schulz sowie gegen die von diesem geführte CSK Management GmbH. 

Da Oliver Schulz sich nach seiner Flucht aus den USA, wo er wegen falscher Behauptungen über die BAC nur knapp einer Verurteilung entgangen war, nach Südafrika absetzte, fühlt er sich dort vor dem Arm des deutschen Gesetzgebers offenbar sicher. 

Anders sind seine fortwährenden Rechtsbrüche und sein leichtfertiger Umgang mit der Wahrheit wohl kaum zu erklären. 

Denn, ob es nun die leerstehenden Büros in Atlanta sind, die Oliver Schulz großspurig als SWORN-Firmensitz in den USA anpreist (GoMoPa.net berichtete) oder die angeblich zahlreichen Mobilfunktürme, in die die Fonds Sworn Mobilfunkinfrastruktur und Sworn Mobilfunkinfrastruktur II investiert haben sollen - bei einem gründlichen prüfenden Blick löst sich all das schnell in Luft auf. 

An einem Video, das auf dem Videoportal youtube eingestellt worden ist, lässt sich der Unterschied zwischen den vollmundigen Ankündigungen von Oliver Schulz gut ablesen. Das Video zeigt einen Funkturm aus dem sogenannten Eagle Media Portfolio mit Funktürmen in Georgia, USA. 

In einer SWORN-Presseinformation vom 27. März 2013 heißt es dazu: "Der Sworn Mobilinfrastruktur II hat das erste Portfolio vertraglich gesichert. Damit stehen jetzt die ersten 16 vermieteten Funktürme fest, in die der Publikumsfonds investieren wird." 

Aber sehen Sie selbst, wie es tatsächlich um diese Funktürme bestellt ist: Hier ist der Link zum youtube-Video. 

Die Täuschung der Anleger, die immer noch in den Fonds Sworn Mobilinfrastruktur II investieren, ist offensichtlich. Sie werden geradezu in "Schrottimmobilien" getrieben. 

Eine ähnliche "Luftnummer" ist nach GoMoPa.net-Recherchen das Pinpoint-Portfolio, welches die SWORN Gruppe auf ihrer Website vorstellt. Tatsächlich sollen die Mobilfunktürme mit Genehmigung von Pinpoint gegen einen Kostenbeitrag lediglich auf der Website abgebildet sein, Umsätze bei SWORN erzeugen sie aber offenbar nicht. 

Und auch die auf der SWORN-Website vorgestellten Beiratsmitglieder wie beispielsweise Mister Tom Holland von Pacific Telecom Services stehen GoMoPa.net-Recherchen nicht wirklich in Diensten der SWORN. 

Ihre Referenz ist quasi lediglich geliehen - und zwar ohne Einwilligung. So soll Tom Holland bereits verlangt haben, dass sein Name von der SWORN-Website gelöscht wird. Geschehen ist bislang nichts - bahnt sich hier ein weiterer Rechtsbruch durch Oliver Schulz an? 

Zunächst einmal steht dem SWORN-Geschäftsführer aber auf deutschem Boden eine weitere rechtliche Auseinandersetzung bevor. 

Im Rahmen der für den 2. und 3. September 2013 in Berlin geplanten Gesellschafterversammlungen der InfraTrust Fonds wollen die Anleger darüber entscheiden, ob eine Schadenersatzklage gegen Oliver Schulz in Höhe von 2 Millionen US-Dollar, welche die Fonds-Geschäftsführung vorbereitet hat, beim Landgericht Berlin eingereicht werden soll. 

Damit hätten die Anleger die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Schäden, die Oliver Schulz bei seinen ergebnislosen Versuchen, die InfraTrust Fonds zu übernehmen, angerichtet hat, für sich zu kompensieren. Nun denn...

 

 SWORN Mobilfunkinfrastruktur II glänzt mit Inhaltslosigkeit 


Ein Emissionshaus ohne Geschäftsführer. Ebbe im Portemonnaie - keine Erfolgsmeldung über den ersten Fonds, mit dem man bis Ende 2012 ein Eigenkapital von 5 Millionen Euro von Privatanlegern einsammeln wollte. Und ein verwaistes Büro am ausgewiesenen Zielinvestmentort in Atlanta (siehe Foto). Der neue Fonds glänzt auf diese Art mit Inhaltslosigkeit. 

So lautet in Kurzfassung die prekäre Lage beim Berliner Emissionshaus SWORN Capital GmbH (vormals Patus. 603 GmbH und CSK Beteiligungs GmbH), das dem Berliner Manager Oliver Schulz (43) gehört. 

Dennoch versucht das Emissionshaus gerade über freie Vertriebe, für seinen Nachfolgefonds SWORN Mobilfunkinfrastruktur II GmbH & Co. KG in der Beuckestraße 4 in Berlin Zehlendorf (Hauptsitz des Emissionshauses) bis Ende 2013 zehn Millionen Euro einzusammeln. Man habe auch schon 16 Mobilfunkmasten im US-Bundesstaat Georgia zu einem möglichen Kaufpreis von rund 2,5 Millionen Euro als erstes Portfolio gesichert, teilte die SWORN Capital GmbH noch im März 2013 mit. 

Privatanleger könnten schon ab 20.000 Euro plus 5 Prozent Agio dabei sein. Die Laufzeit betrage nur 5 Jahre bis zum Ende 2018. Man plane eine Gesamtrückzahlung vor Steuern in Höhe von 141 Prozent. Ab 2015, so die Planung, werde man halbjährlich eine Jahresrendite von 5 Prozent auszahlen. 

Doch laut Handelsregister hat das Emissionshaus im Augenblick gar keinen Geschäftsführer mehr. Der am 2. April 2012 bestellte Geschäftsführer Stefan Winter (37) aus Berlin war am 15. Februar 2013 zurückgetreten. 

Laut Pressemitteilung der SWORN Capital GmbH habe Inhaber Oliver Schulz schon im Januar 2013 die Geschäftsführung übernommen. Aber einen Eintrag im Handelsregister gibt es darüber nicht. Nach Informationen des Finanznachrichtendienstes GoMoPa.net soll sich Schulz nach Südafrika abgesetzt haben. Dort in Kapstadt habe das Unternehmen laut Internetseite eines seiner vielen ausländischen Sitze. Nach einem Eindruck mit Hilfe von Googlestreetview handelt es sich um einen sehr privat anmutenden Einfamilienbungalow. 

Seit dem 1. August 2013 habe die SWORN Capital GmbH die Finanzen des Unternehmens in die Hände einer angeblich im Mobilfunkmastgeschäft erfahrenen Russin Svetlana Storonkin aus Sankt Petersburg gegeben. Branchengemäße Referenzen sind zumindest im Internet über Svetlana Storonkin nicht zu finden. 

Sie übernimmt kein leichtes Erbe. Laut letzter veröffentlichter Bilanz der SWORN Capital GmbH hatte das Emissionshaus Ende 2011 mit einer bilanziellen Überschuldung von über 232.000 Euro zu kämpfen, die nicht durch Kapital gedeckt waren. Einem Eigenkapital von 25.000 Euro und Rückstellungen von 17.600 Euro standen Verbindlichkeiten von deutlich über einen halben Million Euro gegenüber. 

Im Juli 2012 startete SWORN den Vertrieb für den SWORN MOBILFUNKINFRASTRUKTRUR. Sein erster aufgelegter geschlossener Fonds für den Kauf und die Vermietung von Funkmasten in den USA. Ab 200.000 Euro plus 2 Prozent Agio habe man einsteigen können. Die Laufzeit sollte bis Ende 2017 fünf Jahre betragen. Die Gesamtrückzahlung wurde mit geplanten 139 Prozent vor Steuern nach fünf Jahren angegeben. Ab 2015 sollten halbjährlich 7 Prozent Jahreszins ausgeschüttet werden. Ende 2012 sollte der Fonds geschlossen werden. Eine Erfolgsmeldung gibt es darüber nicht. 

Um die geplanten Funkmasten im amerikanischen Bundesstaat Georgia kümmere sich angeblich eine zur SWORN Gruppe gehörende SWORN Wireless LLC in Atlanta. 

In der Pressemitteilung über den Vertriebsstart des Publikumsfonds SWORN Mobilfunkinfrastruktur II am 25. September 2012 heißt es: 

Zitat:


Über SWORN 
SWORN ist ein internationaler Asset Manager für Mobilfunkinfrastruktur. 

[...] 

Über das Unternehmen SWORN Wireless mit Sitz in Atlanta (USA) betreibt SWORN Mobilfunkmasten und managt die Assets der Beteiligungsangebote.


Laut Impressum der Webseite des Emissionshauses SWORN Capital GmbH soll diese SWORN Wireless LLC in einer Pfirsichbaumstraße (Peachtree Road) mit der Hausnummer 2479 ein Büro Nummer 100 bezogen haben (siehe Ausriss vom Impressum). 

Recherchen vor Ort ergaben jedoch ein anderes Bild (siehe Foto): 

Bei dem Firmensitz der SWORN Gruppe in Atlanta, 2479 Peachtree Road NE, Suite 100 handelt es sich um eine leerstehende Büroeinheit im Untergeschoss eines Apartment-Hauses. Die Büros selbst sind leer, die Rezeption ist nicht besetzt, und auch Firmenschilder gibt es nicht. Die (reservierten) Parkplätze, die zu dieser Büroeinheit gehören, tragen den Namen "Nextage". Hierbei handelt es sich offenbar um den Vormieter. 

Im Impressum der SWORN-Webseite ist exakt diese Adresse angegeben, Irrtümer sind also ausgeschlossen (siehe Ausriss aus dem Impressum). 

Oliver Schulz erweist sich nicht zum ersten Mal als ein Meister im Tricksen, Täuschen und Tarnen. 

Zuvor und sogar parallel zum Aufbau der SWORN Gruppe leitete Oliver Schulz von 2008 bis Ende 2010 als Finanzchef für das Berliner Emissionshaus BAC Berlin Atlantic Capital den Aufbau des Mobilfunkmastgeschäftes in den USA. Die dafür von der BAC aufgelegten Fonds heißen InfraTrust Fonds. Als Schulz versuchte, Kapital in Firmen zu ziehen, die er später übernehmen wollte, setzte ihn BAC vor die Tür. Schulz versucht auch nach dem Rauswurf, mit List und Tücke doch noch irgendwie an die Assets (Mobilfunktürme) dieser Fonds heranzukommen. 

Die Gier nach den InfraTrust Fonds 

Seit Monaten schon tobt eine Schlacht um die InfraTrust Fonds der ehemaligen Berlin Atlantic Capital (BAC) Gruppe. Anleger und Vermittler sind verunsichert und fürchten um das von ihnen investierte beziehungsweise vermittelte Kapital. 

GoMoPa.net begleitet die Geschehnisse um die InfraTrust Fonds und hat hierzu auch schon mehrfach berichtet. 

Im ersten und zweiten Teil der Serie über die BAC Gruppe und Oliver Schulz hatte GoMoPa.net darüber berichtet, wie sich der heutige Gesellschafter der SWORN Gruppe nach einem gescheiterten "Corporate Raiding" (Firmenplünderung) bei der Grieneisen AG bei den Gründern der BAC andiente, deren Vertrauen gewann und dann damit begann, Mittel und Kontakte der BAC für eigene Geschäfte zu missbrauchen. 

Außerdem deckte GoMoPa.net auf, wie Oliver Schulz trickreich versuchte, das Vermögen der BAC Gruppe ins Eigentum der von ihm gegründeten SWORN Gruppe zu überführen, aber letztlich an den BAC-Gründern scheiterte, die ihn nach dem Versuch einer Einigung im Sinne der BAC-Anleger, was Oliver Schulz abermals für seine Zwecke missbrauchen wollte, hinauswarfen. 

Als quasi letzte Aktion im Dienste der BAC zog der Berliner, um einer Strafverfolgung in den USA wegen falscher Behauptungen vor Gericht zu entgehen, seine unwahren Behauptungen über die BAC-Gründer zurück und entschuldigte sich sogar noch schriftlich beim zuständigen US-Bundesrichter. Nachdem er samt Familie überhastet aus den USA ausgereist war, widerrief Oliver Schulz in Pressemitteilungen allerdings seinen Widerruf. Nun droht dem SWORN-Gründer in den USA zusätzlich ein Strafverfahren wegen Meineids. Inzwischen soll sich Familie Schulz nach Südafrika abgesetzt haben. Dort erfand sich Oliver Schulz einmal mehr neu und versuchte mit verschiedenen Identitäten und Helfern das zu ergattern, was ihm bislang misslungen war: die Assets der InfraTrust Fonds. 

Lesen Sie also heute, wie Oliver Schulz nach seinem gescheiterten Versuch, sich die Assets der BAC-Gruppe einzuverleiben, erst die Justiz für seine Zwecke zu instrumentalisieren versuchte und sich dann als Anlegerschützer mit zweifelhaften Motiven aufspielte. 

Er mag nicht das Finanzgenie sein, für das er sich gern ausgibt. Doch eines muss man Oliver Schulz scheinbar lassen: In der Planung und Ausgestaltung von Intrigen agiert er offenbar meisterlich. 

Nachdem er einmal mehr an der Übernahme der InfraTrust Fonds gescheitert war, holte der ehemalige BAC-Manager für seinen dritten Versuch noch einmal richtig aus: 

Anfang Juni 2011 ging bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine anonyme Strafanzeige ein. Wie zufällig wurde diese parallel auch über einen umfassenden Presseverteiler versandt. Darin wurde das gesamte Management der BAC-Gruppe, allen voran deren Gründer Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil, der Untreue bezichtigt. Sogar Treuhänder Stefan Bock von der Berlin Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, den Oliver Schulz bei dem Versuch der Übernahme der InfraTrust Fonds zu täuschen versucht hatte, wurde anonym der Untreue beschuldigt. 

Was den Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwalt Martin Steltner, seinerzeit verwunderte, war allerdings weniger die Anzeige an sich, sondern vielmehr die Aufmerksamkeit, die dieser zuteilwurde. Zahlreiche Medienanfragen, auch von GoMoPa.net, erreichten den Pressesprecher, der beharrlich feststellte: "Der anonyme Vorwurf lautet auf Untreue. Ob aber überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt, muss erst geprüft werden." 

Die meisten Redaktionen seriöser Medien erkannten sofort, was dahinter steckte, und ignorierten das Pamphlet: So bezeichnete beispielsweise das Manager Magazin diesen durchsichtigen Versuch, die BAC-Gründer zu diskreditieren, als "offensichtliche Finte". 

Zu den wenigen Journalisten, die sich seinerzeit ausführlicher mit dem Thema auseinandersetzen, gehörten Renate Daum von der inzwischen eingestellten Financial Times Deutschland sowie Dr. Tilman Welther vom Branchenmagazin Fondstelegramm. Ungeachtet der zu diesem Zeitpunkt dürftigen Faktenlage berichteten beide recht ausgiebig - unzweifelhaft zu Lasten der BAC und, wie GoMoPa.net-Nachfragen ergaben, ohne weitere Recherchen bei dem Unternehmen, deren Manager zu diesem Zeitpunkt gar nicht wussten, wie ihnen geschah, aber schon ahnten, wer hinter diesem perfiden Spiel steckte.. 

Und wie erwartet, tauchte dann auch Oliver Schulz auf. 

Als Informant von sogenannten Anlegerschutzanwälten wie etwa der Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Nittel mit Stammsitz in Heidelberg, der in Berlin ansässigen Kanzlei Gansel Rechtsanwälte sowie den in Stuttgart ansässigen Anlegerschutzanwälten der Kanzlei Brüllmann. 

Wie zufällig landete die fingierte Strafanzeige in den Briefkästen der Kanzleien. Die Taktik von Schulz war erkennbar: Er bot den Anwälten Unterlagen und Kontaktdaten an, auf deren Basis die Anlegeranwälte auf Mandantenfang gehen konnten. Vermeintlich geprellten BAC-Anlegern sollte geholfen werden. 

Für die Rechtsvertreter sprangen dabei einige Mandate heraus. Und quasi nebenbei und Dank betrieben sie eine PR- und Öffentlichkeitsarbeit, die Oliver Schulz seinem Ziel ein gutes Stück näher zu bringen schien: Er versuchte damit offenbar, die BAC und ihre Gründer gezielt zu diskreditieren. 

So veröffentlichte die Rechtsanwaltskanzlei Nittel am 21. Juni 2011 eine Stellungnahme, in der es hieß, die BAC habe Hals über Kopf ihre Geschäftsräume verlassen, niemand sei mehr erreichbar. Anleger sollten daher nicht zögern, eine Strafanzeige gegen das Management zu stellen und so eine Flucht der BAC-Manager zu verhindern. 

Tatsächlich war die BAC, wie GoMoPa.net damals schnell herausfand und berichtete, aus einem Gebäude in der Gormannstraße 22 in Berlin Mitte an den Potsdamer Platz 11 in Berlin Tiergarten umgezogen. "Wir sind weder plötzlich noch heimlich umgezogen", sagte BAC-Mitbegründer Franz-Philippe Przybyl seinerzeit gegenüber GoMoPa.net. "Nach 10 Jahren ist der Mietvertrag in der Gormannstraße 22 in Berlin-Mitte ausgelaufen, wir haben ihn ordentlich vor einem Jahr gekündigt. Am Potsdamer Platz 11 in Berlin-Tiergarten haben wir in dem Gebäude, in dem auch die Wirtschaftsprüfgesellschaft PricewaterhouseCoopers sitzt, etwas logistisch Besseres und zudem Günstigeres gefunden." 

Die BAC-Gründer und die mittlerweile bereits reichlich verunsicherten Anleger der InfraTrust Fonds und LifeTrust Fonds hatten diesen falschen Alarm gerade verdaut, da schlug Oliver Schulz den nächsten Haken: 

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte zwar entsprechende Ermittlungen aufgenommen, sah aber mangels Belegen für die erhobenen Vorwürfe keinen tatsächlichen Handlungsbedarf gegen das BAC-Management. 

Deshalb trat der geschasste BAC-Geschäftsführer persönlich in Erscheinung - mit einer diesmal offiziell durch ihn gestellten Anzeige gegen seine ehemaligen Partner bei der BAC. 

Dabei soll Oliver Schulz wieder nach bewährtem Muster vorgegangen sein: Aus dem Kontext gerissene Unterlagen und Satzfragmente aus Mails seien mit Unterstellungen und unbewiesenen Behauptungen gemixt worden. Für den tatsächlichen Zusammenhang entscheidende Informationen seien vorenthalten worden. 

Diesmal hatte sich Oliver Schulz wohl besser vorbereitet. Zum einen hatte er Dr. Rainer Frank, Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Berlin, verpflichtet. Der renommierte Strafverteidiger wirbt auf seiner Webseite unter anderem wie folgt für sich: 

Zitat:


Seit mehr als 20 Jahren arbeitet Rechtsanwalt Dr. Frank als Strafverteidiger und strafrechtlicher Berater von Unternehmen in Berlin. Er kennt die Berliner Strafjustiz, die Institution und viele Personen.


Das scheint zu stimmen, denn als sich endlich ein Richter gefunden hatte, der bereit war, die neuerlich gestellte Anzeige in Durchsuchungsbefehle münden zu lassen, wusste Oliver Schulz schon, wann genau Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt die BAC-Geschäftsräume sowie die Wohnungen der BAC-Gründer am 20. September 2011 aufsuchen würden. Und Oliver Schulz gab sein Scheinwissen gern weiter - unter anderem an die als in dieser Angelegenheit schon als besonders veröffentlichungsfreudig bekannten Dr. Tilman Welther vom Fondstelegramm sowie die Rechtsanwaltskanzlei Nittel. 

Besonders Dr. Tilman Welther engagierte sich. Mag man seine schnelle Veröffentlichung - die Beamten hatten ihren "Besuch" noch nicht abgeschlossen, da bat Dr. Welther die BAC-Geschäftsführung schon um eine Stellungnahme - noch als berechtigten journalistischen Ehrgeiz auslegen, muten seine weiteren Aktivitäten schon recht seltsam an. 

Noch am selben Nachmittag startete der Fondstelegramm-Herausgeber - ein in der Medien- und Finanzbranche bislang beispielloser Vorgang - einen Blog, in dem er schon einmal prophylaktisch eine Bewertung wagte: 

Zitat:


Der zentrale Vorwurf lautet, BAC habe in einem orchestrierten System Versicherungspolicen anstatt an externe Dritte zu verkaufen über zwischengeschaltete Zweckgesellschaften in andere Fonds der BAC-Gruppe eingebracht. Damit wären eine irreale Erfolgsstory aufgebaut und reale Zwischengewinne erzielt worden. Tausende Anleger, hunderte Vertriebspartner und die Öffentlichkeit wären über Jahre getäuscht worden.


Dieser Blog, in dem sich bald auch vermeintliche Anlegerschützer wie "Meister Wilhelm" tummeln, auf den etwas später eingegangen werden soll, besteht mit all diesen inzwischen nachweislich sachlich falschen Behauptungen fort. Welche Motivation Dr. Tilman Welther zu dieser scheinbaren Hexenjagd treibt, ist bis heute nicht nachvollziehbar. Auffällig ist, dass die Beiträge sowohl in diesem Blog als auch im Fondstelegramm inhaltlich wie auch zeitlich so erscheinen, dass sie Oliver Schulz zu nutzen scheinen - ein abgekartetes Spiel? 

Zudem: Ermittelt und bewiesen war zu diesem Zeitpunkt zwar noch gar nichts, doch die Medienmaschine lief schon auf Hochtouren. Einen Tag später war auch wieder die Kanzlei Nittel mit einer Pressemitteilung auf dem Markt. 

Darin gab die Anwaltskanzlei unumwunden zu, dass es schon bei der ersten, noch anonymen Strafanzeige Kontakt zu Oliver Schulz gegeben hatte: "Vor zwei Monaten berichteten wir über eine anonyme Strafanzeige, die der Staatsanwaltschaft Berlin zusammen mit umfangreichem Material zugeleitet worden war. Einen Teil der Unterlagen hatte uns der anonyme Anzeigenerstatter ebenfalls zur Verfügung gestellt. Bereits aus diesen Unterlagen hatte sich aus unserer Sicht der Verdacht ergeben, dass die von der BAC verbreiteten Erfolgsmeldungen über Verkäufe von Versicherungspaketen ausschließlich solche Geschäfte betrafen, die auf dem Umweg über zwischengeschaltete Gesellschaften mit anderen BAC Life Trust Fonds gemacht wurden." 

Ein Vorwurf, den die ILMG Management GmbH als Asset Manager der Life Trust Fonds inzwischen übrigens gleich mehrfach widerlegt hat. 

"Dass das Geschäftsmodell der Life Trust Fonds prospektgemäß, schlüssig und sinnvoll war, hat Anfang 2012 bereits ein von Anlegern der Life Trust Fonds in Auftrag gegebenes Sondergutachten beim Deutschen Institut für Kapitalanlagen ergeben", erläutert ILMG Management-Geschäftsführer Franz Philippe Przybyl. "Das von Professor Dr. jur. Bicanski geleitete Institut bestätigte unzweideutig die vorangegangenen Gutachten der Wirtschaftsprüfungsinstitute KPMG, BDO und Deloitte und kam darüber hinaus zu dem Schluss, dass sämtliche Policen-Transaktionen in jeder Hinsicht beanstandungsfrei gewesen sind." 

Und nicht nur das: Der entscheidende Vorwurf gegen die BAC, künstliche Zwischengewinne durch dafür eingeschaltete Zweckgesellschaften produziert zu haben, hat sich inzwischen komplett in Luft aufgelöst. 

Dies hätte sich von Anfang an auch leicht klären lassen, wenn nicht der zuständige Chief Financial Officer der BAC, eben jener Oliver Schulz, bei seiner Anzeige und Zeugenaussage zufällig die entsprechenden Buchhaltungsnachweise und Vertragsunterlagen vergessen hätte zu erwähnen.

So wurden aus Zahlungen der BAC Fonds an die Policeninhaber und deren Vertreter angebliche künstliche Zwischengewinne für die BAC und damit die Grundlage des Vorwurfes der Veruntreuung geschaffen. So einfach ist es also in Deutschland, ein Unternehmen und dessen Ruf zu diskreditieren. Noch schlimmer allerdings: Mit dieser Verleumdungsaktion wurden auch Tausende Anleger der LifeTrust Fonds geschädigt. In den USA würde ein solches Vorgehen als "obstruction of justice" mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft - wohl ein weiterer Grund für Oliver Schulz, sich nicht mehr in die USA zu trauen. 

Auch die bereits erwähnte Renate Daum, die nicht nur für die damals noch existente Financial Times Deutschland schrieb, sondern auch für das Internetportal Graumarktinfo.de, beteiligte sich an Vermutungen über die BAC und griff dazu auch gern auf Stellungnahmen von Michael Minderjahn zurück. Minderjahn ist Anwalt in einer Kanzlei in Heidelberg - der aufmerksame Leser ahnt es bereits - namens Nittel. Da passt es zusätzlich gut ins Bild, dass die Kanzlei Nittel exakt zu dieser Zeit auch eifrig Anzeigen auf www.graumarktinfo.de schaltete. Im Gegenzug wurden die Anwälte der bis dato eher unbedeutenden Kanzlei aus Heidelberg in der Financial Times zu gern zitierten "Experten", insbesondere zum Thema BAC. 

So zitierte Renate Daum Rechtsanwalt Minderjahn in einem Bericht über die Restrukturierungsmaßnahmen der LifeTrust Fonds ("Life-Trust-Fonds brauchen Geld" vom 15. März 2012), bediente sich seiner Expertise aber auch bei anderen Themen wie etwa in einem Artikel über Vermittlerprovisionen bei Geschlossenen Fonds ("Zweistellige Prozentsätze" vom 6. Juli 2012). In diesem Artikel etwa zitiert Renate Daum Rechtsanwalt Minderjahn mit der weisen Aussage: "Grundsätzlich kann man sagen, dass die Höhe der Provisionen die Höhe des Risikos des Anlageprodukts widerspiegelt." 

Bedauerlicherweise versäumten sowohl Dr. Tilmann Welther wie auch Renate Daum in der Folge, die BAC-Manager zu den angeblichen Zwischengewinnen zu befragen. Sie hätten die Buchhaltungs- und Vertragsunterlagen ebenso wie GoMoPa.net problemlos einsehen können. Aber damit hätte es natürlich keine verkaufsträchtige "Bad-Story" gegeben. 

Doch trotz dieser Unterstützung musste Oliver Schulz sich offenbar eingestehen, dass er nicht im gewünschten Tempo vorankam. Deshalb "zündelte" er erneut - diesmal mit einer neuen Strategie: 

Da sich die Anleger der InfraTrust Fonds offenbar durch die bisherigen Aktionen von Schulz nicht so tiefgehend verunsichern hatten lassen, dass sie das Vertrauen in das BAC-Management verloren hatten, mutierte der ehemalige Bestattungsunternehmer zum Anlegerschützer. Zunächst unter dem Pseudonym Dr. Wilhelm Meister, der - schon wieder so ein Zufall - erstmals am 4. November 2011 im Blog von Dr. Tilman Welther auftritt. 

Hier fordert Schulz/Meister im Zusammenhang mit der seinerzeit angekündigten Gesellschafterabstimmung über die Veräußerung der für das Management des US-Mobilfunkgeschäfts verantwortlichen Projektgesellschaften an den Schweizer Investor ENEX Management Group S.A. Vertriebspartner dazu auf, ihre Kunden gezielt zu beeinflussen: 

Zitat:


Sehr geehrte Anlageberaterin, sehr geehrter Anlageberater, 

(...) Was können Sie tun, um die Situation aufzuklären und Ihre Anleger zu schützen? 

1. Ihre Anleger müssen handeln und die geplanten Gesellschafterbeschlüsse ablehnen.

Sie müssen Ihre Anleger aktiv ansprechen und dazu auffordern, dass Sie die geplanten Beschlüsse ablehnen. Unter VII. der Einladung zur Gesellschafterversammlung ist eine Vollmacht beigefügt. Infra Trust Anleger können die Treuhandkommanditistin oder einen anderen Gesellschafter, Treugeber, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bevollmächtigen und zusätzlich (!!!!) weiter unten in dem Formular VII. Vollmacht die Weisung erteilen, zu 

Top 3a) mit Ablehnung und 

Top 3b) mit Ablehnung 

zu stimmen. 

Diese Vollmacht muss im Original an den Bevollmächtigten so schnell wie möglich übergeben werden. Selbstverständlich können die InfraTrust Anleger auch selbst zur Gesellschafterversammlung gehen. Dabei ist zu beachten, dass das der Einladung beigefügte Formular VI. Anmeldeformular rechtzeitig an die BAC gefaxt wird. 

2. Wir empfehlen Ihnen gegen die BAC-Gründer Franz-Philippe Przybyl, Nikolaus Weil und Stefan Beiten sowie gegen Akram Baker, Arthur Davis ebenso wie Melissa Spinella, Sebastien Koechli und Romain Gay-Crosier Strafanzeige wegen Untreue, Betrug und Kapitalanlagebetrug zu stellen. (...) 

Dr. Wilhelm Meister 
Der Anlegerschutz


Um seinen Empfehlungen Nachdruck zu verleihen, verweist Schulz/Dr. Meister auf einen Artikel, der gerade in der Financial Times Deutschland und parallel auf www.graumarktinfo.de erschienen ist. Autorin ist - drei Mal darf der geneigte Leser raten - Renate Daum. Hier schließt sich der Kreis wieder einmal, aber nicht zum letzten Mal? 

Heute sind (fast) alle Beteiligten schlauer. In der Schadenersatzklage gegen Oliver Schulz, über welche die InfraTrust-Gesellschafter in den für den 2. und 3. September 2013 in Berlin angesetzten Gesellschafterversammlungen abstimmen, heißt es: 

Zitat:


Herr Schulz agiert nicht nur unlauter und pflichtwidrig; sein gesamter Tatplan, den er von Anfang an zielgerichtet verfolgte, ist kriminell. Im Bereich der Kriminalität hat sich dafür ein passender Begriff verfestigt: "White Collar"-Kriminalität; mit weißem Kragen und scheinbar seriösem Auftreten sind diese Täter jedoch nicht weniger gefährlich als gewöhnliche Diebe, im Gegenteil aufgrund ihrer Einflussnahmemöglichkeiten können sie einen weitaus größeren Schaden verursachen. Das passt zu Oliver Schulz, der kommunikativ stets sicher agiert und zunächst einen seriösen Eindruck vermittelt, dabei aber bewusst und offenkundig die zivil- und strafrechtlichen Grenzen des Erlaubten überschreitet. All dies in der Hoffnung, dass niemand in der Lage wäre, dies nachzuvollziehen.


Aber im Jahr 2011 ist Oliver Schulz noch lange nicht am Ende: 

Dr. Wilhelm Meister gibt seine "Empfehlungen" an Vertriebspartner noch vielfach ab. Und sein Schöpfer geht sogar noch weiter: Unter dem tatsächlichen Namen eines ahnungslosen Vertriebspartners wirbt Oliver Schulz bei Vertrieben und Anlegern für seine scheinbar kriminellen Absichten - zum Leidwesen des Geschäftsbetriebes, der Vertragspartner sowie der Anleger und Vertriebe der InfraTrust Fonds. 

Das lesen Sie im nächsten Teil der Recherche von GoMoPa.net über die BAC und Oliver Schulz mit dem Titel "Sworn hilft Anlegern - und vor allem sich selbst. Was wollen Oliver Schulz und Rosa Hong mit den Fonds?"

 BAC-Gruppe: Die Tricks des mutmaßlichen Firmenplünderers Oliver Schulz 


Im ersten Teil der Serie über die BAC-Gruppe und deren Ex-Finanzchef Oliver Schulz (43) aus Berlin Schlachtensee hatte der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net darüber berichtet, wie sich der heutige Geschäftsführer der Sworn-Gruppe bei den Gründern der BAC andiente, deren Vertrauen gewann und dann damit begann, Mittel und Kontakte der BAC für eigene Geschäfte zu missbrauchen, die das ihm anvertraute Mobilfunkmastgeschäft der BAC InfraTrust Fonds mit einem zwischenzeitlichen Schaden von 30 Millionen US-Dollar an den Rand des Ruins getrieben haben soll. Schulz streitet die Vorwürfe ab und schiebt den Schwarzen Peter den BAC-Gründern zu. 

Auf den bevorstehenden Gesellschafterversammlungen der BAC InfraTrust Sechs und Acht GmbH & Co. am 3. September 2013 im Berliner Novotel in Mitte sollen die Anleger darüber abstimmen, ob gegen Oliver Schulz und seinen Geschäftspartner Dr. Heinrich Böhmer eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe am Landgericht Berlin eingereicht wird. Vorgeworfen werden Schulz Pflichtverletzungen, Assetverschiebungen und Vereitelung von Geschäftschancen. 

Schulz selbst weist die Vorwürfe als Lügen von sich und stellte über seinen Anwalt Juri Schleicher für die bevorstehenden Gesellschafterversammlungen den Gegenantrag, die jetzige Fondsgeschäftsführung der InfraTrust Fonds rauszuwerfen und gegen eine noch von ihm zu benennende Firma auszutauschen, da sich die jetzige Fondsverwaltung immer noch von den BAC-Gründern Stefan Beiten und Nikolaus Weil beraten lassen würde. Es wäre für Schulz eine Rückkehr zu den BAC-InfraTrust Fonds durch die Hintertür. 

Der von Schulz angegriffene Fondsgeschäftsführer Stephan Bückl verwies in seiner Einladung zur Gesellschafterversammlung jedoch darauf, dass die BAC-Gründer nicht nur ein gültiges Beratungsmandat vom gerichtlich bestellten Treuhänder erhalten haben, welches sie seit Januar 2011 sogar unentgeltlich ausübten, sondern dass Beiten und Weil im Juni 2012 darüber hinaus eine Million Dollar aus ihrem Privatvermögen über den US-Mobilfunkmast-Verwalter CIG in die InfraTrust Fonds investierten und diese so vor einer drohenden Insolvenz retteten. 

Schulz dagegen habe sich eher als Firmenplünderer verhalten, wie interne BAC-Untersuchungen im Nachhinein ergaben. 

So wie jetzt mit dem Versuch, auf der kommenden Gesellschafterversammlung das Fondsmanagement auswechseln zu lassen, soll Schulz schon in seiner zweijährigen BAC-Amtszeit in den Jahren 2009 und 2010 mit etlichen Tricks versucht haben, "an die werthaltigen Mobilfunktürme in den USA zu kommen", wie es in der Einladung von Fondsgeschäftsführer Stephan Bückl heißt. 

GoMoPa.net-Recherchen ergaben: So trickreich habe Oliver Schulz versucht, das Vermögen der BAC-Gruppe ins Eigentum der Sworn-Gruppe zu überführen. 

Nachdem Oliver Schulz vor vier Jahren im Rahmen seiner angeblichen Restrukturierung der BAC Gruppe in den USA sämtliche konzerninternen Controlling- und Governance-Prozesse eliminiert hatte, täuschte er die nichtsahnenden BAC-Gründer Stefan Beiten, Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl mit hochtrabenden Plänen zum Ausbau des Managements vor Ort. 

Zu diesem Zeitpunkt, Ende 2009, hatte sich das US-Mobilfunkgeschäft der BAC Gruppe zumindest hinsichtlich der Kapitalaufnahme sehr positiv entwickelt. Die so eingesammelten Finanzmittel investierten Oliver Schulz und sein amerikanischer Kollege vor Ort, Dan Ryan, allerdings zunächst lediglich in Frühphasenprojekte, sogenannte Rings, und den verschwenderischen und im Ergebnis sinnlosen Aufbau eines teuren Managementapparats. 

Als die BAC 2010 endlich nachhaltig in den Erwerb von Funkturmportfolios investierte, werteten die BAC-Gründer dies als erstes Anzeichen für den beginnenden Erfolg des Managements von Oliver Schulz in den USA. Tatsächlich aber sollen die Investments von Oliver Schulz und Dan Ryan nicht etwa einer durchdachten Strategie, sondern mehr einer Art "Zufallsprinzip" gefolgt sein. 

Dass er dieses Geschäft in keiner Form beherrscht habe, störte Oliver Schulz offenbar wohl nicht. Wichtig sei ihm etwas anderes gewesen: Er soll mit dem Mobilfunkinfrastruktur-Geschäft zunehmend versucht haben, die eigene Bilanz zu stärken. 

So habe er veranlasst, dass die neu aufgelegten Private Placement Fonds (ITP 7 und 9) sowie die Publikumsfonds IT 2 und 5 über atypische stille Beteiligungen in den US-Dienstleister CIG investierten. 

Auffällig dabei war: 

Bilanziell wiesen einigen der Fondsbeteiligungen auch die Wertansätze von Frühphasenprojekten ("Rings") aus. Hierzu hatten Oliver Schulz und Dan Ryan eigens Wertgutachten in Auftrag gegeben. Ziel der beiden selbsternannten Infrastruktur-Spezialisten sei es auch gewesen, auf dieser Eigenkapitalgrundlage Fremdkapital aufzunehmen. Dazu führten Oliver Schulz und Dan Ryan Gespräche mit Banken wie Goldman Sachs. Eine nachhaltige Finanzierung scheiterte jedoch früh an der fehlenden Erfahrung dieses Managements, die in den Gesprächen auch den Vertretern der Banken offenbar wurde, und der mangelnden Kapitalmarktfähigkeit des Unternehmens. 

Die nicht eindeutige Strategie sowie die anhaltenden Misserfolge des Duos Schulz / Ryan hatten mittlerweile zu Verärgerung und Argwohn bei den BAC-Gründern geführt. 

Als dann Mitte 2010 die im Lebensversicherungsbereich fremdfinanzierende Bank Wells Fargo unerwartet die Finanzierung des Lebensversicherungs-Portfolios samt Refinanzierung über eine Kapitalmarktverbriefung kündigte, sah Oliver Schulz seine Chance offenbar gekommen: Er habe seinen ersten Versuch einer feindlichen Übernahme gestartet - mit einem einfachen, aber trickreichen Plan: 

Die BAC Gruppe, der Bereich der Lebensversicherungen und die Mitgesellschafter sollten scheinbar mit sämtlichen Verbindlichkeiten in den Bankrott getrieben werden. Parallel hierzu sollten die BAC-Gründer öffentlich und juristisch für mögliche Verluste verantwortlich gemacht werden. 

Gleichzeitig habe Oliver Schulz das inzwischen erfolgreich etablierte Mobilfunkgeschäft übernehmen und im eigenen Namen fortführen wollen, indem er Verbindlichkeiten der BAC-Gruppe und den Lebensversicherungen zuweisen und sämtliches werthaltiges Anlagevermögen in seine neu gegründete Gesellschaft überführen wollte - ähnlich wie im Märchen das "Aschenputtel": Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen. Einnahmen und Vermögenswerte sollten in die Firmen übergehen, die Oliver Schulz zu übernehmen gedachte. Risiken und Verbindlichkeiten sollten in der BAC-Gruppe verbleiben und den einstigen Partnern "wie ein Mühlstein um den Hals gehängt werden", wie es Oliver Schulz in einer E-Mail formulierte, die GoMoPa.net vorliegt. 

Um diesen Prozess zu beschleunigen und sich gleichzeitig möglichst unauffällig Liquidität für sein eigenes Unternehmen zu beschaffen, habe Oliver Schulz bewusst Gebührenzahlungen an die BAC für Geschäftsbesorgung und Dienstleistungen zurückgehalten. 

Anfang Oktober 2010 konfrontierte Oliver Schulz die BAC-Gründer mit der Idee einer Trennung der Geschäftsbereiche. 

Dazu läutete er eine Serie von Gesprächen zwischen ihm und seinen Mitgesellschaftern unter Leitung eines internen Beraters als sogenannten "Coach" ein. Dieser war, wie sich später herausstellte, ein Vertrauter von Schulz. Ziel war zunächst eine Trennung der Geschäftsbereiche. Als diese Bemühungen scheiterten, kündigte Oliver Schulz seinen Partnern am 28. Oktober 2010 überraschend an, er würde seinen Arbeitsvertrag kündigen. Gleichzeitig gab er vor, im Rahmen eines "Management Buy-Outs" beziehungsweise eines "Carve-Outs" mindestens 51 Prozent der Mobilfunkbeteiligungen und Mitarbeiter übernehmen zu wollen. In diesem Zusammenhang sollten selbstverständlich auch die zum Aufbau des Mobilfunkbereichs gewährten Konzerndarlehen mit übernommen worden. 

Zwar schenkten die BAC-Gründer dem Vorhaben von Oliver Schulz durchaus Glauben, hatten aufgrund der jüngsten Vorkommnisse aber kein volles Vertrauen mehr in ihn. Im November 2010 gab die BAC bekannt, dass man Oliver Schulz als Mit-Geschäftsführer der BAC Holding abberufen habe. 

Unabhängig davon sollten die Verhandlungen für ein "Management Buy-Out" beziehungsweise "Carve-Out" fortgesetzt werden. Dazu sollten Oliver Schulz und der interne Berater die entsprechenden Zahlengrundlagen aufbereiten. Diese Verhandlungen zogen sich bis Ende November 2010 hin. Durchaus mit Kalkül, wie sich später zeigte. Denn Oliver Schulz führte offenbar sämtliche Gespräche und Verhandlungen lediglich zum Schein. 

Sein eigentliches Ziel sei wohl ein ganz anderes gewesen: Der Aufbau seines eigenen Unternehmens Sworn Capital. So ist es denn rückblickend betrachtet auch nicht verwunderlich, dass Oliver Schulz die "Carve-Out"-Verhandlungen Ende November 2010 scheitern ließ. Unter anderem hatte er sich geweigert, die im Rahmen der Verhandlungen zwingend notwendigen Auskünfte über Darlehensstände innerhalb des Konzerns zu erteilen. 

Tatsächlich habe Oliver Schulz zwischenzeitlich einen anderen Plan forciert: 

Unter dem Vorwand einer angeblicher Refinanzierungs-Anforderung hatte sich Oliver Schulz vom Treuhänder der InfraTrust Fonds IT 2, 5, 6 und 8 sowie ITP 7 und 9 die erforderlichen Vollmachten angefordert und so praktisch erschlichen, um in diesen die Komplementärgesellschaften mit einer von ihm privat kontrollierten Gesellschaft namens CSK Management GmbH heimlich auszutauschen. 

Tatkräftige Unterstützung habe ihm dabei beispielsweise die damalige BAC-Mitarbeiterin Chloe Kohlhoff geleistet, die heute Partnerin von Schulz innerhalb der Sworn-Gruppe ist. Sie und andere BAC-Mitarbeiter ermöglichten Schulz damals den Austausch sowie die Kontrolle über die Komplementärgesellschaften. 

In einem zweiten Schritt fingierte Oliver Schulz auf Grundlage des drohenden Scheiterns der Kreditverlängerung durch Wells Fargo ein - augenscheinlich unbegründetes - Insolvenzszenario und drohte, innerhalb einer von ihm berechneten 21-Tage-Frist Konkursantrag beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg zu stellen. 

Auf diese Weise wollte Oliver Schulz anscheinend eine nicht zu kontrollierende Zwangslage für die Mitgesellschafter und die BAC herbeiführen und sich ohne einen Cent Aufwand eine Unternehmensgruppe mit zehnjähriger Historie einverleiben. Die BAC-Gründer standen also plötzlich vor der Wahl: Entweder unterschreiben Stefan Beiten, Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl einen von Oliver Schulz einseitig aufgesetzten "Sanierungsvertrag" ohne Diskussion oder er stellt am nächsten Tag Insolvenzantrag. An diesem Punkt jedoch reagierten die BAC-Verantwortlichen endlich konsequent: Sie beriefen Oliver Schulz mit sofortiger Wirkung von allen Ämtern ab. 

Unbeeindruckt hiervon ließ Oliver Schulz die erstaunten BAC-Gesellschafter wissen, dass er von nun an doch die Kontrolle über sämtliche Fonds und deren Vermögen übernommen habe. Dazu legte er Vollmachten vor, die er sich, wie sich später herausstellte, vom Treuhänder der InfraTust Fonds, Stephan Bock von der Bock Berlin Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, erschlichen hatte. 

"Ich habe damals von Herrn Schulz beziehungsweise von ihm angewiesene Mitarbeiter der BAC schlichtweg falsche Informationen bekommen, um mich dazu zu bewegen, eine Handelsregistervollmacht auszustellen", erinnert sich Stephan Bock. "Erst danach habe ich erkannt, dass die Absichten des Herrn Schulz alles andere als ehrenhaft und auf den Schutz der Gesellschafter der Fondsgesellschaften ausgerichtet waren. Deshalb habe die missbräuchlich erwirkte Handelsregistervollmacht unverzüglich zurückgefordert." 

Letztlich misslang das Vorhaben. Das Urteil hierfür folgte spät, dafür aber umso deutlicher: 

Am 18. Juni 2013 wurde Oliver Schulz vor dem Landgericht Berlin (AZ: 98 O 67/11) zu Schadensersatz wegen der treu- und pflichtwidrigen Auswechslung der Komplementärgesellschaft der InfraTrust Fonds im Dezember 2010 verurteilt. Auf der Grundlage dieses Urteils in Höhe eines ersten Teilbetrags von 32.000 Euro wird der jetzige InfraTrust-Geschäftsführer Stephan Brückl weitere Forderungen in den USA sowie für die durch die Verzögerungen entstanden Schäden einklagen. 

Weiterhin wird die Geschäftsführung der IT-Fonds prüfen, in welchem Umfang die von Oliver Schulz begangene Pflichtverletzung auch den Tatbestand der strafrechtlichen Untreue erfüllt und strafrechtliche Maßnahmen zu veranlassen sind. 

Doch Ende 2010 war diese Entwicklung noch nicht abzusehen. Mit einstweiligen Verfügungsverfahren in Deutschland und in den USA versuchten die BAC-Gründer die Kontrolle über das von ihnen aufgebaute Geschäft zurückzugewinnen. Doch trotz der eindeutigen gerichtlichen Beschlüsse weigerte sich Oliver Schulz, die von ihm kontrollierten Fonds sowie deren Vermögen herauszugeben - übrigens ein Effekt, der auch aktuell immer wieder zu beobachten sei: 

Die jüngst gegen ihn erwirkten Gerichtsbeschlüsse, beispielsweise das Verbot, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung für die Fonds InfraTrust 6 und 8 einzuberufen, missachtete Oliver Schulz gleich mehrfach. Seinerzeit musste die BAC daraufhin den laufenden Vertrieb der Fondsbeteiligung IT 8 und im weiteren Verlauf das gesamte Emissionshausgeschäft einstellen. In der Folge musste ein Großteil der Belegschaft in Deutschland kurzfristig entlassen werden. 

Um die inzwischen begonnene Sanierung der BAC-Gruppe und die Substanz der BAC-Fonds nicht neuerlich zu gefährden, beschlossen die BAC-Gründer "gute Miene zu bösem Spiel" zu machen: 

Sie entwickelten einen Vergleichsvorschlag, innerhalb dessen Oliver Schulz straffrei ausgegangen wäre und überdies die für seine Privatausgaben und Luxussanierung unterschlagenen 1,3 Millionen US-Dollar hätte behalten dürfen. Doch das war Oliver Schulz nicht genug. Abermals zog er die Verhandlungen in die Länge, um sich so Zeit für den Aufbau seiner Sworn-Gruppe zu verschaffen. Einige BAC-Mitarbeiter, die heute für Sworn tätig sind, hätten Schulz dabei komfortabel mit BAC-Daten und Unterlagen ausgestattet. 

Doch offenbar obsiegte die Angst vor Strafverfolgung, speziell in den USA, vor der Schulzschen Dreistigkeit: Letztlich lenkte Schulz ein. Er widerrief vor einem US-Gericht seine unwahren Tatsachenbehauptungen über die BAC-Gruppe und deren Gründer. Um einer Strafverfolgung in den USA wegen falscher Behauptungen vor Gericht zu entgehen, entschuldigte sich Oliver Schulz sogar schriftlich beim zuständigen US-Bundesrichter. 

Doch sein "Bedauern" hielt nicht lange an. 

Kaum war er samt Familie aus den USA ausgereist, widerrief er in Pressemitteilungen seinen Widerruf. Nun droht dem Sworn-Gründer in den USA zusätzlich ein Strafverfahren wegen Meineids. Wohl auch deshalb ist Oliver Schulz in den USA nicht mehr gesehen worden. Nach Informationen von GoMoPa.net hat er sich schon vor geraumer Zeit nach Südafrika abgesetzt. 

Doch ein mutmaßlicher "Corporate Raider" (Firmenplünderer) wie Oliver Schulz, er hatte ähnliches schon bei seinem vorherigen Arbeitgeber, dem Bestattungsunternehmen Grieneisen AG, versucht, lässt sich von vertraglichen Vereinbarungen, gerichtlichen Beschlüssen und geltenden Gesetzen nicht von seinem Vorhaben abhalten. 

Zwar erklärte er sich seinerzeit bereit, das Fondsvermögen im Rahmen auf Basis eines "Memorandum of Understanding" (Vergleich) herauszugeben, doch mit einer ganz neuen Taktik stiftet er nun eine solche Verwirrung unter den InfraTrust-Anlegern, dass einige Gesellschafter gar einen verlustreichen Ausstieg (Versteigerung) der Fonds prüfen ließen. 

Wie Schulz aktuell trickst, täuscht und tarnt, um doch noch an die InfraTrust Fonds heranzukommen, lesen Sie im nächsten Teil.

 

 BAC: Neue Ermittlungen gegen Ex-Finanzvorstand Oliver Schulz 




Auf ihn lasteten vor 5 Jahren alle Hoffnungen des Berliner Emissionshauses BAC Berlin Atlantic Capital. Oliver Schulz aus Berlin Schlachtensee, der zuvor mehrere Bestattungshäuser in Görlitz, Dresden und Berlin geführt hatte, wurde von einem Headhunter angeworben und sollte ab dem 1. August 2008 als neuer Finanzvorstand der BAC Gruppe in Atlanta (USA) das Funkmastgeschäft für mehrere Infrastrukturfonds InfraTrust aufbauen. 

Doch am 7. Dezember 2010 wurde Schulz fristlos gefeuert. Wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net erfuhr, hätten Wirtschaftsprüfer aufgedeckt, dass Schulz in den Jahren 2009 und 2010 BAC-Firmengelder für seine eigene Funkmastfirma Sworn (Verschwörung), für die Schulausbildung seiner drei Kinder in den USA und eine aufwändige Renovierung einer Privatvilla seiner Frau Cathrin in Berlin Schlachtensee in Höhe von rund 1,2 Millionen US-Dollar verwendet haben soll.

Die BAC Gruppe zeigte ihren Ex-Finanzvorstand bei der Berliner Staatsanwalt an, zog dann aber die Anzeige wieder zurück, weil sich Oliver Schulz bereit erklärte, aus den Fonds abgezogene Gelder in Millionenhöhe wieder zurückzuführen. 

Die Gelder waren aber eingefroren, weil Oliver Schulz die Fonds in den USA insolvent gemeldet hatte. Er behauptete außerdem gegenüber einem US-Gericht, die BAC Gruppe betreibe ein Schneeballsystem. 

Um aber einer Strafverfolgung zu entgehen, widerrief Schulz seine Anschuldigung. Die InfraTrusts durften weiterarbeiten. 

Doch das Ausmaß der Verwüstung, das Schulz hinterlassen habe, sei so groß, dass die BAC Gruppe letztes Jahr erneut eine Strafanzeige gegen Schulz stellte. 

Die eingereichten Belege waren wohl so überzeugend, dass der Generalstaatsanwalt von Berlin jetzt die Staatsanwaltschaft anwies, das Ermittlungsverfahren gegen Oliver Schulz (Aktenzeichen 241Js 398/12) neu aufzurollen. 

Das habe die Generalstaatsanwaltschaft der Geschäftsführung der BEVW GmbH, der Nachfolgegesellschaft der ehemaligen Berlin Atlantic Capital (BAC) Gruppe, mitgeteilt, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net heute von BEVW-Pressesprecher Stephan Clausen erfuhr. 

Sprecher Clausen führt in seiner Erklärung aus:

 

Zitat:


Die beiden Geschäftsführer der BEVW, Stefan Beiten und Nikolaus Weil, hatten bereits im vergangenen Jahr wegen Vernichtung von Geschäftsunterlagen (§ 283 Abs. 1 Nr. 8 Strafgesetzbuch) sowie Urkundenunterdrückung (§ 274 Strafgesetzbuch) Strafanzeige gegen Oliver Schulz gestellt. 

Hintergrund: 

Der ehemalige Geschäftsführer der von Stefan Beiten und Nikolaus Weil gegründeten BAC Gruppe hatte nachweislich eine Mitarbeiterin angewiesen, Unterlagen und Dokumente der BAC Gruppe, im speziellen der InfraTrust Fonds, zu zerstören. 

Außerdem hatte Oliver Schulz sich an mehreren BAC Gesellschaften privat bereichert. 

"Die BAC- aber auch die Infratrust-Fonds wurden aufgrund zerstörter, aber auch unzureichend geordneter Geschäftsunterlagen in den vergangenen Jahren wiederholt beeinträchtigt", erklärt Nikolaus Weil. 

"Allein die Wiederaufarbeitung der Buchhaltung in den USA hat fast über zwei Jahre in Anspruch genommen, ebenso die genaue Zuordnung von Verträgen, Geschäftspapieren und sonstigen Unterlagen, die von der ehemaligen Geschäftsleitung unter Oliver Schulz und Dan Ryan in einem offensichtlich bewusst angerichteten Chaos hinterlassen wurden." 

Insofern, so der BEVW-Geschäftsführer, seien die Strafanzeige und die jetzt wieder aufgenommene Strafverfolgung nur konsequent und folgerichtig. 

Die Firma, dessen Geschäftsunterlagen seinerzeit auf Veranlassung von Oliver Schulz gelöscht worden waren, ist das BAC-Unternehmen "Patus 602", das zwischenzeitlich sogar als Sworn Group GmbH betrieben wurde und heute von Dr. Heinrich Böhmer als IT Anlegerschutz GmbH geführt wird - angeblich und nach Darstellung von Oliver Schulz und Dr. Heinrich Böhmer auf Veranlassung der Anleger der InfraTrust Fonds. 

Tatsächlich dient dieses Unternehmen lediglich dazu, die "feindliche Übernahme" der InfraTrust Fonds zu unterstützen.


GoMoPa.net bat Oliver Schulz um eine Stellungnahme und erhielt folgende Antworten: 

GoMoPa.net: Was sagen Sie zu der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens 241Js 398/12 gegen Sie? Was war denn die Einstellungsbegründung, und was ist der neue Fakt, der zur Wiederaufnahme geführt hat? 

Oliver Schulz: "Dass das Ermittlungsverfahren teilweise wieder aufgenommen wurde, hat nichts mit dem gestern verkündetem Urteil zu tun. Bereits im Herbst 2012 wurden die Ermittlungen aufgrund einer Beschwerde der Kanzlei Herbst Bröcker in einem Punkt aus eher formalen Gründen wieder aufgenommen - in allen übrigen Punkten ist das Verfahren weiterhin eingestellt. 

Dass die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden, ist übrigens lediglich auf eine Falschaussage von Stefan Beiten zurückzuführen." 

GoMoPa.net: Stimmt es also nicht, was Nikolaus Weil und Stefan Beiten in der Strafanzeige vom letzten Jahr gegen Sie behaupten? Sie hätten eine Mitarbeiterin angewiesen, Unterlagen und Dokumente der BAC Gruppe, im speziellen der InfraTrust Fonds, zu zerstören. Sollte mit der Löschung der Geschäftsunterlagen der Versuch einer feindlichen Übernahme der InfraTrust Fonds durch Sie vertuscht werden? 

Oliver Schulz: " In Bezug auf den Treuhandvertrag, den ich angeblich vor Stefan Beiten verheimlichen wollte, ist es tatsächlich so, dass dieser nachweislich falsche Vorwurf der Herren Beiten und Weil dazu geführt hat, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetrugs und der falschen Verdächtigung (Aktenzeichen: 241 Js 740/12) ermittelt: 

Stefan Beiten trug unter anderem auch in einem Zivilverfahren vor, dass er von dem besagten Treuhandvertrag erst verspätet und nur durch Wiederherstellung von durch mich gelöschten Email erfahren habe. Tatsächlich aber hat Stefan Beiten diesen - von mir angeblich verheimlichten - Treuhandvertrag am selben Tag wie ich von einer Mitarbeiterin zugemailt bekommen. Der Betreff der E-Mail "RAV Treuhandvertrag" und ihr Text sind absolut eindeutig: "Hallo Herr Beiten, haben Sie nach diesem Treuhandvertrag gefragt? Das pdf habe ich heute erhalten. Schönen Gruß, Helena Decker". 

Stefan Beiten hat also aktiv nach dem Treuhandvertrag gefragt und ihn am selben Tag per E-Mail erhalten. Das haben die Verantwortlichen der BAC allerdings in ihrer Strafanzeige nicht erwähnt, geschweige denn die fragliche Mail beigefügt, da sich sonst ihre Anzeige nicht mehr hätte aufrecht erhalten lassen. Dass die Herren in ihrer Strafanzeige und dem Zivilverfahren offensichtlich nachweislich gelogen haben ("Vielmehr hat Herr Schulz veranlasst, dass die relevanten Urkunden vor Kenntniserlangung, insbesondere durch Herrn Beiten, wieder vernichtet wurden"), war Grund genug für die Staatsanwaltschaft, gegen Stefan Beiten und Nikolaus Weil wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetrugs und der falschen Verdächtigung zu ermitteln. 

Im Übrigen habe ich Frau Decker nicht angewiesen, diesen Vertrag zu löschen. Da die Unterlagen vertraulich und Frau Decker und Herrn Beiten bekannt waren, hatte ich am Abend jenes Tages der Geschäftsführerin, die in den Mailverkehr involviert war, geantwortet, dass Frau Decker die vertraulichen Dokumente löschen möge, aus dem einfachen Grund, dass sie nicht länger auf dem E-Mail-Server liegen und damit von Unberechtigten eingesehen werden könnten. Und ebenfalls nicht uninteressant: Die Löschung der Dokumente ist nie erfolgt, was die Falschaussage von Stefan Beiten noch untermauert. 

Im Übrigen gab es nie den Versuch einer feindlichen Übernahme der InfraTrust-Fonds, auch wenn das von den BAC-Verantwortlichen immer wieder und wieder - einem Mantra gleich - behauptet wird. 

Es war nie geplant, die Stimm- und Vermögensrechte an den Fonds zu übernehmen. Daran ändern auch die gebetsmühlenartigen Wiederholungen nichts. Darüber hinaus hatte die Vorratsgesellschaft patus 602. damals absolut nichts mit den InfraTrust-Fonds zu tun, es handelte sich um eine bis dato nicht genutzte Vorratsgesellschaft, die für die BAC genutzt werden sollte, deren mehrfach angebotene Übertragung auf die BAC die Herren Beiten und Weil jedoch abgelehnt haben." 

GoMoPa.net: Die beiden behautpten, Sie, Herr Schulz, hätten sich an mehreren BAC Gesellschaften privat bereichert. 

Oliver Schulz: "Mitte Januar 2011 haben die BAC und ich ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, in dem die gegenseitigen Ansprüche geregelt sind. Leider haben sich die Herren Beiten, Weil und Przybyl und andere bei ausstehenden Gehaltszahlungen an mich nicht an die Vereinbarungen gehalten, weshalb die BAC vom Landgericht zur Leistung der entsprechenden Gehaltszahlungen verurteilt wurde. 

Wenn Sie mit der Frage auf die von GoMoPa bereits 2011 erhobenen haltlosen Behauptungen anspielen, finden Sie ausreichende Informationen hierzu in der Klage gegen Goldmann Morgenstern & Partners LLC (GoMoPa), Gomopa GmbH, Stefan Beiten, Nikolaus Weil, Michael Oehme (Aktenzeichen: 27 O 422/12). Sollte Ihnen die Klageschrift wider Erwarten nicht vorliegen, reiche ich Sie Ihnen gerne nach." 

GoMoPa.net: Herr Schulz, wir danken für das Interview. 

Obwohl wegen Oliver Schulz und seines ebenfalls gefeuerten Vorstandskollegen Dan Ryan zwei Infrastrukturfonds vorzeitig geschlossen werden mussten und weitere Fonds über einen längeren Zeitraum keine Reinvestition vornehmen konnten, gibt Schulz wohl nicht auf, den einen oder anderen InfraTrust Fonds doch wieder als Manager übernehmen zu können. 

Dafür hat Schulz am 14. März 2013 für Vertriebe und Anleger den Blog SWORN HILFT ANLEGERN ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Anleger zu außerordentlichen Gesellschaftsversammlungen der Fonds zu bewegen, um das BAC-Management abzuwählen und stattdessen ihm das Vertrauen zu schenken. 

Die Sworn Capital GmbH von Oliver Schulz, ehemals Patus 603 GmbH, in der Beuckestraße 4 in Berlin Zehlendorf war laut letzter Bilanz Ende 2011 mit einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 232.000 Euro überschuldet. Eine Insolvenz konnte nur durch Patronatserklärung, Rangrücktritt oder Bürgschaft Dritter abgewendet werden

 Causa BAC: Persilschein und Bankenklage 


Ausgerechnet der schärfste Kritiker des Emissionshauses BAC, die Abkürzung steht für Berlin Atlantic Capital, stellt den Berliner US-Lebensversicherungshändlern jetzt einen Persilschein aus. 

Alle Vorwürfe, die von dem wegen Untreue gefeuerten BAC-Chef Oliver Schulz aus Berlin Grunewald in einer zunächst anonymen Strafanzeige im Juni 2011 gemacht wurden und die am 20. September 2011 zu einer Hausdurchsuchung der Berliner Staatsanwaltschaft in der Firmenzentrale und an den Privatanschriften der Manager führte, seien "Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind", fand nun Rechtsanwalt Michael Minderjahn von der Kanzlei Nittel aus Heidelberg heraus. 

Deshalb wolle er wegen der ersten, erfolglos verstrichenen Frist (31. August 2011) zur Ablöse eines von der Wells Fargo Bank fällig gestellten Kredites in Höhe von 225 Millionen US-Dollar für 8 von der Bank beschlagnahmte Life Trust Fonds nun nicht das BAC-Management zur Verantwortung ziehen, sondern die Banken wegen Falschberatung zur Rückzahlung der Einlagen zwingen. Denn, nicht die Prospekte und das prospektgemäße Vorgehen waren falsch, sondern eine fehlende Weitergabe der Prospektinformationen an die Anleger vor Zeichnung und Finanzierung der Fondsanteile. 

Konkret habe die Kanzlei Nittel im Auftrag von mehreren BAC-Anlegern gegen die Sparda Bank München und die Karlsruher BBBank Klagen eingereicht.



Minderjahn verkündet in einer Pressemitteilung vom 24. September 2011 dazu: 

Zitat:


Falschberatung der Anleger nicht die Ausnahme sondern der Regelfall! 

Zahlreiche unserer Mandanten, denen sowohl durch Genossenschaftsbanken wie die Karlsruher BBBank oder die Sparda Bank als auch durch nicht bankgebundene Vermittler wie die Telis zur Zeichnung der BAC Life Trust Fonds geraten wurde, haben uns mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beauftragt. Gegen die Sparda Bank München und die BBBank sind bereits Klagen eingereicht. 

In vielen Fällen konnten wir eklatante Fehler bei der Beratung feststellen, mit denen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken begründet werden können. 

• So fand in der Regel nur eine Beratung statt, in der die Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind, nicht erörtert wurden. 

• Der Prospekt wurde in den allermeisten Fällen erst bei Zeichnung übergeben, so dass die Anleger keine Möglichkeit hatten, den Prospektinhalt, insbesondere die Risikohinweise vor der Unterschrift unter den Zeichnungsschein zu lesen. 

• In keinem uns bekannten Fall hat die beratende Bank darauf hingewiesen, dass sie Provisionen, so genannte kickbacks erhält, wenn der von ihr beratene Anleger die Fondsbeteiligung zeichnet. Über den daraus resultierenden Interessenkonflikt zwischen objektiver Beratung und dem Ziel, Provisionsumsatz zu generieren, wurden die Anleger nicht aufgeklärt. 

• In einigen der uns bekannten Fälle wurde die Beteiligung am BAC Life Trust Fonds als sichere Anlage angeboten, bei der insbesondere keine Verlustrisiken bestünden. Eine Aussage, die sich nun als falsch herausstellt.


Das sind von der Kanzlei Nittel ganz neue Töne 

Denn noch am 21. Juni 2011, als der Kanzlei die anonyme Strafanzeige (die sich später vom gefeuerten BAC-Chef Oliver Schulz herausstellte) zeitgleich mit der Staatsanwaltschaft zugespielt wurde, in der von Flucht der Manager die Rede war, obwohl die BAC nach Auslaufen des zehnjährigen Mietvertrages einfach nur planmäßig von der Gormannstraße 22 in Berlin Mitte zum Potsdamer Platz 11 nach Berlin Tiergarten umgezogen war, riet Rechtsanwalt Michael Minderjahn den 8.000 möglichen betroffenen Anlegern dringend dazu, sich der anonymen Strafanzeige anzuschließen. 

Minderjahn resümierte damals: "Wenn die Behauptungen des anonymen Anzeigeerstatters sich auch nur ansatzweise belegen lassen, haben wir mit unserem Rat, den Life Trust-Fonds kein frisches Geld zuzuführen, vollständig Recht gehabt." 

In der Strafanzeige, so gab damals die Kanzlei Nittel bekannt, wurde der BAC vorgeworfen, "der Anzeigeerstatter behauptet, Verantwortliche der BAC hätten den Neuabschluss von Versicherungen initiiert, die dann später von den Fonds übernommen worden seien, so dass die Fonds womöglich wenigstens mittelbar schon von Anfang an die Versicherungsprämien getragen haben." 

BAC-Geschäftsführer Franz-Philippe Przybyl stellte nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft, sondern auch öffentlich in einem Interview mit dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net klar, dass es geradezu gewollt gewesen sei und zur "Grundlage des Geschäftsmodells" gehört habe, dass ein Fonds selbst US-Lebensversicherungen initiierte und diese werthaltigen Policen dann an den nächsten BAC-Fonds verkaufte, der mit diesem Gegenwert im Portfolio wiederum neue Policen initiieren oder auf Kredit kaufen könnte. 

Das sei in einer Zeit, wo es auf dem US-Markt an werthaltigen Lebensversicherungspolicen mangelte, überlebenswichtig gewesen, um ein Handelsportfolio aufbauen zu können, das man einem Dritten mit Gewinn verkaufen könne. Andere deutsche Lebensversicherungsfonds hätten nicht das Glück gehabt, auf werthaltige Policen zugreifen zu können. Das alles sei aber in den Prospekten ausführlich beschrieben worden. 

Przybyl sagte unter anderem wörtlich: "Genau dieser Sachverhalt wird in den Life-Trust-Prospekten beschrieben und wurde von uns wiederholt in der Presse, bei Konferenzen und Anlegern kommuniziert. Die marktgerechte Bewertung und Übertragung zwischen Fonds vor Schaffung des Life Trust Asset Pools zur Portfolio-Optimierung ist prospektgemäß. So konnte auch bei überhitzten Märkten der Zugriff auf werthaltige Policen gewährleistet werden. 

Falsch ist darüber hinaus, dass Policen nicht als Teil des Finanzierungspakets der Wachovia ? heute Wells Fargo ? akzeptiert worden sind. Sämtliche Policen haften als Sicherungseigentum für das aufgenommene Darlehen. Einzelne Policen mussten aus regulatorischen Gründen direkt auf Life Trust 14 übertragen werden. Voraussetzung für diesen Schritt war die Genehmigung der Bank." 

Die Kanzlei Nittel bestätigte auf Nachfrage von GoMoPa.net, dass die Unschuldsvermutung gelte. Rechtsanwalt Minderjahn teilte GoMoPa.net mit: "Ob die aufgestellten Behauptungen tatsächlich so richtig sind, wird sich erweisen. Bis dahin gilt ja bekanntlich die Unschuldsvermutung." 

Als dann am 20. September 2011 die Staatsanwaltschaft bei der BAC anrückte - und zwar wegen des Vorwurfs, dass ein Fonds an den anderen Fonds verkauft hätte und nicht an Dritte - meldete Minderjahn, dass er den BAC-Vorstand Przybyl noch drei Wochen zuvor auf den Gesellschafterversammlungen dabei erwischt habe, das Przybyl den Vorwurf zugegeben habe. 

Minderjahn schrieb einen Tag nach der Razzia: "Insbesondere Franz-Philippe Przybyl hatte im Rahmen der letzten Gesellschafterversammlungen auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt, dass es einen Policen-Handel zwischen den Fonds gegeben habe." 

Allerdings musste Minderjahn schon im nächsten Absatz zugeben, dass das durch die Prospekte gedeckt gewesen sei. 

Minderjahn bescheinigte der BAC: "Liest man allerdings die Prospekte, so müssen die Anleger davon ausgegangen sein, dass die so genannte Generierung von Versicherungspolicen auch, aber nur am Rande getätigt werden sollte." 

Dennoch wirft der Rechtsanwalt dem BAC-Management vor: "Nach den uns vorliegenden Dokumenten gibt es dringenden Anlass zu der Befürchtung, dass kein einziger Life Trust Fonds jemals auch nur eine einzige Police an einen externen Dritten, also am Markt veräußern konnte.? 

Selbst wenn nun nach Minderjahns Befürchtung der geplante Verkauf der Policen an Dritte nicht von Erfolg gekrönt gewesen sei, mag man das als Schwäche des Managements auslegen. Aber der Handel mit Lebensversicherungen ist wie jeder Handel mit Risiken behaftet, die auch in den Prospekten ausgewiesen seien. 

Das hat Minderjahn nach dem gründlichen Studium aller Prospekte der betroffenen Life Trust 2, 6, 7, 8, 10, 11, 12 und 14 nun wohl drei Tage später selbst festgestellt, wenn er von "Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind", spricht und anstelle der BAC-Manager die Banken verklagt, die finanziert und offenbar falsch beraten hätten. 

Financial Times Deutschland schrieb über BAC, ohne wirklich zu recherchieren 

Die Gruner+Jahr-Finanzjournalistin Renate Daum aus Frankfurt ersparte sich einen prüfenden Blick in die Fondsprospekte und veröffentlichte einen Tag nach der Razzia bei der BAC die Einschätzung: "Das Emissionshaus Berlin Atlantic Capital (BAC) steht im Zentrum eines möglichen Anlagebetrugs." Dem Hinweis des BAC-Anwalts, den Daum damit zitiert, dass die Ermittlung auf eine Strafanzeige eines Ex-Managers beruhe, die Vorwürfe unbegründet und widerlegbar seien, geht Daum nicht auf den Grund. 

Lieber gibt Daum in ihrem Artikel den Vorwürfen von Oliver Schulz breiten Raum, obwohl die Verkäufe der Policen untereinander im Prospekt vorgesehen waren. Und obwohl Schulz genau die gleichen Vorwürfe schon mal vor einem US-Gericht vorgebracht hatte und dann aber wenig später eidesstattlich widerrief. 

Nun hat Schulz im August 2011 zwar behauptet, er habe den Vorwürfen gegen die BAC nur widersprochen, um zum Gefallen der Anleger vom Gericht eingefrorene Gelder freizubekommen. 

Aber selbst, wenn man Schulz diese Erklärung abnehmen wollte, verliert Schulz nun restlos seine Glaubwürdigkeit, wenn man weiß, dass die Vorwürfe des Policenverkaufs untereinander gar nicht einmal von ihm selbst stammten und er gegen diese Vorwürfe selbst schon einmal gekämpft hatte. 

PR-Profi Michael Oehme, BAC Berater für Kommunikationsfragen, erinnert sich, dass es im Jahre 2008 zu einem Streit zwischen dem inzwischen verstorbenen Heinz Gerlach (Direkter Anlegerschutz) und BAC gekommen sei. Gerlach, der dafür bekannt war, Vorwürfe zu erfinden, um Emittenten mit einer teuren Prospektvoruntersuchung "zur Ader zu lassen" (Spiegel: "Ruhe oder Rufschädigung"), warf damals BAC vor, deren Fonds-zu-Fondsgeschäft seien ein Schneeballsystem. Ohne einen Beweis dafür anzutreten. 

Oehme, als langjähriger Kenner der Szene, weiß noch ganz genau: "Es war CFO Schulz (die Stelle des Chief Financial Officer war extra für Schulz bei der BAC geschaffen worden - Anmerkung der Redaktion), der seinerzeit die Auseinandersetzung mit Gerlach führte und deshalb natürlich auch glänzend informiert war. Damals vertrat Schulz exakt die hundertprozentige Gegenmeinung wie heute. Entweder muss Schulz seinerzeit genau gewusst haben, dass an den Vorwürfen nichts dran sein konnte - oder Oliver Schulz hat damals (wieder einmal?) nicht die Wahrheit gesagt. 

Die damalige Auffassung von Schulz gegen Gerlach wird aus dem Umfeld der Berlin Atlantic Capital GmbH wie folgt kommentiert: 

Die Vorwürfe sind reine Public Relation. Juristisch reduziert sich die Angelegenheit auf einige recht simple Fragen: 

A.: Konnte ein Fonds vom andern Policen kaufen? (Anmerkung der Redaktion: Ja!) 

B.: Handelte es sich bei den dabei erzielten Abgabepreisen um marktübliche Preise, entsprechend den Investitionskriterien? 

C.: Durften weitere "BAC-Unternehmen" dafür Gebühren in der prospektierten Größenordnung nehmen (Anmerkung der Redaktion: Durften und haben sie)? 

Dieser Argumentation folgend war also genau der beschriebene Ablauf, der BAC nunmehr das Genick brechen soll, das eigentlich gewollte Geschäftsmodell und wurde von den Prospektangaben gedeckt. Das Drittfirmen aus regulatorischen und steuerlichen Gründen notwendig sein können ist bekannt. Sobald diese keine bedeutende, wirtschaftliche Rolle gespielt haben ist dagegen nichts einzuwenden. 

Im Übrigen: 

soll es sich bei der ganzen Sache nur um nur 5 Prozent des LTAP-Portfolios (23 von über 450 Policen) handeln. Der Abverkauf und damit Handel des kompletten Porfolios in den Kapitalmarkt war sowohl mit Wachovia als auch Wells Fargo vereinbart und vorbereitet. Mehr wurde von BAC auch zu keinem Zeitpunkt kommuniziert. 

In der kommenden Woche nun will BAC den Sachverhalt unter Einschaltung weiterer Gutachter komplett für die Staatsanwaltschaft aufbereiten. Die Sache bleibt höchst spannend.